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Die Folgen des Klimawandels treiben Menschen in die Flucht

Von Ehemalige Mitarbeitende am

In den Klimaverhandlungen spielen diejenigen, die auf der Flucht vor den Auswirkungen des Klimawandels sind, bislang eine untergeordnete Rolle. Das könnte sich mit dem „Warschau-Mechanismus“, der den Blick auf Verluste und Schäden lenkt, ändern. Antworten und Konzepte zu Klimawandel und Migration müssen eng mit menschenrechtlichen Prinzipien verknüpft werden.

Polemische Debatten

Seit einigen Jahren schon zeichnen die Medien Bilder von „Klimaflüchtlingen“, die sich auf den Weg machen, um in anderen Ländern Schutz zu suchen. Prognosen von 25 Millionen bis zu einer Milliarde Klimavertriebenen werden in die oft polemisch geführte Debatte eingebracht, und politische Stellungnahmen reichen vom absoluten Negieren eines Zusammenhangs von Klimawandelfolgen und Migration bis hin zum Aufruf zum Kampf gegen den „menschlichen Tsunami“.

Wer übernimmt Verantwortung?

Jenseits solcher Szenarien stellen sich sehr ernste und grundsätzliche Fragen: Wer übernimmt die Verantwortung, wenn Menschen aufgrund plötzlicher Klimakatastrophen oder schleichender Umweltveränderungen alles verlieren? Wie können Staaten und die internationale Gemeinschaft den Schutz für sie gewährleisten? Auf welcher rechtlichen Grundlage können Betroffene ihre Rechte einfordern? Wie sind Kompensationsansprü­che oder Wiedergutmachung für erlittene Verluste und Schäden realisierbar?

Kein Asyl für Klimaflüchtlinge

Erst kürzlich scheiterte in Neuseeland der Versuch eines Mannes aus dem Pazifik-Inselstaat Kiribati, den Klimawandel als Asylgrund für sich und seine Familie geltend zu machen. Vor einigen Jahren schon hatte die Regierung von Tuvalu erfolglos Asyl für ihre Bevölkerung in Australien beantragt. Der Präzedenzfall des ersten Klimaflüchtlings lässt also weiter auf sich warten.

Humanitäre Not in „Entwicklungsländern“

Dabei besteht dringender Handlungsbedarf. Plötzliche Überflutungen, extrem heftige Stürme, langanhaltende Dürren und Hitzewellen führen insbesondere in den sogenannten Entwicklungsländern zunehmend häufig zu Katastrophen, die große Schäden, hohe Verluste, humanitäre Not, Vertreibung und Todesfälle bedeuten.

„Leise“ Bedrohungen im Blick

Auch schleichende Umweltveränderungen wie der Meeresspiegelanstieg oder die Versalzung von fruchtbarem Boden bewirken, dass sich gerade arme und marginalisierte Bevölkerungsgruppen, meist in ländlichen Gebieten, schon heute oft nicht mehr aus eigener Kraft versorgen können und sich gezwungen sehen, ihr Land zu verlassen.

Viele Gründe, die Heimat zu verlassen

Umweltdegradation und Klimawandel sind in diesen Fällen entscheidende Faktoren bei einer Migrationsentscheidung. Selten sind sie aber der einzige Grund für den Entschluss, zu gehen. Deshalb und weil es schwierig ist, Wetterkatastrophen auf den Klimawandel als Ursache zurückzuführen, bilden Prognosen über die Zahlen von Betroffenen und die verbundenen Zukunftsszenarien ein so weites Spektrum ab. Hinzu kommen die unterschiedlichen Migrations- und Fluchtmuster, die bislang eher selten das Überschreiten von Staatsgrenzen beinhalten. So ist beispielsweise nach einer kurzzeitigen Überflutung von Land oder nach Sturmschäden ein Wiederaufbau durchaus möglich. Die Vertriebenen können dann zurückkehren. Andererseits werden Lebensgrundlagen auch dauerhaft zerstört, wie im Fall des steigenden Meeresspiegels, der ganze Inselatolle verschluckt. Die Bewohner müssen dauerhaft umsiedeln. Dafür ist oftmals Unterstützung unabdingbar. Für Kinder beispielsweise oder für alte und kranke Menschen ist Migration aus eigener Kraft keine realistische Anpassungsstrategie.

Der Warschau-Mechanismus

Die Frage nach denjenigen, die auf der Flucht vor dem Klima sind, spielt  im ohnehin eher stockenden Prozess der internationalen Klimaverhandlungen bislang eine untergeordnete Rolle, weil das Phänomen schwer fassbar ist. Dennoch gibt es zwei Entwicklungen, die mittel- und langfristig doch zu tragfähigen Lösungskonzepten führen könnten.

Nur ein Minimalkonsens

Erstens ist das der internationale Mechanismus über Schäden und Verluste, der bei der 19. Klimastaatenkonferenz in Warschau beschlossen wurde. Der „Warschau-Mechanismus“ ist zunächst kaum mehr als Ausdruck eines Minimalkonsenses aller Verhandlungsstaaten, sich überhaupt mit der Thematik zu befassen, und muss noch mit Inhalten und Funktionen aufgefüllt werden. Doch er rückt die Frage näher nach dem Umgang mit Schäden und Verlusten, die nicht durch Anpassungsmaßnahmen an oder Vermeidung von Klimawandelfolgen verhindert werden können.

