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Soziale Sicherheit - Ein Menschenrecht

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit. (Artikel 22 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948)

Brot für die Welt setzt sich dafür ein, im Sinne einer nachhaltigen Armutsbekämpfung das Recht auf Soziale Sicherheit zu verwirklichen.

 

Von Dr. Luise Steinwachs am

„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“ Artikel 22, AGM 1948

Dieses schon 1948 formulierte Menschenrecht wurde nachfolgend durch den UN-Sozialpakt von 1966 ausformuliert. Neuerdings wird die Diskussion durch die ILO Recommendation 202 on social protection floors von 2012 wieder stark belebt.

Soziale Sicherheit richtet sich darauf, die Lebensgrundlagen zu sichern, zu erhalten und aufzubauen. Damit umfasst sozialer Sicherheit Lebensbereiche wie Ernährung, Bildung, Gesundheit, Alterssicherung, Einkommenssicherung und soziale Teilhabe. Zu unterscheiden sind informelle von formalen Sicherungsformen, wobei letztere meist nur die Bevölkerungsgruppen erreichen, die auch in formalen Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist. Insbesondere in Ländern des Globalen Südens sind die Bevölkerungsanteile, die im informellen Sektor ihr Einkommen erwirtschaften und die Lebensgrundlagen auch informell abzusichern versuchen, sehr hoch.

International diskutierte sozialpolitische Ansätze richten sich seit Mitte der Neunziger Jahre darauf, den Folgen von Strukturanpassungsprogrammen – wie die zunehmende Monetarisierung sozialer Dienstleistungen und den damit einhergehenden Ausschluss großer Bevölkerungsgruppen von deren Zugang – entgegen zu wirken. Und es wurde deutlich, dass Ansätze der Hilfe zur Selbsthilfe zwar erfolgreich waren, dabei aber Menschen mit fehlendem Selbsthilfepotential nicht erreicht wurden.

Gleichzeitig wird in den letzten Jahren immer deutlicher, dass Verarmungsprozesse und die Anhäufung von Reichtum globale Phänomene sind, was zu einer konzeptionellen Annährung der Diskussionen bezogen auf reiche Länder und Länder des Globalen Südens führt.

Die wichtigsten Aspekte der gegenwärtigen Diskussion

  1. Die Herausstellung, dass das Recht auf Soziale Sicherheit ein Menschenrecht ist.
  2. Die Forderung, dass auch reiche Länder ihrer Verantwortung gerecht werden, die Durchsetzung universeller Menschenrechte umzusetzen. Hier verbreitet sich in den letzten Monaten die Idee eines Global Fund for Social Protection.
  3. Die Entwicklung integrierter nationaler Ansätze von Sozialpolitik, die gegebenenfalls informelle mit formalen Sicherungsformen zu einem kohärenten System verbinden und die Qualität von sozialen Dienstleistungen garantieren.
  4. Der Anspruch auf Grundsicherung, welcher den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung, Wohnen garantiert. Hier stehen insbesondere Bevölkerungsgruppen im Zentrum, die aus Gründen wie Krankheit, hohes Alter  oder Erwerbsunfähigkeit ihre Lebensgrundlagen temporär oder dauerhaft nicht selbst sichern können.
  5. Das Konzept transformativer Sozialpolitik beinhaltet neben Mechanismen der gesellschaftlichen Umverteilung auch Ansätze, um strukturelle Armut nachhaltig zu reduzieren, die Möglichkeit der Teilhabe an gesellschaftlichen und politischen Prozessen zu erhöhen und benennt mehr Gerechtigkeit als politisches Ziel.

Brot für die Welt setzt sich in verschiedenen internationalen Bündnissen und im intensiven Dialog mit seinen zahlreichen Partnern dafür ein, gemeinsam im Sinne einer nachhaltigen Armutsbekämpfung das Recht auf Soziale Sicherheit zu verwirklichen.

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