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Durchbruch im Kampf gegen Biopiraterie: Das deutsche Pharmaunternehmen Schwabe zieht fünf Pelargonium-Patente zurück

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Das African Centre for Biosafety (Südafrika), die Erklärung von Bern (Schweiz) und der Evangelische Entwicklungsdienst (Bonn) begrüßen die Ankündigung des Pharmaunternehmens Schwabe, wonach es fünf vom Europäischen Patentamt erteilte Pelargonium-Patente nicht weiter verfolgen möchte. "Nichtsdestoweniger", so Mariam Mayet vom African Center for Biosafety, "bedauern wir, dass dieser Schritt erst erfolgt, nachdem wir gegen diese Patente Einspruch erhoben haben. Eigentlich dürften solche Patente gar nicht erst erteilt werden."

Mayet kündigte an, dass der Kampf der Trägerinnen und Träger des traditionellen Wissens in Alice, Südafrika, wo die Pelargonien geerntet werden, weiter gehen werde. Dabei gehe es um eine angemessene Wiedergutmachung für die nicht rechtmäßige Nutzung des traditionellen Wissens der Gemeinschaft zur Produktion des Arzneimittels Umckaloabo. "Die Alice Community hat ein bedeutendes Interesse an der künftigen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Pelargonium-Arten in Südafrika und am Schutz ihres traditionellen Wissens. Die jetzige Situation muss sich ändern, inklusive der Kräfteverhältnisse und der Eigentumsfragen", so Mayet weiter.

"Der nächste Schritt besteht darin, Biopiraterie jenseits des Patentsystems zu bekämpfen", sagt Francois Meienberg von der Erklärung von Bern in der Schweiz." Bei Biopiraterie geht es um unrechtmäßige Nutzung, nicht nur um Patente. Die Nutzer biologischer Ressourcen und traditionellen Wissens müssen die Vorschriften der Konvention über die biologische Vielfalt erfüllen, insbesondere solche mit Blick auf vorherige informierte Zustimmung und einvernehmlich festgelegte Bedingungen, einschließlich des gerechten Vorteilsausgleichs." Wohltätigkeit ist hier nicht gefragt. Solange nicht tatsächlich auf der Basis einvernehmlich festgelegter Bedingungen Gewinne von den Nutzern an diejenigen überwiesen werden, die ihr traditionelles Wissen und ihre genetischen Ressourcen zur Verfügung stellen, wird das Problem der Biopiraterie nicht gelöst sein.

"Die Tatsache, dass Schwabe diese fünf Pelargonium-Patente nicht weiter verfolgt, ist ein Durchbruch in unserem Kampf gegen Biopiraterie", kommentiert Michael Frein vom Evangelischen Entwicklungsdienst. "Schwabes Pelargonium-Patent zu Extraktionsmethoden wurde erfolgreich bekämpft, aber es ist unmöglich, alle Fälle von Biopiraterie mit der gleichen Aufmerksamkeit zu verfolgen. Der Pelargonium-Fall macht deutlich, dass ein starkes, völkerrechtlich verbindliches internationales Abkommen notwendig ist, das Biopiraterie verhindert und den Opfern umfassende Rechtssicherheit gibt."

Am 27. Januar 2010 hatte das Europäische Patentamt (EPA) ein Pelargonium-Patent widerrufen. Unter den Einsprechenden waren das African Center for Biosafety und die Erklärung von Bern, unterstützt durch den Evangelischen Entwicklungsdienst. Am 20. April veröffentlichte das EPA seine schriftliche Entscheidung hierzu. Am 26. April 2010 kündigte Schwabe an, fünf Pelargonium-Patente nicht weiter zu verfolgen. Gegen vier der fünf wurde zuvor von unterschiedlichen Akteuren Einspruch erhoben, darunter dasjenige, welches vom EPA bereits widerrufen wurde. Gleichzeitig hält Schwabe an den Anträgen für zwei noch nicht erteilte Patente fest.

 

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