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7. Treffen des FAO Saatgutvertrag in Kigali

Farmers‘ Rights und der Umgang mit digitalen genetischen Sequenzen stehen für La Via Campesina und die Zivilgesellschaft im Zentrum der Debatten und Konflikte des 7. Treffens des Governing Bodies des FAO Saatgutvertrag in Kigali, Ruanda vom 30. Oktober bis zum 3. November.

Von Stig Tanzmann am

Die im FAO Saatgutvertrag unter Artikel 9. verankerten Farmers‘ Rights garantieren Bäuerinnen und Bauern und Indigenen Völkern weltweit verschiedene Rechte. Es geht um den Schutz ihres traditionellen Wissens, die Teilhabe am gerechten Vorteilsausgleich bezüglich genetischer Ressourcen, die gerechte Beteiligung an Entscheidungsprozessen, die im FAO Saatgutvertrag behandelten Feldfrüchte betreffend und vor allem um das Recht Saatgut, das von ihrem Betrieb oder Land stammt, zu lagern, zu nutzen, auszutauschen und zu verkaufen (to save, use, exchange and sell farm saved seeds).

Diese im FAO Saatgutvertrag definierten und von den Staaten, die den Vertrag ratifiziert haben, zu implementierenden Farmers‘ Rights, bekommen durch die zurzeit stattfindenden Mega-Fusionen im Saatgutsektor, Stichwort Bayer-Monsanto, eine immer größere Bedeutung. Die Implementierung dieser Schutzmechanismen für Bäuerinnen und Bauern sowie Indigener muss dringend vorankommen, um Bäuerinnen und Bauern nicht der überhandnehmenden Konzernmacht auszuliefern. Zusätzlich sollte die Implementierung der Farmers‘ Rights für die Staaten ein Instrument sein, wieder mehr Souveränität gegenüber Saatgutkonzernen wie Bayer-Monsanto zu gewinnen. Die Farmers‘ Rights müssen im Prozess und Nachgang der stattfinden Megafusionen im Saatgutsektor als wichtige Ergänzung zum Kartellrecht begriffen werden.

Im globalen Rahmen ist es daher von großer Bedeutung, dass die Prozesse innerhalb des FAO Saatgutvertrag zu Farmers‘ Rights endlich gestärkt und verbindliche Arbeitsprozesse vereinbart werden. Viele Entwicklungsländer sehen sich bei der Implementierung der Farmers‘ Rights ohne starke Begleitung durch die Strukturen des FAO Saatgutvertrags überfordert. Insbesondere die afrikanischen Staaten fordern daher, ebenso wie La Via Campesina und die Zivilgesellschaft, eine stärkere Fokussierung der Arbeit des FAO Saatgutvertrags auf die Farmers‘ Rights. Unterstützt wird diese Position von Staaten aus Südamerika.

Im Verlauf der Verhandlungen in Kigali konnten zu diesem Themenkomplex erste Fortschritte gemacht werden. So soll eine noch genauer zu definierende Arbeitsgruppe zum Thema eingesetzt werden.

Die Frage des Umgangs mit digitalen genetischen Sequenzen

Essentiell für den FAO Saatgutvertrag und auch verbunden mit dem Punkt der Farmers‘ Rights ist die Frage, wie in Zukunft mit digitalen genetischen Sequenzen umgegangen werden soll. Auf der Basis von digitalen genetischen Sequenzen droht der Access and Benefit Sharing (ABS) Mechanismus des FAO Saatgutvertrags ausgehebelt zu werden. Zusätzlich berührt diese Frage auch die Artikel des FAO Saatgutvertrag zur nachhaltigen Nutzung von genetischen Ressourcen.

Besonders beunruhigend ist, dass mit dem zunehmenden Fokus auf der Digitalisierung von genetischen Ressourcen und der Nutzung von digitalen genetischen Sequenzen, die schon sträflich vernachlässigte in situ (in Feld) Konservierung von pflanzengenetischen Ressourcen, die insbesondere für Bäuerinnen und Bauern sowie Indigene Völker von herausragender Bedeutung ist,  noch weiter ins Hintertreffen zu geraten droht.

Zusätzlich sind viele Staaten aus den Ländern des Südens, La Via Campesina und die Zivilgesellschaft von der Tatsache aufgeschreckt worden, dass in CGIAR Zentren neuerdings Patente auf Teile von pflanzengenetischen  Ressourcen angemeldet werden. Bekanntestes Beispiel ist das SPIKE Patent des International Rice Research Institute. Diese Praxis wurde von der Zivilgesellschaft, die die Konferenz beobachtet, scharf kritisiert. Eine Erklärung von den CGIAR Zentren gegenüber dem FAO Saatgutvertrag wurde eingefordert.

Ohne eine Regulierung des Umgangs mit digitalen genetischen Sequenzen bleibt der Patentierung von Saatgut und genetischen Ressourcen aus öffentlichen Saatgutbanken, die auf Jahrtausenden von züchterischer Arbeit von Bäuerinnen und Bauern sowie indigener Gruppen basieren, vor allem auch durch private Akteure, Tür und Tor geöffnet. Eine neue Runde der Bio-Piraterie und internationaler Konflikte wäre damit vorprogrammiert.

Aus bäuerlicher und zivilgesellschaftlicher Sicht ist dieser Punkt auch deshalb besonders delikat, weil er stark mit der Frage der Regulierung und dem Einsatz neuer gentechnischer Verfahren verbunden ist. Daher ist es von großer Bedeutung, dass der Umgang mit digitalen genetischen Sequenzen neben der Convention on Biological Diversity und ihren Protokollen von Cartagena und Nagoya auch im FAO Saatgutvertrag diskutiert und vor allem reguliert wird.

Eine wichtige positive Entwicklung der Verhandlungen in Kigali ist, dass es den afrikanischen Staaten gelungen ist, mit einem Textvorschlag zum mehrjährigen Arbeitsplan von 2018 bis 2025 des FAO Saatgutvertrags die Thematik des Umgangs mit digitalen genetischen Sequenzen in der Agenda des FAO Saatgutvertrags zu verankern.

 

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