Gerechtigkeit für die Verschwundenen
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Mexiko, Kolumbien und die Elfenbeinküste machen es vor: Sie haben Gesetze zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern erlassen. Das hilft den Aktivisten nicht immer direkt, aber langfristig ist diese Strategie erfolgreich.
Wer die Reichen und Mächtigen dafür kritisiert, dass sie Gesetze brechen und sich auf Kosten der Mehrheit bereichern, lebt gefährlich: plötzliche Festnahmen, willkürliche Haftstrafen, die Menschen verschwinden oder werden auf offener Straße erschossen. Dennoch gibt es Fortschritte zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen. Zum einen ist inzwischen das Recht eines jeden Menschen anerkannt, die Menschenrechte zu verteidigen. Zum anderen ist jeder Staat dafür verantwortlich, diese Menschen zu schützen.
Entsprechende Gesetze gibt es zum Beispiel in Mexiko, Kolumbien, der Elfenbeinküste und Honduras. Trotz angebrachter Skepsis sollte die Wirkung der neuen Gesetze nicht unterschätzt werden, denn sie stellen die Arbeit der Menschenrechtsverteidiger auf eine juristische Basis und erleichtern sie damit. Zusätzlich haben sich internationale Menschenrechts-Institutionen und -Gerichte weiterentwickelt, sie können im Bedarfsfall schnell konkrete Schutzmaßnahmen für gefährdete Menschenrechtsverteidiger ergreifen.
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„Jeder Mensch hat das Recht, … den Schutz und die Verwirklichung der Menschenrechte zu fördern.“
aus der UN-Deklaration
zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Der Begriff geht auf Artikel 1 der UN-Deklaration zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zurück und ist an den englischen Ausdruck „Human Rights Defender“ angelehnt. Er verdrängt zunehmend die bisher gebräuchlichen Bezeichnungen Menschenrechtler und Menschenrechtsaktivist. Gemeint ist dasselbe: Ein Mensch, der friedlich für den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten eintritt und Rechtsbrüche anprangert. Doch das ist gefährlich.
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen beobachtet, wie immer mehr Staaten den Einfluss der zivilgesellschaftlichen Organisationen zurückdrängen, auch mit brutaler Gewalt. Das betrifft sogar Mitgliedsländer des Rates. Die Menschenrechtsverteiger*innen werden von staatlicher Seite kontrolliert, als ausländische Agenten diffamiert oder als Staatsfeinde und Terroristen kriminalisiert. Allen voran machen das Russland, China und Ägypten, aber ihr Vorgehen wird von den Regimen weltweit kopiert und zum Teil noch übertroffen.
Laut Untersuchung von Front Line Defenders wurden 2022 mehr als 400 Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen ermordet. Die mit Abstand meisten Morde geschahen in Kolumbien mit 186 Opfern. Aber auch auf den Philippinen, in Honduras und Mexiko werden jedes Jahr Dutzende Aktivistinnen und Aktivisten getötet. Dahinter stehen ganz verschiedene Täter: staatliche Institutionen, bewaffnete Gruppen, Drogenkartelle oder mächtige Unternehmen und Einzelpersonen. Die meisten Täter kommen davon und bleiben straflos.
Menschenrechtsverteidiger*innen geben immer wieder an, dass vor allem die bestehende Straflosigkeit ihre Gefährdung erhöht. Ein wichtiger Lösungsansatz ist deshalb die unmittelbare und unabhängige Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und den Morden an Menschenrechtsverteidigern. Die Vereinten Nationen haben das Mandat und die Instrumente dazu, ebenso die regionalen Menschenrechts-Institutionen in Afrika, den Amerikas und Europa. Die EU hat sich ebenso dazu verpflichtet, die Menschenrechte sowohl nach innen als auch in ihren Außenbeziehungen zu schützen. Sie muss es nur noch tun.
Wenn Menschen bedroht, verfolgt oder verhaftet werden, setzt sich unser Referat Menschenrechte und Frieden für deren Schutz ein, in Absprache mit den Regionalreferaten und Partnerorganisationen. Wir nehmen dazu Kontakt mit dem Auswärtigen Amt auf, der deutschen Botschaft vor Ort, EU-Vertretungen und internationalen Menschenrechts-Organisationen. Wir haben Zugriff auf einen Notfallfonds, falls jemand fliehen muss, Anwalts- und Gerichtskosten anfallen, Zeugen zu schützen sind oder die Sicherheitsausstattung verbessert werden muss (Daten-Verschlüsselung, abhörsichere Kommunikation, Einbruchschutz etc.). Darüber hinaus hat Brot für die Welt einen Beobachter-Status bei den Vereinten Nationen und ist Teil verschiedener UN-Arbeitsgruppen, wo wir bessere Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte vorantreiben.
Sie können von der Bundesregierung und der Europäischen Union einfordern, sich entschiedener einzusetzen für den Schutz der Menschenrechte und der Menschenrechtsverteidiger*innen. Denn diejenigen, denen die Menschenrechte nach wie vor als Richtschnur gelten für den Schutz des Einzelnen sowie als staatliches Prinzip, müssen deutlicher, nachdrücklicher und wirksamer für sie eintreten. Sie können ebenfalls Druck erzeugen, indem Sie sich informieren, an Eil-Aktionen und Briefkampagnen teilnehmen. Wir alle können die Menschenrechte verteidigen.
Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.
56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.
148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.
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56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.
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148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.