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Beharren Indiens auf Ernährungssicherheit gefährdet WTO-Abkommen

Von Gastautoren am

Indiens Industrie- und Handelsminister Anand Sharma hat am Donnerstag die kompromisslose Haltung seines Landes in der Frage der Ernährungssicherheit bekräftigt. Damit ist der Abschluss eines multilateralen Handelsabkommens am vorletzten Tag der 9. WTO- Ministerkonferenz in Bali weiterhin nicht in Sicht.

Sharma verteidigte das Recht Indiens, ein staatliches Programm zur Ernährungssicherheit zu unterhalten. Dies stehe mit den Millenniumszielen (MDGs) in Einklang, die eine Bekämpfung von Hunger und Armut beinhalten. „Indien hat großen Interesse an einem Abkommen in Bali. Aber das Programm zur Ernährungssicherheit sei nicht verhandelbar,“ erklärte Sharma vor der Presse.

Die Entwicklungsländer der G33-Gruppe unter Führung Indiens haben die Änderung der Agrar-Subventionsregeln der Welthandelsorganisation auf die Tagesordnung der Bali-Konferenz gesetzt. Damit sollen Käufe und Verkäufe von Lebensmitteln zu staatlich festgelegten Preisen erlaubt werden. Dies ist bisher nur in eng begrenzten Umfang erlaubt.

Vor allem Industriestaaten aber auch einige Schwellenländer sehen darin marktverzerrende Subventionen, die ihre Exporte beeinträchtigen oder auch ihren Inlandsmarkt betreffen könnten. Indien lehnt auch den Kompromissvorschlag ab, diese Subventionen vorerst nur  für einen Zeitraum von vier Jahren zu erlauben.

Minister Sharma argumentierte, dass die WTO althergebrachte Regeln verändern müsse. „Die Grenze für staatliche Einkäufe von Nahrungsmittels sei unrealistisch, da bis heute die Preise aus den Jahren 1986 bis 1988 als Berechnungsgrundlage dienen,“ kritisierte Sharma. Die Regeln müssten der heutigen Realität angepasst werden, damit auch vielen weiteren Entwicklungsländer erlaubt sei, ihrer Bevölkerung mit staatlichen Programmen bezahlbare Lebensmittel zur Verfügung zu stellen.

Für Tobias Reichert von der NGO Germanwatch ist die indische Position richtig. „Bei den Vorverhandlungen in Genf haben sich insbesondere China und die USA dagegen gestellt, die Regeln des WTO-Agrarabkommens (AoA) von 1994 zu aktualisieren,“ erklärte Reichert. Eine solche Aktualisierung sei aber notwendig, damit Indiens Programm zur Ernährungssicherung nicht als marktverzerrend eingestuft wird.

Laut der Leiterin der deutschen Delegation in Bali, Staatssekretärin Anna Ruth Herkes, setzt sich „Deutschland weiterhin nachdrücklich für die Verständigung auf ein Bali-Paket ein“. Die Verhandlungssituation sei derzeit unübersichtlich. "Die große Mehrheit der WTO-Mitglieder will ein Ergebnis - gerade auch die Entwicklungsländer, sagte Herkes dem epd. „Es ist kein Nord-Süd-Konflikt,“ fügte sie hinzu.

Die Konferenz berät über ein sogenanntes Bali-Paket, das drei Teilaspekte der 2001 in Doha gestarteten Verhandlungsrunde umfasst: Handelserleichterungen durch vereinfachte Zollrichtlinien, Veränderung der Subventionsrichtlinien im Agrarbereich und Ausnahmeregelungen für die ärmsten Staaten. Die Doha-Runde wurde vor allem wegen Differenzen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern bisher nicht abgeschlossen.

 

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