Glaubt man den Verhandlungsführern in Brüssel, dann dienen europäische Handelsabkommen dazu, die Globalisierung gerechter zu gestalten. „Standards setzen, bevor es die Chinesen tun“, war eines der Hauptargumente bei den Verhandlungen um CETA und TTIP.
Die EU sei eine Wertegemeinschaft, die sich weltweit für die Verbreitung von Arbeits- und Sozialstandards sowie Menschenrechte einsetze. Handelsabkommen können und sollen dabei ein wichtiges Instrument sein, so die EU Kommission.
Bei den Neuverhandlungen über das 2000 in Kraft getretene Abkommen zwischen der EU und Mexiko ist jedoch keine Rede von einer Stärkung der Menschenrechte. Im Gegenteil. Obwohl Mexiko sich seit mehr als zehn Jahren in einem nicht erklärten (Drogen-)Krieg befindet, dem weit über 150.000 Menschen zum Opfer gefallen sind, zieht die EU keine Konsequenzen daraus: Dies wird in der heute von Brot für die Welt, dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile / Lateinamerika und Misereor herausgegeben Studie „Menschenrechte auf dem Abstellgleis“ deutlich.
Dabei enthält das Abkommen eine sogenannte Menschenrechtsklausel, auf dessen Grundlage die EU aufgefordert ist, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Menschenrechte in Mexiko massiv verletzt werden. Bis heute hat die EU daraus keinerlei Konsequenzen gezogen. Bei den Verhandlungen geht es vielmehr nur darum, europäischen Unternehmen den Zugang auf den mexikanischen Markt zu erleichtern und deren Rechte mittels der sehr umstrittenen Regeln zum Investitionsschutz und der Investor-Staat-Streitschlichtungsverfahren abzusichern.
Anstatt die Interessen von exportorientierten Unternehmen weiter zu stärken, bedarf es einer neuen, entwicklungs- und menschenrechtlich orientierten Ausrichtung der Handelsbeziehungen mit Mexiko. Diese muss im Einklang mit den Globalen Nachhaltigkeitszielen der UNO stehen. Um die Menschenrechtsklausel effektiv nutzen zu können, muss unter anderem ein leicht zugänglicher Beschwerdemechanismus geschaffen werden. Außerdem muss das - bisher zahnlose - Nachhaltigkeitskapitel mit sanktionsfähigen Instrumenten ausgestattet werden, um wirksame Maßnahmen gegen Arbeitsrechtsverletzungen in den mexikanischen Exportfabriken ergreifen zu können.