Unternehmen können Staaten verklagen. Das ermöglichen Freihandelsverträge und internationale Schiedsgerichte. Aber was machen Betroffene von Arbeitsrechtsverletzungen und anderen Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen, wenn die Justiz vor Ort untätig bleibt? Die neue Studie: Removing Barriers to Justice beschreibt anhand von fünf Fallbeispielen, welche Rechtsschutzhürden für Betroffene von Unternehmensunrecht existieren: Meist können sie ihre Rechte weder vor Ort noch in den Heimatstaaten der Mutterkonzerne, Importeure oder Financiers einklagen. Ein internationales Gericht, wo Betroffene gegen transnationale Unternehmen klagen können, existiert nicht.
Doch das soll sich ändern: Mit dem sogenannten „UN-Treaty-Prozess“ soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und damit den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Seit 2015 verhandelt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen über das künftige Abkommen. Die Studie macht sieben konkrete Vorschläge, wie dieses Abkommen den Rechtsschutz für Betroffene stärken kann.
Die Studie wurde von Daniel Blackburn vom International Centre for TradeUnion Rights verfasst und von Brot für die Welt und sieben weiteren europäischen Organisationen und Gewerkschaftsverbänden beauftragt.