Das Bischöfliche Hilfswerk MISEREOR und Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst begrüßen die Klarstellung der Bundesregierung, dass eine Kennzeichnung „Made in Israel“ nur für Produkte aus dem israelischen Staatsgebiet innerhalb der Grenzen von vor 1967 zulässig ist (BT-Drs. 17/13511). Angesichts der Kritik an der der Antwort der Bundesregierung zugrundeliegenden Kleinen Anfrage (BT-Drs. 17/13339) mahnen beide Werke zu einer sachlichen und das geltende Recht berücksichtigenden Diskussion.
Im Rahmen ihrer Gemeinsamen Initiative Humanitäres Völkerrecht Nahost befürworten MISEREOR und Brot für die Welt die Haltung der Bundesregierung, dass der fortgesetzte Siedlungsbau völkerrechtswidrig und ein Friedenshindernis ist. Die Siedlungspolitik bedeutet gravierende Einschnitte in die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung. Verbraucher und Verbraucherinnen sollten mit einer klaren Kennzeichnung, woher die Produkte stammen, selbst entscheiden können, was sie kaufen.
In einer Erklärung vom Dezember 2012 haben die EU-Außenminister betont, dass die Abkommen mit Israel in den 1967 besetzten Gebieten unanwendbar sind. Sie wiederholten ihre Aussage vom Mai 2012, dass sie sich für eine vollständige und effektive Umsetzung des bestehenden EU-Rechts und bilateraler Vereinbarungen, die auf Siedlungsprodukte anwendbar sind, einsetzen wollen.
Die Diskussion in Brüssel und den EU-Mitgliedsstaaten über die einheitliche Anwendung von Verbraucherschutzregeln in Bezug auf Siedlungsprodukte ist ein wichtiger Schritt, um zukünftig zu gewährleisten, dass Waren aus völkerrechtswidrigen Siedlungen nicht länger falsch oder irreführend gekennzeichnet werden. Einige Länder, namentlich Großbritannien, haben in dieser Hinsicht bereits klarstellende Richtlinien herausgegeben, die Firmen entsprechend aufgenommen haben. Auch in Deutschland sollten die großen Handelsketten nun endlich reagieren und Produkte anders deklarieren.