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Kein Raum für die Zivilgesellschaft in Ägypten

Zur Zeit wird in Ägypten ein Gesetzesentwurf beraten, der laut Einschätzung von 40 Nichtregierungsorganisationen die Arbeit ausländischer Menschenrechtsorganisationen und weiterer, durch Mittel aus dem Ausland finanzierte Gruppen, stark beeinträchtigt wird. Weiterhin kann durch das Recht der NGOs auf Erlangung von Informationen reglementiert werden. Diese problematische Entwicklung wurde mit der am 04. Juni 2013 erfolgten Verurteilung verschiedener Mitarbeitender der Konrad Adenauer Stiftung und der Schließung fünf weiterer ausländischer Organisationen bereits angedeutet.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

In Ägypten fühlen sich derzeit viele Teile der Zivilgesellschaft um die Errungenschaften der Revolution betrogen. Anlass hierfür ist insbesondere der von Präsident Mursi dem Oberhaus, „Shura Council“, am 28. Mai vorgestellte Gesetzesentwurf für die Registrierung von NGOs . Einen Zeitplan für die Verabschiedung des Gesetzes gibt es nicht, es wird aber erwartet, dass es bald verabschiedet wird. In einer Erklärung von 40 Nichtregierungsorganisationen gehen diese davon aus, dass das Gesetz die Arbeit ausländischer Menschenrechtorganisationen und weiteren, durch Mittel aus dem Ausland finanzierter Organisationen, stark beeinträchtigen wird.

So sieht der Gesetzesentwurf  vor, dass sich Organisationen jeglicher Form, die „civic work“ betreiben,  registrieren lassen müssen. Daher wird das Gesetz, wenn es in dieser Form verabschiedet wird, dazu führen, dass auch Organisationen, die bislang etwa als privates Unternehmen registriert waren, um nicht unter das seit 2002 geltende ägyptische NGO Gesetz zu fallen, betroffen sind. Durch den Gesetzesentwurf werden die Organisationen oder sozialen Bewegungen nach Auffassung der Menschenrechtsorganisationen zu einer bestimmten legalisierten Organisationsform gezwungen. Über die Registrierung entscheidet ein Komitee, zu dem betroffene Ministerien gehören sollen, die in dem Gesetzesentwurf nicht näher bestimmt sind. Die Mitglieder sollen durch eine Verfügung des Ministerpräsidenten bestimmt werden. In einer früheren Version des Gesetzesentwurfs waren die Ministerien noch explizit aufgeführt worden. Unter den genannten waren Vertreter der Sicherheitsbehörden genannt, die Teil des Komitees sein sollten. Die Organisationen gehen nun davon aus, dass die Gefahr nicht gebannt sein könnte. Wären Vertreter der Sicherheitsbehörden Teil des Komitees, bestünde die Gefahr, so die unterzeichnenden Organisationen,  dass jegliche Arbeit, die die Überprüfung von Rechtsverletzungen durch den Sicherheitsapparat zum Inhalt haben, nicht zugelassen werden könnten.

Der Gesetzentwurf setzt sich auch über die ägyptische Verfassung hinweg, die vorsieht, dass alle Vereinigungen sich allein durch Mitteilung gründen können; denn in der Gesetzesvorlage haben die zuständigen Behörden die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen der Gründung einer zivilgesellschaftlichen Organisation zu widersprechen. Darüber hinaus wäre das Komitee dafür zuständig zu überprüfen, ob nationale NGOs internationale Bündnisse eingehen dürfen und muss jede Art der Zusammenarbeit mit internationalen Akteuren autorisieren. In einer gemeinsamen Erklärung von 40 NGOs gehen diese sogar soweit, dass sie befürchten, dass Komitee könnte die Zusammenarbeit der nationalen NGOs mit den Vereinten Nationen reglementieren.

Ein positiver Aspekt des Gesetzesentwurfes könnte darin liegen, dass bei bestimmten Verfahren davon ausgegangen wird, dass es sich nur um einen Mitteilungsprozess handelt, bei dem das für die Registrierung zuständige Komitee innerhalb von 30 Tagen etwa gegen die Nutzung ausländischer Gelder von nicht in Ägypten ansässigen Organisationen  Einspruch einlegen muss. Dies wäre im Vergleich zu den bisherigen Regelungen eine große Erleichterung für die NGOs, die bislang durch die fehlende zeitnahe Reaktion der Behörden blockiert waren, denn sie könnten nach Ablauf der Frist von der Zustimmung ausgehen. Die die Erklärung unterzeichnenden Organisationen weisen  auf Widersprüchlichkeiten hin: An anderer Stelle im Gesetzesentwurf ist festgehalten, dass die Organisationen eine Erlaubnis für die Finanzierung durch ausländische NGOs haben müssen,  die nicht in Ägypten registriert sind.   Dies würde dagegen sprechen, dass nach einem fehlenden Widerspruch des Komitees einfach angenommen werden könnte, dass der finanziellen Förderung zugestimmt wird.

Darüber hinaus kritisieren die 40 NGOs in ihrer Erklärung, dass der Gesetzesentwurf das Recht von NGOs, Informationen zu erlangen, reglementieren könnte, da Bücher oder Zeitschriften dann durch die NGOs nicht bezogen werden dürften, wenn sie nicht zu den Aktivitäten der NGOs passen.

Die Verurteilungen verschiedener Mitarbeiter von NGOs unter anderem der deutschen Konrad Adenauer Stiftung (KAS) am 4. Juni 2013, zu Freiheitsstrafen von einem bis fünf Jahren reihen sich in diese problematische Entwicklung ein. Die Verfahren wurden vor der Regierungsübernahme von Präsident Mursi angestrengt. Insoweit kann die Regierung sich darauf zurückziehen, dass die Entscheidungen Ergebnis der Prüfung eines unabhängigen Gerichts sind. Dennoch hätte die Regierung wohl Einfluss auf die Fortführung des Verfahrens über die Staatsanwaltschaft gehabt. Mit dem Urteil wurde die Schließung von fünf ausländischen Organisationen beschlossen, darunter die KAS und Freedom House verfügt. Die Entscheidung wird Symbolkraft für die Arbeit von ausländischen Menschenrechtsorganisationen und Organisationen mit ausländischer Finanzierung haben und diese im Hinblick auf zukünftige Tätigkeiten abschrecken.

Mit diesem Gesetz reiht sich die Regierung der Moslem Brüder in einen globalen Trend zur Einschränkung von Handlungsräumen der Zivilgesellschaft ein. In zahlreichen Staaten, wie Indien, der Russischen Föderation und Äthiopien wurden in den letzten Jahren Gesetzgebungen eingeführt, die Organisationen mit ausländischer Finanzierung, insbesondere, wenn diese rechtebasierte, politische Arbeit unternehmen, stark einschränken. In Ägypten jedenfalls sehen NGOs den problematischen Gesetzesentwurf als ein Baustein in einer allgemeinen Politik der Regierung Mursi, ihre Menschenrechtsarbeit zu beschränken. Sie befürchten, dass geplante Änderungen des Versammlungsrechts und des Polizeirechts weitere Bausteine für eine repressive Politik gegenüber der Zivilgesellschaft in naher Zukunft darstellen könnten.

 

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