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Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe wohl geringer als erwartet

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Regierung vorgenommen, den Entwicklungsetat in ihrer Legislaturperiode um 2 Mrd. Euro zu erhöhen. Doch es zeigt sich, daß nicht der letzte Haushalt als Berechnungsgrundlage genommen werden soll, sondern die Planung der Vorgängerregierung, in der Kürzungen eingeplant waren. Diese  Berechnungsgrundlage aber schmälert die Summe der zusätzlichen Mittel auf etwa 1,3 Mrd. Euro.

 

Von Eva Hanfstängl am

Im Koalitionsvertrag hat sich die neue Regierung vorgenommen, den Entwicklungsetat in ihrer Legislaturperiode um 2 Mrd. Euro zu erhöhen. Und tatsächlich: lt.  Haushaltsentwurf der Bundesregierung 2014  sollen die Ausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche  Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in diesem Jahr 6,44 Mrd. Euro betragen. Im Vergleich zum Vorjahr wäre dies ein Anstieg um 147 Mio. Euro. Doch nun zeigt sich, daß nicht der letzte Haushalt (2013) als Basis der Berechnungen der jährlichen Aufwüchse genommen werden soll. Vielmehr ist beabsichtigt, die Finanzplanung I (RegE 2014) der Vorgängerregierung  zugrunde zu legen, die bis 2016 Kürzungen eingeplant hatte. Diese  Berechnungsgrundlage aber schmälert die Summe der  zusätzlichen Mittel auf nur ca. 1,3 Mrd. Euro. Wenn man als Basisjahr für jeweils jährlich zu berechnende Aufwüchse den Ist-Stand 2013 nähme, also 6,296 Mrd., würde sich daraus in den kommenden vier Jahren ein Gesamtaufwuchs im Entwicklungsetat (Einzelplan 23) von lediglich 1,071 Mrd. bis zum Haushalt 2017 ergeben. Hinzu kommt, daß die restlichen versprochenen Mittel in anderen Ressorts ODA-anrechnungsfähig veranschlagt werden.  Zum Beispiel sind Teile der zusätzlichen BMZ-Mittel lediglich aus dem Energie- und Klimafonds in den Haushalt des Entwicklungsministeriums umgebucht worden. Mit einer solchen Kalkulation stehen für andere BMZ-Maßnahmen weniger Mittel zur Verfügung. Ergänzt man diese Summe mit ca 20% Aufwuchs in anderen Einzelplänen, die ODA anrechnungsfähig sind, kommt man auf ca. 1,3 Mrd. zusätzlicher Mittel und nicht auf die versprochenen 2 Mrd. Euro.


In jedem Fall aber reichen die Pläne der Bundesregierung nicht aus, der international vereinbarten Verpflichtung  nachzukommen, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) jährlich für öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) zur Verfügung zu stellen. Mit dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs von 2005  gibt es für dieses 0,7-Prozent-Ziel einen verbindlichen Zeitplan, der auch für die Bundesrepublik Deutschland gilt, nämlich das 0,7 Prozent Ziel bis 2015 zu erreichen. Der Deutsche Bundestag hat das 0,7 Prozent Ziel und den EU-Stufenplan in mehreren Beschlüssen bekräftigt. Aktuell liegt die ODA Quote für Deutschland aber bei nur 0,38 % (lt. OECD DAC für 2012), und die Einhaltung dieses Stufenplans wird damit unwahrscheinlich und dies trotz der unvorhergesehenen Rekordsteuereinnahmen.

 

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