Das sogenannte Bali-Paket ist das erste weltweit verbindliche Handelsabkommen, das im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbart wurde. Beschlossen wurde es zunächst auf der 9. WTO-Ministerkonferenz, die 2013 auf der indonesischen Insel stattfand. Durch den Abbau von Handelsschranken sollen jährlich mehrere Billionen Euro eingespart werden.
Das Bali-Paket war der Versuch, die seit Jahren festgefahrenen WTO-Verhandlungen voranzubringen. Um nicht erneut an widerstreitenden Interessen von reichen und armen Staaten zu scheitern, enthielt das Paket lediglich einen kleinen Teil der Themen, die die 2001 eingeläutete Entwicklungsagenda der „Doha-Verhandlungsrunde“ umfasst.
Wichtigstes Element waren Handelserleichterungen durch Zollsenkung und Abbau bürokratischer Hindernisse bei Industrieprodukten. Vor allem die reichen Länder des Nordens pochten seit langem auf eine Einigung in diesem Bereich. Der zweite Punkt war ein Entgegenkommen an die Interessen von Schwellenländern: Die Sicherung der Ernährungssouveränität durch den Aufbau von Nahrungsmittelreserven und Schutz der Agrarproduktion in Entwicklungsländern vor Billigkonkurrenz aus den Industrieländern. Der dritte Punkt richtete sich an die ärmsten Staaten, denen ein Bündel von Maßnahmen zugesagt wird, um ihnen die Teilnahme am Welthandel zu erleichtern.
Am schwierigsten war bei der Konferenz in Bali eine Einigung zu den Ernährungssicherheitsprogrammen. Insbesondere Indien beharrte darauf, große Vorräte von Grundnahrungsmitteln anlegen zu dürfen, was aber bei einer engen Auslegung der WTO-Regeln als marktverzerrend gilt. Zwar konnte sich Indien nicht mit einer Änderung dieser Regeln durchsetzen, erhandelte aber eine Übergangsfrist, innerhalb der die Politik zur Ernährungssicherung angepasst werden darf, ohne dass Staaten gegen die bisherige Praxis klagen dürfen.
Trotz der gefeierten Einigung weigerte sich Indien Mitte 2014, das Abkommen in dieser Form zu unterzeichnen. Erneut standen die Ernährungssicherheitsprogramme im Mittelpunkt des Disputs. In einem zähen Tauziehen einigen sich die beiden Hauptkontrahenten USA und Indien schließlich auf eine Konkretisierung der Bali-Beschlüsse. Inhaltlich fügt dies dem Abkommen von 2013 nichts Neues hinzu – und kommt damit den USA entgegen, die sich geweigert hatten, das Bali-Paket nachzuverhandeln. Und Indien verweist darauf, dass die „Friedensklausel“ durch den neuerlichen Beschluss verbindlicher werde, und zudem ein ehrgeiziger Zeitplan für die Verhandlungen über die Regelanpassung vereinbart wurde.
Unterdessen erklärte die WTO, dass die vereinbarten Handelserleichterungen weit größere Impulse auslösen werde als bisher angenommen. Der anfänglich auf bis zu einer Billion Euro geschätzte Zuwachs wird jetzt mit über drei Billionen Euro beziffert. Das liege daran, dass unnötige Verwaltungsarbeit den Handel weit stärker behindere als Zölle, so der jüngste WTO-Bericht. Einige Staaten könnten durch das Bali-Paket mit einer Steigerung der jährlichen Wirtschaftsleistung um einen Prozentpunkt rechnen.
Allerdings muss das Bali-Paket erst noch von zwei Drittel der jetzt 161 Mitgliedern ratifiziert werden, um in Kraft zu treten. Bislang haben dies erst 50 Mitgliedsstaaten getan.