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Es ist Zeit, den Menschenrechtsrat zu stärken!

Der Uno-Menschenrechtsrat soll für die Vereinten Nationen die Einhaltung der Menschenrechte weltweit überwachen. Doch nun hat sich die USA von der UN-Organisation abgewendet.

Von Ehemalige Mitarbeitende am

Der UN-Menschenrechtsrat hat seinen Sitz in Genf.

Die deutschen Reaktionen auf den Trump-Ausstieg

Am 19. Juni 2018 hat die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Nikki Haley, die Mitgliedschaft der USA im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen aufgekündigt. Das ist bedauerlich und schwächt den Rat – und stärkt die autokratischen Regierungen im Menschenrechtsrat. Die Entscheidung kam aber nicht überraschend. Die Trump-Regierung folgt dem angekündigten Drehbuch: Weg vom Multilateralismus, hin zu Nationalismus, Protektionismus und Abschottung.

Überraschend waren die Reaktionen eines Teils der deutschsprachigen Medien. Hier wurden sogar Stimmen laut, die von Deutschland fordern, der Trump-Regierung zu folgen, den Menschenrechtsrat zu verlassen und das UN-Gremium ersatzlos abzuschaffen. Selbstverständlich gibt es Reformbedarf, aber der Menschenrechtsrat ist immer noch die einzige weltweite Institution zum Schutz von Menschenrechten. Eine andere gibt es nicht. Wir sollten sie nicht leichtfertig demontieren.

Die Arbeit stärkt den Schutz der Menschenrechte weltweit

Anders als die Trump Regierung oder auch die Autoren, die den Rat kritisieren, es darstellen, macht die Menschenrechtssituation in Israel nur einen kleinen Bruchteil der Arbeit des Menschenrechtsrates aus.  Siehe  zur Diskussion um die Abschaffung eines ständigen eigenen Tagesordnungspunktes zu Israel den differenzierten Artikel von Marc Limon. Der Menschenrechtsrat tagt drei Mal im Jahr über zwei Wochen lang  und hat verschiedene menschenrechtliche Themenschwerpunkte, die häufig anhand von Berichten der thematischen SonderberichterstatterInnen beispielsweise zum Recht auf Nahrung, zum Schutz von Indigenen, zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, zur Religionsfreiheit,  zur Verhinderung extralegaler Tötungen, zum Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und vielen anderen, eingeführt werden. Die Staatenvertreter haben dann die Möglichkeit nachzufragen. Auch der Zivilgesellschaft kommt in diesen Prozessen eine wichtige Rolle zu. Diese nimmt auch Brot für die Welt selber und mit Partnerorganisationen und Menschenrechtsverteidigern vielfach wahr. Es können Länderperspektiven, aber auch thematische Perspektiven eingebracht werden.

