In dieser Woche (15. bis 19. Oktober) findet in Genf die vierte Verhandlungsrunde über ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten statt. Das Abkommen soll Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verhindern und ermöglichen, dass Betroffene Zugang zu Rechtsschutz haben. Bislang gibt es im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf internationaler Ebene nur die freiwilligen UN-Leitprinzipien. Freiwillige Maßnahmen haben sich aber als wirklungslos erwiesen. Noch immer sind Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten an der Tagesordnung - ob beim Rohstoffabbau, der Herstellung von Textilien oder in der Landwirtschaft. Die Betroffenen haben in der Regel keine Möglichkeit dagegen zu klagen, weil sich transnationale Konzerne durch komplexe Strukturen der Gerichtsbarkeit entziehen.
Zero Draft
Das Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten, was seit 2014 vor dem UN-Menschenrechtsrat verhandelt wird, soll diese Rechtslücken schließen. Bei der diesjährigen Verhandlungsrunde wird erstmals ein konkreter Vertragsentwurfs (Zero Draft) diskutiert. In ihrer Stellungnahme begrüßt die Treaty Alliance Deutschland, ein Zusammenschluss von mehr als 20 deutschen Nichtregierungsorganisationen, den Zero Draft als wichtige Grundlage für die anstehenden Verhandlungen und macht Vorschläge zu seiner Präzisierung. Der Entwurf baue auf internationalen und nationalen Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auf. Außerdem greife er Kritik auf, die während vergangener Verhandlungen geäußert wurde. So orientiere er sich eng an den UN-Leitprinzipien und sehe Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen vor. Auch aus Wissenschaft und Politik gibt es starken Zuspruch für das Abkommen: Am 1. Oktober veröffentlichten 150 führende Völkerrechtler und Völkerrechtlerinnen einen Brief zur Unterstützung des Prozesses der Erarbeitung von Regeln für transnationale Unternehmen. In einer Resolution vom 4. Oktober ruft das EU-Parlament die EU und ihre Mitgliedstaaten dazu auf, sich konstruktiv an dem Prozess zu beteiligen. Vertreter und Vertreterinnen von 280 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Repräsentanten von 100 Staaten und 28 Experten und Expertinnen sind diesen Aufrufen gefolgt und nach Genf gereist. Sie wollen dazu beitragen menschenrechtliche Regeln für die globale Wirtschaft zu entwickeln.
Die Bundesregierung blockiert
Die Bundesregierung ist zwar in Genf vertreten, eine Stellungnahme zum Zero Draft ist aber nicht zu erwarten. Wie schon in den Vorjahren wird man sich nicht inhaltlich positionieren. Stattdessen stellt die Bundesregierung den Prozess grundsätzlich in Frage. Denn beim Thema Unternehmensverantwortung wird in Deutschland weiter auf Freiwilligkeit gesetzt. Diese Blockadehaltung steht im Widerspruch zu der von Außenminister Heiko Maas kürzlich in einem Gastkommentar für das Handelsblatt propagierten „Allianz für den Multilateralismus – ein Netzwerk von Partnern, die wie wir auf verbindliche Regeln und fairen Wettbewerb setzen“. Genau darum geht es den Staaten, die diese Woche in Genf zusammen gekommen sind. Durch eine aktive Beteiligung an dem Prozess könnte die Bundesregierung beweisen, dass die „Allianz für den Multilateralismus“ mehr als heiße Luft ist. In der Pressemitteilung zum Auftakt der vierten Verhandlungsrunde fordert Brot für die Welt die Bundesregierung daher auf, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und die Etablierung von fairen Regeln für die Weltwirtschaft durch konstruktive Beiträge während der Verhandlungen in Genf zu fördern.