Beschluss der 11. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 6. Tagung zu
Rüstungsexporten
Die Synode fordert (bezugnehmend auf ihren Beschluss vom 9. November 2011) eine restriktive Rüstungsexportpolitik, bei der die Gewährleistung der Menschenrechte, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Vorbeugung von Gewalt als Entscheidungskriterien real und verbindlich umgesetzt werden. Wesentliche Voraussetzung hierfür sind demokratische und transparente Regeln. Hierzu gehören die Pflicht zur zeitnahen Veröffentlichung aller beantragten, genehmigten und durchgeführten Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern gesetzlich zu verankern, angemessene parlamentarische Kontrollmöglichkeiten, eine aussagekräftige Begründung der Genehmigung von Rüstungsexporten verbunden mit einer qualifizierten außen- und sicherheitspolitischen Analyse. Ein Verbandsklagerecht für zivilgesellschaftliche Organisationen sollte geprüft werden.
Die Synode unterstützt die Forderung, für Exporte von Rüstungsgütern und -dienstleistungen deutscher Unternehmen grundsätzlich keine Bürgschaften zu übernehmen, und bittet Bundestag und Bundesrat, den im April 2013 von der VN-Generalversammlung verabschiedeten UN-Waffenhandelsvertrag zügig zu ratifizieren und umzusetzen.
Düsseldorf, den 13. November 2013
Die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland
Dr. Irmgard Schwaetzer