Seit 2017, wo der Compact with Africa (CwA) als G20 Initiative zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums und privatwirtschaftlicher Investitionen in afrikanischen Staaten, ins Leben gesetzt wurde, ist „die Rolle der Privatwirtschaft bei Entwicklungsfinanzierung“ immer öfter Thema für Diskussionen und divergierende Meinungen zwischen Wirtschaft, Regierungen und Zivilgesellschaft. Die Initiative wurde unter deutschem Vorsitz initiiert und wird von deutscher Seite vom Marshallplan mit Afrika (MwA) begleitet: Mit dem Marshallplan hat Deutschland zu einigen Compact-Ländern, unter anderem Côte d’Ivoire, Ghana und Tunesien sowie den Kandidaten Äthiopien, Marokko und Senegal durch Reformpartnerschaften ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zur Förderung privatwirtschaftlicher Investitionen intensiviert und besondere Bedingungen der Zusammenarbeit geschaffen. Das die deutsche Regierung immer noch eine Vorreiterrolle bei der Ausbreitung und Implementierung der Initiative spielt, zeigt z.B. die in Berlin am 30. Oktober 2018 organisierte Konferenz: G20 Investment Summit – German Business and the CwA Countries.
Rolle der Zivilgesellschaft
Die Konferenz fand statt unter Schirmherrschaft der deutschen Kanzlerin und sammelte 12 afrikanische Staats- und Regierungschefs der Compact Ländern und Südafrika, hochrangige Vertreter der deutschen Wirtschaft und die Spitzen weiterer Institutionen wie die Weltbank (WB), die Afrikanische Union (AU), doe Afrikanische Entwicklungsbank (AfDB) und der Internationaler Währungsfonds (IWF), die der CwA als Partner mittragen.
Die Zivilgesellschaft war nicht eingeladen und das Anmeldegebühr in Höhe von 175€ für einen Tag hat wohl auch die meisten, die sich sonst gerne beteiligt hätten, davon abgeschreckt es überhaupt zu versuchen.
Manche haben statt eine Teilnahme Ihre Meinungen auf der Straße vor dem Konferenzzentrum demonstriert. Unter anderen demonstrierte eine Gruppe vom Verein Togo Debout (Togo steht auf) dagegen, dass das togolesische autoritäre Regime unter Präsident Faure Gnassingbé ungeachtet Menschenrechtsverletzungen und brutaler Vorgang gegen Demonstrierenden und Zivilgeschafft, als Compactland von Deutschen Investoren begünstigt wird. Dabei machen die deutsche Regierung und die Investoren sich zu Komplizen des Völkermordes, sagten die Schilder der Demonstranten (siehe Link zum Blogbeitrag zur aktuellen politischen Situation in Togo).
Auch Ghislain Nyaku von Brot für die Welts Partnerorganisation CACIT in Togo ist kritisch:
Der Compact mit Afrika ist in Togo unbekannt, vom Marshallplan mit Afrika hatten wir gehört. Die Zivilgesellschaft muss Zugang zu den Informationen haben und bei der Begleitung der Implementierung und Evaluierung eingebunden werden. Es muss geprüft werden ob die Investitionen denn auch wirklich die ärmeren Bevölkerungsgruppen zu gute kommen. Investitionen können leicht zur Verschuldung und dadurch Verarmung führen.
Die G20 spricht zwar von einer Stakeholder-Beteiligung bei der Erarbeitung und Umsetzung des CwAs. Mit Stakeholdern sind aber ausschließlich die jeweiligen Regierungen, die drei internationalen Organisationen und die Investoren gemeint. Bzgl. der deutschen Reformpartnerschaften ist eine Einbeziehung der Zivilgesellschaft sowohl bei der Evaluierung und Monitoring der Umsetzung als auch auf Projektebene geplant, aber bisher sind dazu keine Aktivitäten uns bekannt.
Menschenrechts- und Umweltstandards zu Wettbewerbsvorteil machen
Wenn wir über Menschenrechte, Armut, gute Regierungsführung und eine nachhaltige und klimafreundliche Entwicklung reden, kann das Privatsektor sowohl Teil des Problems als Teil der Lösung sein. Unzählig sind die Beispiele, wo die Kosten der Großinvestitionsprojekte von den armen Bevölkerungsgruppen getragen wurden. Die extraktive Industrie zum Beispiel schafft wenig Arbeitsplätze, zerstört auch an anderer Stelle Arbeitsplätze und findet häufig auf Kosten von Menschenrechten, wie den Rechten auf Ernährungssicherung, Wasser und auf eine gesunde Umwelt statt. Auch globale Strukturen fördern die Ausbeutung dieser Ressourcen. Großprojekte führen oft zur irreversiblen Zerstörung ganzer Landstriche und entziehen den dort lebenden Menschen ihre Lebensgrundlage.
Dies muss in den Compacts berücksichtigt werden. Bisher fehlt die Ausrichtung von sowohl dem CwA als auch dem Marshallplan an klaren entwicklungspolitischen Zielen wie den SDGs sowie an Standards und Maßnahmen um sicherzustellen, dass zukünftige Investitionen Menschenrechts- und Umweltstandards berücksichtigen, tatsächlich Beschäftigung schaffen und zur Armutsreduzierung führen.
Während Deutschland, die G20 und die Weltbank die Absicherung möglicher Risiken für Investoren vorantreiben, sind die Investitionsrisiken für die afrikanischen Empfängerländer noch zu wenig im Blick der Politik. Investitionen und makroökonomische und finanzpolitische Reformen alleine werden nicht genügen um Armut und Ungleichheit zu reduzieren und eine klima- und menschenfreundliche Zukunft zu sichern.
Die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Planung, Implementierung, Monitoring und Evaluation ist keine Garantie für eine gerechte und nachhaltige ökonomische Entwicklung. Aber er ist eine Bedingung für eine demokratische Teilhabe und Entwicklung. Die Beteiligung der deutschen und europäischen Privatwirtschaft bei der wirtschaftlichen Entwicklung Afrikas ist willkommen. Damit die Entwicklung auch in de richtige Richtung geht, muss aber die Regierungen ihre Rolle spielen und dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für die Investitionen die notwendige Steuerung und Transparenz hergeben. So sollen hohe Menschenrechts- und Umweltstandards zu Wettbewerbsvorteil werden. Die Zivilgesellchaft in Europa und in Deutschland wird dabei ihr Kompetenz und Erfahrungen beisteuren.