Die GKKE fordert ein neues Gesetz zur Rüstungsexportkontrolle. Dies haben die beiden Vorsitzenden der GKKE bei der Vorstellung ihres 20. Rüstungsexportberichtes in der Bundespressekonferenz besonders betont. „Seit vielen Jahren beklagen die Kirchen den anhaltenden Widerspruch zwischen gesetzlichen Grundlagen, politischen Leitlinien und dem erklärten Willen zu restriktiver Rüstungsexportpolitik einerseits und einer alles andere als restriktiven Genehmigungspraxis andererseits. Nach nunmehr 20 Jahren sind wir deshalb zu der Überzeugung gelangt: Wir brauchen eine Revision der gesetzlichen Grundlagen“, erklärte Prälat Dr. Martin Dutzmann, evangelischer Vorsitzender der GKKE. Dabei gehe es auch um die Verstetigung positiver Entwicklungen in dieser Legislaturperiode wie etwa dem Rückgang der Kleinwaffenexporte und der gewachsenen Transparenz rüstungsexportpolitischer Entscheidungen. Diese Fortschritte dürften „nicht vom guten Willen der nächsten Regierung abhängig sein“, so Dutzmann.
Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die inhaltlichen Kriterien des Gemeinsamen Standpunktes der EU in das deutsche Recht übernehmen und die Politischen Grundsätze rechtsverbindlich machen. Es soll die Transparenz erhöhen und die Kontrollbefugnisse des Bundestages verstärken.
„Fast eine Verdoppelung der Rüstungsexportgenehmigungen gab es in 2015“ kritisierte Prälat Dr. Karl Jüsten, der katholische Vorsitzende der GKKE, „und auch im ersten Halbjahr 2016 keinen Rückgang“. Insbesondere kritisierte er den mit 59 Prozent anhaltend hohen Anteil der Lieferungen an Drittstaaten. Der Golfstaat Katar etwa, „der weltweit Islamisten unterstützt, war 2015 Empfängerland Nummer Eins, mit empfangenen Rüstungsgütern im Wert von 1,66 Milliarden Euro“. Im Blick auf den bewaffneten Konflikt im Jemen, „in dem das humanitäre Völkerrecht mit Füßen getreten wird“ und in dem Katar und Saudi-Arabien aktive Parteien seien, seien solche Genehmigungen völlig inakzeptabel. „Exporte in Drittstaaten, erst recht in Krisen- und Konfliktregionen, sollen entsprechend den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung nur in begründeten Einzelfällen erfolgen. Nicht zuletzt deshalb fordern wir, in einem neuen Rüstungsexportgesetz die Begründungspflicht hin zu den Befürwortern von Rüstungsexporten zu verlagern“, so Jüsten.
Eine Europäisierung der Rüstungsbeschaffung, wie sie die Bundesregierung beabsichtige, enthalte auch Chancen für eine restriktivere Rüstungsexportpolitik, eine Verringerung der Produktionskapazitäten könne den Exportdruck reduzieren. „Einer weiteren Europäisierung der Rüstungsindustrie muss aber dringend eine Stärkung der Rüstungsexportkontrolle auf EU-Ebene vorangehen“, legte Dr. Max Mutschler, der Vorsitzende der Fachgruppe, dar. Vor allem dürfe es nicht unter dem Schlagwort der „Harmonisierung“ zu einer de facto Absenkung der existierenden Standards kommen.