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3. Verhandlungsrunde UN-Treaty-Prozess

In weniger als einer Woche beginnt die 3. Verhandlungsrunde für ein UN-Menschenrechtsabkommen zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen, dem UN-Treaty.

Eine von Brot für die Welt mit anderen NGOs der Treaty Alliance Deutschland herausgegebene Bündniszeitung erläutert die Hintergründe.

Von Maren Leifker am

Vom 23. bis 27. Oktober findet in Genf die 3. Verhandlungsrunde zum UN-Menschenrechtsabkommen zu transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen, dem UN-Treaty, statt. Brot für die Welt wird gemeinsam mit den mehr als 1.000 anderen NGOs der Treaty Aliance dabei sein und die Verhandlungen begleiten. Unter anderem wird es darum gehen zu beobachten, ob sich Deutschland und andere europäische Staaten dieses Mal aktiv an den Verhandlungen beteiligen.

Aktuelle Berichte zu den Verhandlungen wird es während der Woche unter folgendem Link geben http://blog.attac.de/category/binding-treaty/

In einer Bündniszeitung, die als taz-Beilage erschienen ist, erläutern die Mitglieder der Treaty Alliance Deutschland unter anderem noch einmal Fragen zum UN-Treaty:

  1. Worum geht es beim UN-Treaty?

Auf der ganzen Welt werden täglich Menschenrechte verletzt. Nicht selten stecken wirtschaftliche Interessen dahinter. Unternehmen profitieren oft

systematisch von menschenunwürdiger Arbeit und niedrigen Umweltstandards. Damit soll Schluss sein. Mit dem UN-Treaty soll nun ein verbindliches

internationales Abkommen erarbeitet werden mit klaren Regeln für Unternehmen und Klagemöglichkeiten für Geschädigte.

     2. Warum brauchen wir einen UN-Treaty?

Unternehmen können Staaten verklagen. Das ermöglichen Freihandelsverträge und internationale Schiedsgerichte. Für die Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen

gibt es keine vergleichbaren Instrumente: Die Justiz vor Ort bleibt oft untätig und auch in den Heimatstaaten der Mutterkonzerne, Importeure oder Financiers

können sie ihre Rechte nicht einklagen. Einen internationalen Gerichtshof gibt es nicht.

     3. Wie könnte ein UN-Treaty da helfen?

Zunächst muss das Abkommen die Vertragsstaaten verpflichten, klar umrissene menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen

zu schaffen. Damit wäre verbindlich geklärt, was Unternehmen tun müssen, um Menschenrechte zu schützen – auch in Bezug auf Tochterunternehmen

und entlang der Lieferkette. Betroffene könnten sich vor Gericht darauf berufen. Ergänzend braucht es einen internationalen Gerichtshof für Menschenrechte.

     4. Wo steht der Prozess und wie geht es weiter?

Seit 2014 gibt es auf Initiative von Südafrika und Ecuador eine Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen. Vom 23. bis 27. Oktober 2017 tagt sie zum

dritten Mal in Genf und verhandelt dort über die konkrete Ausgestaltung des Abkommens. Bis die beteiligten Länder ein Abkommen unterzeichnen,

werden wahrscheinlich noch Jahre vergehen. Der Vertrag bindet nur Staaten, die ihn ratifizieren. Deswegen ist es wichtig, dass möglichst viele Staaten

das Abkommen unterstützen.

      5. Welche Länder unterstützen das Vorhaben?

Beim letzten Treffen im Oktober 2016 waren 80 Staaten vertreten, erstmals auch einige europäische Staaten. Denn bislang

wird der Prozess hauptsächlich von Ländern aus dem Globalen Süden vorangetrieben. Die großen Industrienationen, insbesondere auch Deutschland,

setzen bislang auf freiwillige Unternehmensverantwortung.

 

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