Ein solches Abkommen war längst überfällig. Die Staatengemeinschaft verpflichtet sich damit erstmalig die schnell wachsenden Emissionen im Flugverkehrssektor anzugehen. Allerdings bleibt das Abkommen weit hinter dem zurück, was das Pariser Klimaabkommen einfordert.
Fast ausschließlich auf Basis von Offsets
Die Maßnahme wird stark von Kompensationsgutschriften (Offsets) bestimmt sein, was bedeutet, dass ihre Wirksamkeit davon abhängt, welche Art von Offsets erlaubt sind. Hier braucht es hohe Umwelt- und Sozialstandards bei der Entstehung der Gutschriften in Klimaprojekten. Unter dem Pariser Klimaabkommen geregelte Gutschriften aus Quellen wie dem Clean Development Mechanism (CDM), ein speziell zur Reduktion von Treibhausgasemissionen etablierter Mechanismus, beispielsweise sind förderfähig. Diese Kredite können zwischen Staaten gehandelt werden. Mit dem neuen ICAO-Abkommen kommt ein weiterer Handels-Akteur für Kompensationsgutschriften hinzu und es ist noch unklar wie dieser Handel zwischen der ICAO und den Staaten funktionieren wird.
Doppelzählung unbedingt vermeiden
Mit dem Klimaabkommen von Paris hat jeder Staat seine nationalen Treibhausgas-Minderungsziele bekannt gegeben. Es gilt nun für alle Staaten diese so schnell wie möglich und transparent nachvollziehbar zu erreichen. Doppelzählungen würden Betrug bedeuten und sind streng zu vermeiden, da sie nicht zur Emissionsreduktion beitragen. Das heißt, eine Emissionsverminderung, die in der Verrechnungsregelung der ICAO verwendet wird, kann nicht auf die nationalen Verpflichtungen der Staaten angerechnet werden und umgekehrt.
Was ist bei den Weltklimaverhandlungen in Marrakesch zu tun?
Das neu verabschiedete Instrumentarium der ICAO muss hierfür transparente Regeln zur Rechnungslegung enthalten. Zudem müssen Mechanismen zur Ambitionssteigerung der ICAO-Klimaziele ausgehandelt werden. Denn zur Erreichung des 1,5°C-Klimaziel ist deutlich mehr Anstrengung von Sektoren und Staaten erforderlich.
Erfreulicherweise haben sich bei den Montrealer Verhandlungen bereits 65 Staaten gefunden, die insgesamt etwa 77 Prozent des Klimaneutralen Entwicklungsziels 2020 ausmachen, und dem Vertrag somit verbindlich beitreten. Damit, so scheint es, erübrigt sich das befürchtete Verschieben des Maßnahmenbeginns von 2020 auf 2027. Bei den Weltklimaverhandlungen in Marrakesch (vom 07.11. - 18.11.2016) besteht weiterhin die Möglichkeit für Staaten dem ICAO-Klimaabkommen beizutreten.