Viele Beispiele wichtiger  Menschenrechtsarbeit

Von Nichtregierungsorganisationen wurde immer wieder im Rahmen der Diskussionen um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und – verteidigern deutlich gemacht, welchen Schutz sie brauchen, aber beispielsweise auch, auf welche Akteure bei den Menschenrechtsverletzungen geblickt werden sollte. Das Thema Schutz der Zivilgesellschaft und der weltweite Trend des „Shrinking Space“ wurde diskutiert und Resolutionen dazu verabschiedet. Auch wurde die Rolle von Unternehmen beispielsweise im Umfeld von extraktiven Industrien bei der Verletzung von Menschenrechten deutlich gemacht, um den Blick der Staaten, aber auch des Hochkommissariats für Menschenrechte und der SonderberichterstatterInnen zu schärfen. Beispielsweise sind die viel diskutierten UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die dann in Deutschland zum „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft Menschenrechte“ geführt haben, 2011 nach dem sie von dem dafür eingesetzten Sonderberichterstatter John Ruggie entwickelt worden waren, verabschiedet worden. Heute diskutiert eine durch den Menschenrechtsrat eingerichtete Arbeitsgruppe ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die Liste von Aktivitäten des Menschenrechtsrates, die sich kurz und langfristig auf die Verbesserung der Menschenrechte auswirken, ließe sich verlängern. Eine besondere Rolle spielt dabei das Überprüfungsverfahren (UPR-Verfahren), dem sich Staaten regelmäßig unterziehen müssen. Dieses UPR-Verfahren  wurde nach der Reform der Vereinten Nationen 2006 und Ablösung der Menschenrechtskommission durch den Menschenrechtsrat eingeführt, beispielsweise wurde Deutschland im Mai diesen Jahres zum dritten Mal überprüft. Alle Staaten müssen sich in dem Verfahren gegenüber dem im Rat vertretenen Staaten überprüfen lassen und die Umsetzung ihrer Menschenrechtsverpflichtungen im eigenen Land reflektieren und darstellen. Auch hier spielt die Zivilgesellschaft bei der kritischen Begleitung durch Schattenberichte eine wichtige Rolle, so auch Partnerorganisationen von Brot für die Welt, wie zum Beispiel in diesem Herbst im UPR-Verfahren zu Mexiko. Es stellt eine Chance für die Zivilgesellschaft dar, vor einer internationalen Institution darzustellen, an welchen Stellen es aus ihrer Sicht an einer Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen in ihrem Land fehlt. Die Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrates können dann diese Kritikpunkte oder darüber hinausgehende aufnehmen und Empfehlungen aussprechen. In einem vier Jahre später folgenden Verfahren kann dann von den Mitgliedern des Menschenrechtsrates überprüft werden, was von den Empfehlungen umgesetzt wurde. Die Empfehlungen geben der Zivilgesellschaft ein sehr gewichtiges Argument in ihrer Lobbyarbeit für eine Verbesserung der Menschenrechte in ihrem Land.  

 Es braucht einen starken Menschenrechtsrat

Natürlich gibt es auch Reformbedarf im Menschenrechtsrat. Immer wieder wird berechtigterweise die Frage gestellt, welche Legitimität dieser hat, wenn mehr und mehr autokratische Regierungen in ihm den Ton angeben. Dennoch ist er unverzichtbar. Er stellt abgesehen vom UN Sicherheitsrat das einzige weltweite Instrument zum Schutz von Menschenrechten dar und wir sollten uns vor Augen führen, dass seine Vorgängerinstitution, die Menschenrechtskommission, 1946 nur aufgrund der Gräueltaten des zweiten Weltkrieges eingerichtet wurde, um ein Instrument für den Schutz der Menschenwürde aller Menschen und zum Schutz des Weltfriedens zu schaffen. 2006 ging aus ihr der Menschenrechtsrat hervor. Der Trend des Shrinking und Closing Space hat nun auch die Institutionen zum Schutz von Menschenrechten, wie den Menschenrechtsrat oder auch regionalen Instrumente wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, ergriffen. Ohne diese Institutionen bleiben Menschenrechtsstandards, wie die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die dieses Jahr 70 Jahre alt wird, nur auf dem Papier bestehen. Eine Umsetzung kann dann international nicht angemahnt werden. Wie gesagt, gibt es keine anderen Instrumente, als die, die durch mühsame Verhandlungen und einer besonderen historischen Situation zustande gekommen sind. Schwächen wir diese, werden die Auswirkungen in der Weltpolitik durch autokratische Regierungen langfristig massiv sein. Auch bei Regierungswechseln oder einer neuen Öffnung, wie wir sie ja auch hin und wieder erleben, ein Beispiel ist Äthiopien, werden die Instrumente nicht mehr da und schwerlich wieder einzurichten sein. Positiv ist hervorzuheben, dass die Bundesregierung sich nicht an einer Schwächung beteiligt, was zumindest aus der sehr selbstreflektierte Form der Darstellung über den Stand der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen im UPR Verfahren im Mai hervor geht.

Die Partnerorganisationen von Brot für die Welt, die Tag ein Tag aus für mehr Gerechtigkeit in der Welt kämpfen und über den Menschenrechtsrat wenigstens eine kleine Möglichkeit haben, ihre Anliegen auf die internationale Bühne zu bringen, sollten uns animieren, alles daran zu setzen, den Menschenrechtsrat zu stärken und nicht zu demontieren.

 

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