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Militäreinsatz im Mittelmeer: EU-Mitglieder uneins

Gestern sollte die Verlängerung der EU-Operation "Sophia" im Mittelmeer beschlossen werden. Die italienische Regierung verweigerte dies zunächst und erwartet von den Mitgliedstaaten eine andere Verteilung der Migranten. Der Einsatz ist auch mit der "Ertüchtigung" von Militär in Nordafrika verknüpft.

Von Dr. Martina Fischer am

Die EU-Außenminister konnten nicht, wie vorgesehen, ein erweitertes Mandat für die Operation "Sophia" beschließen, weil die italienische Regierung Prüfbedarf anmeldete. Damit wurde die Verlängerung des EU-Militäreinsatzes vor der libyschen Küste, an dem auch die deutsche Bundeswehr beteiligt ist, vorerst aufgehalten. In Diplomatenkreisen werde spekuliert, dass Italien mit der Blockade Zugeständnisse anderer Staaten bei der Aufnahme von Migranten erzwingen wolle, so ein Bericht auf Spiegel-Online v. 17.7.2017. Das Mandat der Militäroperation läuft bis Ende Juli 2017. Es umfasst nach offizieller Sprachregelung die Rettung von Flüchtenden aus der Seenot, die Ausbildung von Rekruten der libyschen Küstenwache und die Bekämpfung von Waffenschmuggel und Schleusern. Die italienische Regierung hatte sich 2015 damit einverstanden erklärt, dass während des Einsatzes gerettete Migranten in italienische Häfen gebracht werden und sieht sich aktuell mit den Folgen überfordert. Seit Beginn des Jahres 2017 sind nach DPA-Meldungen 93.000 Geflüchtete in Italien angekommen. Nun steht die Forderung im Raum, dass auch andere EU-Länder ihre Häfen für Flüchtlingsboote öffnen.

Widersprüchliche Reaktionen: Regierungen uneins

Die Reaktionen der EU-Partner waren wenig zielführend im Hinblick auf eine Problemlösung. Der österreichische Außenminister Kurz verlangte, dass gerettete Flüchtlinge gar nicht mehr nach Europa gelassen werden sollten und der belgische Außenminister Reynders forderte eine Mandatsänderung für den Militäreinsatz, damit die Schiffe der EU künftig auch in libyschen Gewässern gegen Schlepper vorgehen können, was völkerrechtlich umstritten ist. Die Bundesregierung befürwortet eine Verlängerung der Operation "Sophia", räumte aber ein, dass Italien für die Versorgung der aus Seenot Geretteten Unterstützung benötige. Der luxemburgische Außenminister Asselborn allerdings warnte ausdrücklich davor, gerettete Flüchtlinge nach Libyen zurückzubringen, mit Hinweis auf die menschenunwürdigen Zustände in den dortigen Lagern, die er als „Konzentrationslager" bezeichnete. Die EU solle "finanziell viel tiefer in die Tasche greifen" und die UNO darin unterstützen, Lager nach internationalen Standards zu errichten. Die Innenminister einiger Mitgliedstaaten (darunter Deutschlands) verstärkten unterdessen ihre Kritik an der Seenotrettung durch NGOs und private Initiativen.

In welch problematischem Kontext sich der Militäreinsatz bewegt, verdeutlichte eine ZDF-Monitor-Sendung vom 15.6.2017. Darin wurde berichtet, dass sich die EU-Länder bei der Seenotrettung im Mittelmeer zunehmend zurücknehmen, während die libysche Küstenwache, die mit EU-Mitteln ausgebildet wurde,  private Rettungsmaßnahmen von NGOs behindert und Geflüchtete, auch wenn sie sich bereits in internationalen Gewässern befinden, zwangsweise auf das libysche Festland zurückbringt. Dort werden sie in Lagern regelrecht interniert, in denen Menschenrechte systematisch missachtet werden. Berichte des Journalisten Michael Obert in der  Sendung Titel, Thesen, Temperamente vom 9.7.2017 illustrierten die menschen-verachtenden Zustände, die dort herrschen. Die Vorwürfe reichen von mangelnder humanitärer Versorgung bis hin zur systematischen Vergewaltigung weiblicher Geflüchteter. Auch Berichte von Amnesty International hatten diese Zustände angeprangert und die EU für ihre Zusammenarbeit mit den libyschen Verbänden und die Praxis der Rückführung kritisiert. Die schockierende Reportage verdeutlicht zudem, dass die Regierung keine Kontrolle über das Land hat und dass die Küstenwache von selbsternannten Warlords und Gewaltunternehmern befehligt wird, die eigene Interessen verfolgen, und kaum als verlässliche Partner angesehen werden dürften. Monitor berichtete, dass sie teilweise in den Menschenschmuggel aktiv eingebunden sind.

