Vor zwanzig Jahren hat sich die internationale Staatengemeinschaft bei der Weltmenschenrechtskonferenz in Wien dazu bekannt, dass die Menschenrechte unteilbar sind und soziale sowie zivile Menschenrechte weltweit gelten. Auch die Rechte der Frauen haben in der Wiener Erklärung eine besondere Stärkung erfahren. Was ist zwanzig Jahre später aus den damaligen Versprechungen geworden? An welcher Stelle steht die globale Verwirklichung der Menschenrechte heute? Wie muss Menschenrechtsschutz zukünftig aussehen?
Um diese Fragen zu diskutieren, haben sich vom 25.-27. Juni 2013 in Wien 140 Personen aus NROs und Wissenschaft aus allen Kontinenten zu einer gemeinsamen Konferenz getroffen. Die TeilnehmerInnen diskutierten im Rahmen verschiedener Podien über die aktuelle Menschenrechtssituation von Frauen, MigrantInnen, indigenen Völkern, Landbevölkerung, Fischern, alten Menschen, Kindern und anderen diskriminierten Bevölkerungsgruppen. Es ging um Alternativen zur Austeritätspolitik als Mittel zur Überwindung der Finanzkrise, die Rolle der Zivilgesellschaft zur Durchsetzung der Menschenrechte und die zunehmende Beschränkung zivilgesellschaftlichen Engagements in vielen Ländern. Für besonders bedenklich wurde der wachsende Einfluss der Privatwirtschaft auf staatliches Handeln befunden. An vielen Beispielen ist sichtbar geworden, dass der vielbeschworene wirtschaftliche Wachstum nur Wenigen zugute kommt und die Unternehmen für schwere Menschenrechtsverletzungen nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Diskussionen haben verdeutlicht, dass die Verwirklichung der Menschenrechte in vielen Bereichen globale Lösungen erfordert. Menschenrechtsverpflichtungen enden nicht an den eigenen Staatsgrenzen. Dies bestätigen die Maastricht Prinzipien, die 2011 von internationalen Experten erstellt wurden. Beispielsweise müssen Staaten in ihren internationalen Beziehungen dafür sorgen, dass ihr Handeln sich nicht negativ auf die Menschenrechte in anderen Ländern auswirkt und durch entsprechende Regulierung sicherstellen, dass ihre Unternehmen auch im Ausland Menschenrechte respektieren.
Ergebnis der zweitägigen Konferenz war eine 23-seitige Erklärung, die in einem gemeinsamen Diskussionsprozess entstanden ist und trotz einiger divergierender Ansichten sehr breite Unterstützung fand. Die Erklärung endet mit dem Ruf nach einer dritten Weltmenschenrechtskonferenz im Jahr 2018. Dort muss die Staatengemeinschaft auf die Wiener Menschenrechtserklärung aufbauen und auf die aktuellen Herausforderungen im Menschenrechtsschutz reagieren. Gefordert wird ein effektives Rechtsschutzsystem, um Staaten aber auch Dritte wie z.B. Unternehmen oder bewaffnete Gruppen für die Verletzung von Menschenrechten zur Rechenschaft zu ziehen. Ein Vorschlag ist die Errichtung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Vorgestellt wurden die gemeinsamen Forderungen bereits am nächsten Tag bei der Gedenkveranstaltung zur Wiener Menschenrechtskonferenz der österreichischen Regierung in der Wiener Hofburg.
Ob es tatsächlich im Jahr 2018 eine dritte Weltmenschenrechtskonferenz gibt und eine Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes gelingt, wird, wie bereits 1993, von einer breiten zivilgesellschaftlichen Mobilisierung abhängen.