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10 Jahre "Recht auf Nahrung": Wirksames Hilfsmittel gegen Hunger?!?

Vor 10 Jahren wurden die Leitlinien zum Recht auf Nahrung verabschiedet. In wie weit konnten Sie zur Bekämpfung des weltweiten Hungers und der Verletzung des Rechts auf Nahrung beitragen?

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Das Menschenrecht auf Nahrung – nur ein leeres Versprechen?

Jeder Mensch hat das Recht auf eine quantitativ ausreichende, gesunde, bezahlbare und kulturell adäquate Ernährung. Zur Umsetzung dieses Rechts, dass mit der Verabschiedung des Sozialpakts anerkannt wurde, verabschiedete die FAO 2004 Leitlinien zum Recht auf Nahrung. Sie sind ein Werkzeugkasten mit Beschreibungen, was das Menschenrecht beinhaltet, wozu es die Staaten verpflichtet und Handlungsempfehlungen, wie die Staaten dieses Recht in die Praxis umsetzen können.

10 Jahre ist es her, dass diese Leitlinien verabschiedet wurden. Das ist ein guter Zeitpunkt um zu überprüfen, ob die Umsetzung Wirklichkeit geworden oder eine Utopie geblieben ist.

Das Wichtigste zuerst: Es hat in der letzten Dekade ein Paradigmenwechsel im Diskurs stattgefunden. Das Recht auf Nahrung ist nicht mehr wegzudenken aus den Debatten zur Ernährungssicherung. Das rechtebasierte Konzept sieht Menschen als Rechtsträger. Denn der Hunger soll nun nicht mit wohltätiger Hilfe überwunden werden. Es geht auch nicht mehr um reine Produktionssteigerungen in der Landwirtschaft– denn es sind zurzeit genug Nahrungsmittel für alle da. Menschen, die Hunger leiden, muss der Zugang zu ausreichender, gesunder Ernährung ermöglich werden – sei es durch die Sicherung der Produktionsgrundlagen, damit sie die Nahrungsmittel selbst produzieren können, sei es durch den Zugang zu ausreichendem Einkommen. Damit rücken zum einen die Analyse von Diskriminierung und Marginalisierung und zum anderen die Verantwortung der Staaten in den Vordergrund. Heute wird anerkannt, dass die Millionen Kleinproduzenten und -produzentinnen eine Schlüsselposition für die Welternährung haben, dass Hunger nur überwunden werden kann, wenn ihre Marginalisierung überwunden wird und sie gestützt werden. Ziel sollte sein besonders den Menschen, die überwiegend Hunger leiden – darunter vor allem Frauen – in Indigen- Gemeinschaften, Hirten- und Fischerfamilien, Kleinbauern und –bäuerinnen, arme Landarbeiter/innen und Arme in der Stadt zu ihren Rechten zu verhelfen, sinnvolle, nachhaltige Investitionen in ländliche Räume zu tätigen und diejenigen zu unterstützen, die sich nicht selbst helfen können.

Diese Perspektive wurde zunehmend erkannt und findet Berücksichtigung auf internationaler und nationaler Ebene. So diente das Recht auf Nahrung auch auf globaler Ebene als Grundlage für die Reform des Welternährungskomitees und ist wesentlicher Bestandteil der dort erarbeiteten Strategie für Ernährungssicherheit. Es ist auch verankert in allen Papieren, die aktuell dort erarbeitet werden – sei es zu Landrechten, zu Fischerei, zu verantwortlichen Investitionen. 

Wurden denn die Leitlinien auch ganz praktisch von den Staaten angewandt?

Einige Länder, darunter Kenia, die Schweiz, Indien und Brasilien haben große Anstrengungen auf Ebene der nationalen Gesetzgebung unternommen indem sie das Recht auf Nahrung in der Verfassung verankert haben. Zudem gab es Erfolge im Bereich der Einklagbarkeit. Herausragend ist hier das Urteil des indischen Verfassungsgerichts, das sich mit dem Versagen der indischen Politik den Hunger zu bekämpfen beschäftigt.

Das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum Sozialpakt (2013) ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der letzten Dekade. Damit haben Opfer von Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung die Möglichkeit ihre Rechte einzuklagen.

Bis heute bleibt das Recht auf Nahrung das am meisten verletzte Menschenrecht weltweit

Trotz der genannten Erfolge sind die Herausforderungen zur Realisierung des Rechts auf Nahrung enorm:

1. Anerkennung fehlt

Nur 15 Länder haben das Zusatzprotokoll gezeichnet, die Mehrzahl der Länder hat das Recht auf Nahrung nicht in ihrer Verfassung aufgenommen und selbst die meisten europäischen      Staaten oder internationale Organisationen wie die Weltbank sind auf diesem Auge blind.

2. Minimalistische Interpretation

Oft werden nur die Symptome und die nicht die strukturellen Ursachen des Hungers angegangen.

3. Fehlender Wille zur Umsetzung und  politische Inkohärenz

Insbesondere sehen wir die mangelnde Kohärenz in der Politik und fehlende Rechenschaftspflicht als die großen Aufgaben der Zukunft.Die Staaten müssen ihre Verpflichtung, das Recht auf Nahrung  zu respektieren und zu schützen, zunehmend gegen privatwirtschaftliche Interessen durchsetzen. Die Ernährungssicherheit von Millionen Menschen weltweit ist angesichts des Wettlaufs um Land und Wasser, der zunehmenden Macht multinationaler Agrar- und Lebensmittelkonzerne und ihrer politischen Einflussnahme gefährdet.

Unter Downloads können die Einschätzungen der der Zivilgesellschaft, der FAO und des ehemaligen UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf angemessene Ernährung Olivier De Schutter zu den Auswirkungen der Leitlinien in den vorangegangenen 10 Jahren eingesehen werden.

 

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