Der einzige Weg zu überleben

Auch „Migration und Klimawandel“ könnte hier zu einem Kernthema avancieren. Zwar geschieht es nicht immer aus einem Zwang heraus, dass Menschen in weniger von Klimafolgen betroffene Gebiete abwandern. Doch für eine wachsende Anzahl ist das Verlassen des bisherigen Lebensraums der einzige Weg, um zu überleben. Dann kann die Migration auch nicht mehr als Anpassung verstanden werden, sondern ist eine Überlebensreaktion auf unvermeidbare Schäden und Verluste.

Fokus auf Menschenrechte

Der Warschau-Mechanismus schafft also Voraussetzungen dafür, Lösungen für einen angemessenen politischen Umgang mit klimawandelbedingter Vertreibung und Flucht zu entwickeln. Wichtig ist, dass die Antworten und Konzepte, die hier möglicherweise entstehen, eng mit menschenrechtlichen Prinzipien verknüpft werden. Denn nach dem menschenrechtlich verbrieften Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot sind Staaten insbesondere auch zu Aufmerksamkeit gegenüber jenen verpflichtet, die ihre Menschenrechte nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können.

Wer wird zur Rechenschaft gezogen?

Zu diesen Rechten gehören neben dem Recht auf Leben zum Beispiel das Recht auf Besitz und Eigentum, das Recht auf Gesundheit und das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das es jeder Volksgruppe erlaubt, ihr politisches System selbst zu wählen und ihre sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen selbst zu gestalten. Betroffen von der Verletzung dieser Rechte sind oft zuerst die Bevölkerungsgruppen, die unter den Schäden und Verlusten durch Klimawandelfolgen besonders leiden. Werden ihre Menschenrechte beeinträchtigt oder missachtet, muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, Abhilfe einzuklagen und verantwortliche Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Sie haben einen Anspruch auf Schadensersatz. Auch Umsiedlungen können aus menschenrechtlicher Perspektive geboten sein.

Auf dem Prüfstand

In drei Jahren sollen Struktur und Mandat des Warschau-Mechanismus auf ihre Zweckdienlichkeit hin überprüft und bindend festgeschrieben werden. Die fehlende Bereitschaft, die Wegmarken zu einem umfassenden bindenden Klimaabkommen zu setzen, stimmt einen im Hinblick auf den Mechanismus und seine reellen Möglichkeiten jedoch eher nüchtern.

Die Nansen-Initiative

Der zweite Ansatz, völkerrechtliche Schutzbestimmungen für klima- und umweltvertriebene Personen zu etablieren, ist die Nansen-Initiative, die Ende 2011 beschlossen wurde. Getragen ist sie wesentlich vom Engagement von Walter Kälin, des ehemaligen UN-Sonderbeauftragten für Binnenvertriebene. Auch hier sind es Staaten, die zunächst auf freiwilliger Basis beigetreten und über regionale Konsultationen bemüht sind, ein gemeinsames Verständnis von Handlungsnotwendigkeiten zu entwickeln. Ziel ist es, einen internationalen Konsens und Prinzipien zu formulieren, die die zwischenstaatliche Kooperation, Schutznormen für Betroffene und die Rolle der Humanitären Hilfe bestimmen. Die Nansen-Initiative zielt jedoch explizit auf den Schutz von Menschen, die sich in der Folge einer Naturkatastrophe über eine Staatsgrenze hinweg bewegen. Sie bezieht sich also nicht auf Binnenvertriebene, beschränkt sich dafür aber nicht ausschließlich auf durch den Klimawandel verursachte Katastrophen, sondern nimmt auch alle anderen Umweltextremereignisse, die grenzüberschreitende Flucht nach sich ziehen, in den Blick.

Regionale Zusammenarbeit

Die Initiative ist noch jung, eine erste regionale Konsultation hat im Pazifik stattgefunden. In Zukunft sollen den staatlichen Regional-Konsultationen Beratungen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vorangestellt werden. In der Steuergruppe sind Norwegen, die Schweiz, Australien, Bangladesch, Costa Rica, Kenia, Mexiko und die Philippinen vertreten. Auch Deutschland ist der Initiative beigetreten. Gerade weil sie freiwillig ist und die Ergebnisse und Prinzipien vorerst nicht bindend sind, ist es überhaupt möglich, dass sich die Staaten gemeinsam über die Problematik austauschen. Dieser nicht-bindende Charakter könnte mittelfristig aber auch dazu führen, dass Staaten sich wieder aus der Initiative verabschieden, wenn sie sich nicht zu Schutzprinzipien verpflichten lassen wollen.

Ehrgeizig und fair?

Ein wirklich angemessener Umgang mit klimawandelinduzierter Migration bedeutet, dass ein ehrgeiziges, faires und innerhalb des Systems der Vereinten Nationen fest verankertes internationales Abkommen verabschiedet und umgesetzt wird. Dieses internationale Klimaabkommen muss rechtsverbindliche gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten aller Länder umfassen. Es muss die schwächsten Bevölkerungsgruppen und vom Klimawandel Ver­triebene in den Blick nehmen.

Dieser Beitrag von Sophia Wirsching ist im aktuellen Dossier "Klimagerecht in ein neues Abkommen - Dem Klimawandel und seinen Folgen entschieden begegnen" in Zusammenarbeit mit der Redaktion Welt-Sichten erschienen. Bestellung unter vertrieb@diakonie.de; Artikelnummer 129-5-0163-O.

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