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Hoffnung für verschuldete Länder: UN-Beschluss zum Staateninsolvenzverfahren

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 9. September eine Resolution angenommen, die verschuldeten Ländern des globalen Südens Hoffnung machen kann. Mit 124 Ja- Stimmen und nur 11 Nein-Stimmen wird darin die Schaffung eines rechtlich verbindlichen Entschuldungsverfahrens verlangt. Brot für die Welt unterstützt seit vielen Jahren Lobbyinitiativen von Nichtregierungsorganisationen wie Erlassjahr.de, Eurodad, Afrodad und Latindadd für die Einrichtung eines solches Entschuldungsverfahren für Staaten. Denn verschuldete Staaten müssen ein faireres Verfahren zur Entschuldung erhalten und besser vor der Willkür von Gläubigern, etwa vor grossen Hedgefonds, geschützt werden.

 

Von Eva Hanfstängl am

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 9. September eine Resolution angenommen, die verschuldeten Ländern des globalen Südens Hoffnung machen kann. Mit 124 Ja- Stimmen und nur 11 Nein-Stimmen wird darin die Schaffung eines rechtlich verbindlichen Entschuldungsverfahrens verlangt. Nach Meinung von Brot für die Welt wäre ein solches Entschuldungsverfahren für Staaten ein großer Fortschritt in der Debatte um einen Schuldenerlass armer Länder, weil er verschuldete Staaten besser vor der Willkür von Gläubigern, etwa großen Hedgefonds, schützen könnte.

Brot für die Welt bedauert allerdings, dass Deutschland zusammen mit zehn  anderen Industrienationen die von den Entwicklungsländern (G77 und China) eingebrachte Resolution abgelehnt hat. Das evangelische Hilfswerk hat zahlreiche Projekte im globalen Süden. Gerade kleine und ärmere Länder leiden unter der Last der Schulden, weil ihnen dringend benötigte Mittel für die Investitionen etwa in Gesundheit und Bildung fehlen. Das evangelische Hilfswerk ist daher seit 15 Jahren Mitglied in der Initiative erlassjahr.de. Erlassjahr.de-Koordinator Jürgen Kaiser sieht in der deutschen Ablehnung das falsche Signal und findet es beschämend, dass die Bundesrepublik, die ihr Wirtschaftswunder einer großzügigen und kohärenten Schuldenstreichung verdankt, bei dieser historischen Abstimmung auf der falschen Seite steht.

Mit der Entschließung verpflichtet sich die UNO, im Lauf der 69. Sitzungsperiode der Generalversammlung bis zum Ende des Jahres ein rechtlich verbindliches Entschuldungsverfahren zu entwickeln.

Hintergrund des Vorschlags der G77 ist die jüngste Erfahrung Argentiniens. Das südamerikanische Land wurde von einem US-Gericht zur Zahlung von 1,3 Milliarden US-Dollar auf Altschulden aus den neunziger Jahren an den Hedgefonds NML Capital verurteilt, die der sogenannte „Geierfonds“ während der argentinischen Staatskrise zu einem Bruchteil dieser Summe aufgekauft hatte. Brot für die Welt beklagt, dass auch andere, vor allem arme Länder, wie Sambia, Äthiopien und die Demokratische Republik Kongo bereits Opfer dieser unmoralischen „Geierpraxis“ wurden, die Entwicklungserfolge durch untragbare Schuldendienste zunichte macht. Denn anders als Unternehmen haben Staaten nicht die Möglichkeit, bei Zahlungsunfähigkeit ein geordnetes Insolvenzverfahren zu durchlaufen, sondern unterliegen der willkürlichen Entscheidungen ihrer Gläubiger.“ Dadurch werden Schuldenkrisen verzögert und Anreize für spekulatives Verhalten gesetzt. Ein Staateninsolvenzverfahren würde hier Rechtsverbindlichkeit schaffen und Zeit sparen.

Weitere Informationen, siehe unten

 

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