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Das deutsche Statement beim HLPF - Eine Zusammenfassung

Vom 10. bis 20. Juli diesen Jahres fand in New York das erste High Level Forum on Sustainable Development (HLPF) der Vereinten Nationen seit Verabschiedung und In-Kraft-Treten der 2030-Agenda mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) statt. Da die 2030-Agenda kein völkerrechtlich bindendes Abkommen ist, haben sich die Staaten während der Verhandlungen auch nicht auf verbindliche Überprüfungsmechanismen geeinigt. Stattdessen dient das Forum hauptsächlich zum gegenseitigen Austausch, zum sogenannten "peer learning". Im Mittelpunkt des diesjährigen HLPF standen die freiwilligen nationalen Berichte (national voluntary reviews, NVR) von 22 Ländern. Auch Deutschland erklärte sich bereit, als eines der ersten Länder zu berichten.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Vom 10. bis 20. Juli diesen Jahres fand in New York das erste High Level Forum on Sustainable Development (HLPF) der Vereinten Nationen seit Verabschiedung und In-Kraft-Treten der 2030-Agenda mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (SDGs) statt. Da die 2030-Agenda kein völkerrechtlich bindendes Abkommen ist, haben sich die Staaten während der Verhandlungen auch nicht auf verbindliche Überprüfungsmechanismen geeinigt. Stattdessen dient das Forum hauptsächlich zum gegenseitigen Austausch, zum sogenannten "peer learning". Im Mittelpunkt des diesjährigen HLPF standen die freiwilligen nationalen Berichte (national voluntary reviews, NVR) von 22 Ländern. Auch Deutschland erklärte sich bereit, als eines der ersten Länder zu berichten.

Für die einzelnen Länderberichte waren pro Land jeweils circa 10 bis 15 Minuten vorgesehen. Es berichteten immer vier bis fünf Länder pro Sitzung, nach jeder Sitzung hatten andere Staaten, aber auch nichtstaatliche Akteure, die Möglichkeit zu kommentieren und Rückfragen zu stellen. Deutschland berichtete in einer Gruppe mit Finnland, Uganda und Samoa. Die Präsentationen unterschieden sich stark, so starteten Deutschland und Finnland ihre Präsentationen jeweils mit einer Videosequenz und ließen am Schluss des eigenen Statements jeweils Vertreter nichtstaatlicher Akteure kommentieren, während Samoa und Uganda sich darauf beschränkten einige Kernpunkte zu referieren.

In einem Videobeitrag, der dem deutsche Statement voranging, bekennt sich die Kanzlerin höchstpersönlich noch einmal zu den Zielen der 2030-Agenda und bekräftigt die deutsche Verantwortung im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (ihre Zitate stammen von der Sitzung des Rates für Nachhaltige Entwicklung Ende Mai, bei der der Entwurf der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie vorgestellt wurde). Anschließend stellen die beiden parlamentarischen Staatssekretäre Herr Silberhorn (BMZ) und Frau Schwarzelühr-Sutter (BMUB) den deutschen Bericht vor. In dem Bericht wird die Nachhaltigkeitsstrategie als wesentliches Element zur Umsetzung der 2030 Agenda in Deutschland vorgestellt, die im Gegensatz zum HLPF-Bericht leider nicht für jedes SDG die Dreiteilung in nationale Aspekte der Umsetzung, globale Konsequenzen deutscher Politik und deutsche Unterstützung zur Umsetzung in anderen Ländern vornimmt.

Im Fokus des Statements stehen dann Themen wie Ernährungssicherheit und rurale Entwicklung, nachhaltiger Konsum und Produktion und deren (negative) Auswirkungen auf andere Länder und Menschen. Bei den Maßnahmen im letztgenannten Bereich handelt es sich leider nur freiwillige Initiativen wie etwas das Textilbündnis. Verbindliche Regelungen werden hier nicht angesprochen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Bundesregierung im Bereich Beschaffung bis 2020 die Hälfte aller Produkte nach Nachhaltigkeitskriterien beziehen will. Auch die finanziellen Mittel zum internationalen Klimaschutz sollen erhöht werden.

Zusammenfassend sei gesagt, dass das deutsche Statement zwar im Ansatz gute Maßnahmen präsentiert. Diese beziehen sich jedoch hauptsächlich auf die Umwelt-  und die Entwicklungsaspekte der SDG. Im Statement wird zwar an mehreren Stellen deutlich, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass ein Umdenken notwendig ist, um beispielweise den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Zu diesem Zweck werden allerdings nur Nischenprogramme und Strategien wie die nationale Biodiversitätsstrategie und das nationale Programm für nachhaltigen Konsum erwähnt. Auch der bereits vor den SDG verabschiedete Mindestlohn wird hier als Maßnahme zur Umsetzung präsentiert.

Es wird weder deutlich, welchen Beitrag die einzelnen Maßnahmen genau leisten, um den immensen ökologischen Fußabdruck zu reduzieren, noch - wie im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation sicherlich notwendig ist – die Agrarwende, die Verkehrswende und die Wachstumswende erreicht werden können. Dies würde kohärentes Regierungshandeln und vor allem ein radikales Umdenken in anderen Ministerien sowie verbindliche ökologische Regulierungen und menschenrechtliche Standards für Unternehmen erfordern.

 

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