Fürbitte

Flüchtlinge: Neues Asylgesetz in Kraft

Fürbitte für den 22. Sonntag nach Trinitatis, 1. November 2015

Lasst uns bitten für unsere fremden Nächsten,

die von den Änderungen unseres Asylgesetzes betroffen sind:

 

dass sie die künftig noch längere Ungewissheit und Untätigkeit

in den Erstaufnahmeeinrichtungen gut durchstehen,

 

dass ihre Selbstachtung nicht Schaden nimmt,

dort, wo „Sachleistungen“ künftig

das kleine Taschengeld ersetzen sollen;

 

dass die künftig von Gesetzes wegen abgewiesenen Menschen

aus unseren europäischen Nachbarländern

nicht resignieren,

sondern beharrlich streiten für legale Zugänge

zu Europas Arbeitsmärkten.

 

Lasst uns bitten für uns selbst,

dass wir uns mit unseren Zukunftsängsten

nicht hinter den strengen Bestimmungen

des neuen Gesetzes verstecken,

 

sondern, getreu der Vision Jesu,

die Flüchtlinge bei uns aufnehmen,

auch unter Mühen und Ungewissheit.


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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

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