Ein Patent soll es ermöglichen, ein Produkt exklusiv herzustellen und/oder zu vermarkten. Mit Hilfe des TRIPS-Abkommens lassen sich derartige Ansprüche weltweit sichern. Im Bereich von Pharma-Patenten ist es den Staaten jedoch erlaubt, Zwangslizenzen für die Herstellung von Generika zu erteilen. Indien verfügt über eine entsprechende gesetzliche Ausnahmeregelung.
Das indische Patentamt erkannte nun zum ersten Mal für Indien eine Zwangslizenz an. Es stellte fest, dass das Medikament für die Behandlung von Nieren- und Leberkrebs (Sorafenib) von Bayer nicht angemessenen vermarktet wird. Die indische Pharmafirma Natco darf das Medikament deshalb als Generikum herstellen und muss dafür sechs Prozent ihres Umsatzes als Lizenzgebühr an Bayer zahlen. Darüber hinaus muss Natco 600 Patienten kostenlos versorgen.
Bisher hat die Behandlung mit dem patentierten Bayer-Medikament 4.200 Euro pro Monat gekostet - schon für europäische Verhältnisse ein hoher Preis, in Indien geradezu astronomisch. Jetzt können Krebskranke stattdessen für etwa 130 Euro pro Monat behandelt werden.
Im Rahmen des Menschenrechts auf Gesundheit haben Menschen das Recht auf den Zugang zu Medikamenten. Dieser darf nicht durch überhöhte Preise eingeschränkt werden. Die Zwangslizenz - so hoffen Advocacy-Organisationen - könnte außerdem für Konkurrenzdruck sorgen, so dass die Preise für das Medikament weiter sinken könnten.
Deshalb ist die Entscheidung des indischen Patentamts ein wichtiger Meilenstein im Interesse der Patienten. Die Zwangslizensierung könnte beispielgebend für weitere Medikamente sein. Dies könnte auch für die generische Herstellung von HIV/Aids-Medikamenten wichtig werden, zu sinkenden Preisen beitragen und so helfen, mehr Menschen mit anti-retroviralen Medikamenten zu behandeln.