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20 Jahre Oslo-Abkommen: Aus der Geschichte des Nahost-Friedensprozesses lernen

Mit dem historischen Handschlag zwischen Rabin und Arafat am 13. September 1993 wurden Hoffnungen auf eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts geweckt. - Ein Kommentar zu den aktuellen Entwicklungen.

 

Von Bernhard Schäfer am

Mit dem historischen Handschlag zwischen Jitzchak Rabin und Jassir Arafat vor dem Weißen Haus am 13. September 1993 wurden Hoffnungen auf eine friedliche Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts geweckt. Doch bereits mit der Ermordung Rabins Anfang November 1995 geriet der Friedensprozess ins Straucheln und endete mit dem misslungenen Gipfeltreffen in Camp David und dem Ausbruch der Zweiten Intifada im Jahr 2000. Seither sind alle Bemühungen, die Verhandlungen wieder in Gang zu bringen, gescheitert.

Zwei Jahrzehnte nach der in Oslo ausgehandelten und in Washington unterzeichneten Prinzipienerklärung wecken die unter der Ägide von US-Außenminister Kerry abermals stattfindenden Gespräche zwischen Israelis und Palästinensern neue Hoffnungen. Sie lassen aber ebenfalls Befürchtungen aufkommen, dass die Fehler von einst wiederholt werden. Denn eklatante Verstöße beider Seiten gegen Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht blieben – auch seitens der Europäischen Union – ohne spürbare Konsequenzen, um den fragilen Friedensprozess nicht zu gefährden.

Seit der Zeichnung des Oslo-Abkommen wurde das humanitäre Völkerrecht von beiden Seiten missachtet und tausende von Palästinensern und Israelis mussten ihr Leben lassen. Israel hat in dieser Zeit aber auch Fakten geschaffen, die den Verpflichtungen einer Besatzungsmacht widersprechen und dem Gedanken eines gerechten Friedens entgegenstehen: Die Zahl der israelischen Siedler in den besetzten Gebieten hat sich weit mehr als verdoppelt. Die Westbank und der Gazastreifen wurden voneinander getrennt, obwohl sie in der Prinzipienerklärung als eine territoriale Einheit deklariert wurden, deren Unverletzlichkeit gewahrt werden sollte. Die Menschen im Gazastreifen werden von einer Mauer eingeschlossen; in der Westbank wird die palästinensische Bevölkerung durch eine Sperranlage von ihrem Land ferngehalten.

Damit die derzeitigen Friedensgespräche nicht erneut fehlschlagen und zu einem gerechten Ergebnis führen, muss das Völkerrecht bereits während der Verhandlungen beachtet und sich im Verhandlungsergebnis widerspiegeln. Zahlreiche Partner von Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst und dem Bischöflichen Hilfswerk MISEREOR setzen sich seit langem für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte vor Ort ein. Im Rahmen der Gemeinsamen Initiative Humanitäres Völkerrecht Nahost richten sich beide Werke auch an die Bundesregierung und die Europäische Union, um sie an die Einhaltung der ihnen als Drittstaaten obliegenden völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erinnern.

Nach diesen Verpflichtungen ist es der EU untersagt, die völkerrechtswidrigen Siedlungen in irgendeiner Weise anzuerkennen oder zu unterstützen. Es ist daher schwer nachvollziehbar, weshalb noch kurz vor Veröffentlichung der Leitlinien zur Förderfähigkeit israelischer Einrichtungen in den besetzten Gebieten im Juli 2013 das EU-Forschungsprojekt SUPERFLEX in Höhe von 6,2 Millionen Euro genehmigt wurde. Federführend für das Projekt ist eine israelische Firma, die in Siedlungen produziert und Rohstoffe aus den besetzten Gebieten ausbeutet. Unter Anwendung der Leitlinien hätte eine Förderung nicht erfolgen dürfen. An dem Projekt sind auch deutsche Unternehmen und Forschungseinrichtungen beteiligt.

Angesichts der Erfahrungen von Oslo und der aktuellen Entwicklungen appellieren Brot für die Welt und MISEREOR an die Bundesregierung, sich auch während der neuerlichen Friedensverhandlungen deutlich für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte einzusetzen und die EU-Leitlinien umzusetzen. Die Bemühungen der Europäischen Union, die Einhaltung ihrer eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen durch Leitlinien sicherzustellen, sollten nicht ausgesetzt, sondern zügig vorangetrieben werden. Insbesondere sollten bei den Verhandlungen über die Teilnahme Israels am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) die genannten Leitlinien beachtet und nicht aufgeweicht werden. Mit Blick auf die bestehende Asymmetrie zwischen den Verhandlungspartnern erscheint es zudem angezeigt, nicht nur vermittelnd, sondern auch unterstützend tätig zu werden, um ein erneutes Scheitern der Verhandlungen bzw. ein Ergebnis, das völkerrechtliche Vorgaben ignoriert und zu Lasten des Schwächeren geht, zu verhindern.

 

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