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Eine Welt ohne Hunger ist möglich!

Dr. Vandana Shiva, die Gründerin der indischen Brot-für-die-Welt-Partnerorganisation Navdanya, eröffnete die Sitzung der offenen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats für eine Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Gruppen, die in ländlichen Räumen leben. In  ihrem Grußwort begründete sie, warum die Stärkung der Rechte der KleinbäuerInnen die ausschlaggebende Stellschraube im Kampf gegen den Hunger weltweit ist.

 

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Dr. Vandana Shiva, die Gründerin der indischen Brot-für-die-Welt-Partnerorganisation Navdanya, eröffnete die Sitzung der offenen Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats für eine Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Gruppen, die in ländlichen Räumen leben. In  ihrem Grußwort begründete sie, warum die Stärkung der Rechte der KleinbäuerInnen die ausschlaggebende Stellschraube im Kampf gegen den Hunger weltweit ist.

"Es gibt keine Bevölkerungsgruppe, die wichtiger ist für die Zukunft unseres Planeten", betonte Dr. Shiva, in ihrem Grußwort, das per Videobotschaft an die Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsrats ging. "Laut UN-Daten, stammen mehr als 70 bis 80 Prozent der weltweit produzierten Nahrungsmittel aus der kleinbäuerlichen Produktion. Dabei beackern sie gerade mal 25 Prozent des Agrarlands!" Gleichzeitig machte Dr. Shiva deutlich, dass die kleinbäuerliche Landwirtschaft einen viel geringeren ökologischen Fußabdruck aufweise, als die industrielle Landwirtschaft. Mit den richtigen politischen Rahmenbedingungen, wie sie der vorliegendem Erklärungsentwurf einfordere, würden KleinbäuerInnen nicht nur die Nahrungsmittelproduktion stärken, sondern zudem auch den entscheidenden Beitrag zur Wiederherstellung von Biodiversität, Ökosystemen, Wasserkreislaufen und Klima leisten können. "Können sie sich vorstellen, was möglich wäre, wenn die Kleinbäuerinnen einen besseren Zugang zu Ressourcen hätten? - Es gäbe keinen Hunger. Es gäbe keine Mangelernährung. Es gäbe keine Umweltkrisen!", so Vandana Shiva.

Bisher erkennen zwar zahlreiche internationale Abkommen die Rechte dieser verwundbaren Gruppen an, jedoch klagen KleinbäuerInnenverbände und ihre Fürsprecher, wie La Via Campesina, The Worldfisher Forum und FIAN, dass die fragmentierten Abkommen zu wenig Handlungsspielraum böten, um sie auch effektiv einklagen zu können. Unabhängig voneinander werden sie in einer Vielzahl von internationalen Gremien verhandelt, so zum Beispiel in der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO, im UN-Wirtschafts- und Sozialausschuss und im UN-Menschenrechtsrat. Es fehlen ein umfassendes Abkommen und ein Kontrollgremium zur systematischen Stärkung und Kontrolle ihrer Umsetzung. Aus diesem Grund erarbeitet der Menschenrechtsrat derzeit die Erklärung der Rechte von KleinbäuerInnen und anderen Gruppen, die im ländlichen Raum arbeiten.

Auch Naela Gabr, Vize-Vorsitzende des UN-Ausschuss der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, unterstützte mit ihrer Ansprache den Prozess der Ausarbeitung der Erklärung der KleinbäuerInnen-Rechte. Mehrwert und Stärke der Deklaration lägen in den sehr konkreten Forderungen und Mechanismen sowie den Grundkonditionen zur Realisierung der Rechte von KleinbäuerInnen: insbesondere der Schutz von Gebrauchsrechten von Land, Wasser und Saatgut. Mit ihren sehr umfassenden Forderungen zur Verbesserung der sozioökonomischen und politischen Situation der Bäuerinnen fülle die Erklärung vorhandene normative Lücken im Völkerrecht und ergänze damit auch die UN-Frauenrechtskonvention. Gabr unterstrich, dass die Erklärung ein erster wichtiger Schritt zur effektiven Beendigung der Diskriminierung von Kleinbäuerinnen und anderen vulnerablen Gruppen im ländlichen Raum darstelle. Auch die UN-Frauenrechtskonvention wurde 1967 zunächst mit einer Erklärung der UN-Generalversammlung initiiert. Es hatte noch weitere zehn Jahre dauern sollen, bis sie 1979 in einen völkerrechtsbinden Vertrag mit einem Kontrollausschuss überführt wurde.

 

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Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

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