Landraub kann den Hunger verstärken und die Lebensgrundlage von Kleinbauernfamilien, Hirten und Indigenen zerstören, so die Sorge der 140 Teilnehmenden, die an der Fachtagung am 18. November in Berlin teilnahmen.
Landgrabbing ist ein neues Thema, stellte Dr. Ralf Leonhard, Journalist aus Wien im Einführungsreferat dar. Auch wenn Unternehmen im Gran Chaco, Region in Argentinien und Paraguay, seit Jahrzehnten Soja-Monokulturplantagen für den Export produzieren, konfrontiert uns die "Neue Landnahme" mit einer neuen Dimension: mit neuen Akteuren, einer neuen Größenordnung und einer neuen Form der Investition.
VertreterInnen aus Tansania, Indien und Kolumbien machten deutlich, wie die Neue Landnahme sich auf die Lebenssituation der lokalen Bevölkerung auswirkt und die Ernährungssicherheit von Kleinbauernfamilien bedroht. Obwohl die Kontexte sich unterschiedlich gestalten und die Prozesse regional anders verlaufen, passte die Aussage von Abdallah Ramadhani Mkindi "We are making the future generations landless" auf alle Erfahrungsberichte.
Dass Agrarinvestitionen nötig sind, da waren sich die Referenten: Thomas Fritz, Journalist und Dr. Thomas Koch von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft, einig. Unterschiedliche Ansichten gab es darüber, ob von Investitionen in den Agro-Business-Bereich Kleinbauernfamilien profitieren.
Michael Windfuhr, Leiter des Teams Menschenrechte bei "Brot für die Welt" plädierte für die Entwicklung und Umsetzung von Freiwilligen Leitlinien der FAO, UN-Welternährungsorganisation. Leitlinien, die zu einer Regulierung von Landgrabbing beitragen, bedürften starker Forderungen aus der Zivilgesellschaft und Unterstützung der Politik. Sehr positiv sei zu bewerten, dass das BMELV sich für die Freiwilligen Leitinstrumente aktiv einsetzt.
Im Abschlusspodium weist Frau Carolin Callenius, Koordinatorin der Kampagne "Niemand isst für sich allein", darauf hin, dass die Unterstützung von Kleinbauernfamilien eine wichtige Maßnahme gegen die Hungerbekämpfung sei. Investitionen müssten für Kleinbauernfamilien und für die lokale Bevölkerung von Nutzen sein. Dafür werden starke Internationale Leitlinien für eine Regulierung von Landverkäufen und Verpachtungen benötigt. Auch darf der Anbau von Agrargütern für den Export nicht auf Kosten der Menschen vor Ort angebaut werden. Deshalb erfordert der internationale Handel von Agrargütern ökologische und soziale Kriterien.