Im Gegenteil: alle Rechtsneuerungen, welche Kleinbäuer*innen gegenüber anderen Gruppen besondere Rechte und Schutz ermöglicht hätten, wurden von der Vertreterin der EU systematisch abgelehnt. Deutschland hatte seine Positionen im Vorfeld im Rahmen des Abstimmungsprozess auf EU-Ebene eingebracht und damit maßgeblich zu dieser Haltung beigetragen.
Damit bekräftigten die EU und Deutschland ihre kritische Haltung gegenüber der Erklärung, deren Inhalt stark von der weltweiten Kleinbauernbewegung la Via Campesina und durch den Verhandlungsvorsitz Boliviens geprägt wurde. Das ist sehr bedauerlich, denn das Entwurfsdokument wurde in großen Teilen dem bisherigem Rechtekanon der UN angepasst und im Vergleich zu früheren Versionen wurden zahlreiche Kompromisse - Schwächungen der Positionen der Kleinbäuer*innen - aufgenommen. Im Vorfeld hatte Brot für die Welt als Teil eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses eine entsprechende Analyse und ein Positionspapier veröffentlicht und die Bundesregierung aufgefordert, den Prozess zur Stärkung der Rechtsposition von Kleinbäuer*innen konstruktiv zu unterstützten.
Der Knackpunkt bleibt die rechtliche Anerkennung kollektiver Rechte für Kleinbauer*innen und andere ländliche Gruppen - inklusive Schutz- und Förderdimension - um ihren Zugang zu Land, Saatgut, Fischgründen und Wasser gegenüber anderen Akteuren zu garantieren. Dagegen sperrt sich Deutschland und versteckt sich hinter der Position der EU, die ja auch bei Verhandlungen von Freihandelsabkommen systematisch die Deregulierung öffentlicher Gemeingüter fordert, um Anreize und besseren Zugang für Wirtschaftsunternehmen und ausländische Investoren zu schaffen. Damit werden auch kollektive Formen der Verwaltung von Agrarressourcen und Fischgründen aufgehoben, welche Kleinbäuer*innen und anderen vulnerablen Gruppen in ländlichen Regionen Schutz bieten. Dabei verwiesen zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und Kleinbäuer*innen bei den Verhandlungen immer wieder darauf, dass in vielen Ländern, auch innerhalb der EU, Fisch- und Weidegründe gemeinschaftlich genutzt werden; außerdem wird in der EU auch das Schutzbedürfnis der handwerklichen Kleinfischerei oder auch der bäuerlichen Landwirtschaft aufgrund ihrer soziokulturellen Bedeutung zu einem gewissen Grad politisch anerkannt und oft im Verbund mit „Ökosystemdienstleistungen“ gefördert.
Es ist Zeit, dass Deutschland und die EU endlich aufhören Politik mit doppelten Maßstäben innerhalb und außerhalb der EU zu betreiben und dass sie den Weg der Kleinbäuerinnen zur ihren Rechten weltweit nicht versperren. Die endgültige Abstimmung über das Entschlussdokument steht noch aus. Sie wird während der nächsten Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im Juni in Genf erfolgen. Damit die Menschenrechte ländlicher Bevölkerungsgruppen weltweit umfassender geschützt werden können, sollte die Bundesregierung der Erklärung zustimmen.