Leider waren menschenrechtliche Fragen ebenso wenig Gegenstand der Beratungen der EU-Außenminister wie Fragen der Wirksamkeit militärischer Grenzschutzaktivitäten. Von einer Befassung mit Strategien zur Bewältigung von Fluchtursachen in den Unterredungen ist auch nichts bekannt (hierfür seien die  Studien von Brot für die Welt und eine soeben erschienene Publikation der Friedrich Ebert Stiftung empfohlen). Stattdessen einigte man sich auf Exportbeschränkungen für Schlauchboote und Außenbordmotoren nach Libyen, in der Absicht, damit Schleppern das Geschäft und Menschen die Überfahrt zu erschweren.

Zum Hintergrund: Operation „Sophia“ (EUNAVFOR MED)

An der Operation beteiligen sich 25 europäische Nationen mit durchschnittlich 1.200 Soldaten und Zivilpersonal, Kriegsschiffen, Flugzeugen und Helikoptern. Die deutsche Bundeswehr ist seit 2015 mit einem Kontingent von 950 Personen beteiligt. Offiziellen EU-Angaben zufolge wurden seit Beginn der Operation 463 Boote zerstört, 110 sogenannte Schlepper verhaftet und 38 700 Menschen gerettet. Gemäß ihrem Mandat soll die Operation „Sophia“ auch zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegen Libyen beitragen. In 2 von 646 angehaltenen Schiffen fanden die Soldaten bisher Waffen und Munition. Der deutsche Bundestag hat kürzlich seine Zustimmung für die Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegeben. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12967) in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, die Seenotrettung als oberste Priorität des Einsatzes deutscher Soldaten im Mittelmeer festzuschreiben, damit das Sterben unzähliger Schutzsuchender an den EU-Außengrenzen beendet wird, erhielt keine Mehrheit.

"Unterstützungsaufgabe: Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine" 

Der Rat der Europäischen Union beschloss im Juni 2016, der Operation im Mittelmeer neben ihrem "Kernauftrag" (Bekämpfung von Schleppern) zwei "Unterstützungsaufgaben"  zu übertragen. Dazu zählt neben der Überwachung des UN-Waffenembargos  auch der „Kapazitätsaufbau“ der libyschen Küstenwache und Marine, was im EU-Sprachgebrauch mit "Capacity Building for Security and Development" (CBSD) umschrieben wird: „Sie soll damit in die Lage versetzt werden, das ‚Geschäftsmodell‘ des Menschenschmuggels auf der Zentralen Mittelmeerroute zu unterbinden, die Sicherheit in libyschen Hoheitsgewässern entlang der etwa 1700 Kilometer langen Küstenlinie zu verbessern und Such- und Rettungsaktivitäten durchzuführen. Die Operation leistet damit einen Beitrag Stärkung staatlicher Strukturen und der Einheitsregierung des Landes“, so heißt es auf der Website des Bundeswehr. Die Vereinbarung über die Ausbildung erfolgte am 23. August 2016 in einem Memorandum mit der Libyan Coast Guard and Navy. Die Auswahl der Teilnehmer habe unter Mitwirkung der UN-Mission in Libyen (United Nations Support Mission in Libya, UNSMIL) stattgefunden, und sie seien einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, bevor die Ausbildung an Bord eines italienischen und niederländischen Schiffes begann. 89 Angehörige der libyschen Küstenwache und Marine seien „in seemännischen Grundlagen, Navigation, Such- und Rettungsdienst, Menschenrechten und Internationalem Recht ausgebildet“ worden. Neben den Ausbilderteams der Mitgliedsstaaten führten auch Vertreter der EU-Grenzschutzagentur Frontex und des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR, United Nations High Commissioner for Refugees) Ausbildungsanteile durch, so wird auf der Website der Truppe berichtet. Die deutsche Marine habe sich im Oktober und November 2016 mit einem fünfköpfigen Ausbildungsteam an Bord des niederländischen Docklandungsschiffs HNLMS "Rotterdam" in den Schwerpunkten „Schadensabwehr“ und „Schiffstechnik“ an dem Paket beteiligt.

"Militärische Ertüchtigung" in zerfallenden Staaten?

Hier fragt man sich, was Regierung und Bundeswehr unter "Schadensabwehr" verstehen. Vor dem Hintergrund der o.g. Berichte sollten nicht nur Fragen nach der Vereinbarung Europäischer Flüchtlingspolitik mit den Prinzipien von Friedens- und Menschenrechtspolitik gestellt werden, sondern auch die Möglichkeiten und Grenzen „militärischer Ertüchtigung“, wie CBSD in deutscher Übersetzung bezeichnet wird, neu diskutiert werden. Schließlich ist die EU-Kommission 2016 mit ihrem Vorstoß zur Umfunktionierung des Instruments für Stabilität und Frieden (IcSP) angetreten, militärische Ausbildung und Ausrüstung von Partnerarmeen für die Zukunft auch in den Gemeinschaftsaufgaben der Union zu verankern. Zum einen stellt sich die Frage nach der Auswahl der Partner, und wie sichergestellt werden soll, dass Ausbildung und Ausrüstung im Einklang mit Menschenrechten erfolgen. Zum anderen sollte man sich endlich eingestehen, dass die Ausrüstung und Ausbildung von Armeen in zerfallenden Staaten großen Schaden anrichten kann und kaum geeignet ist, rechtsstaatliche Strukturen zu stärken.

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