Heute stimmte das EU-Parlament (EP) über einen Bericht (Schaake-Report) ab, der die bisherigen im Haushalt für internationale Zwecke vorgesehenen Förderlinien (external financial instruments) bewertet und Schlüsse für die zukünftige europäische „Finanzierungsarchitektur“ zieht (die Federführung lag beim Auswärtigen Ausschuss, AFET). Die Fraktion der Grünen (Greens/EFA), die sich bereits 2017 vehement gegen die militärische Zweckentfremdung des "EU-Instruments für Stabilität und Frieden" (IcSP) einsetzte, engagiert sich nun nachdrücklich für dessen Fortführung als eigenständiges Instrument mit rein ziviler Ausrichtung. Die grünen MdEPs reichten mehrere Veränderungsvorschläge (zu den Berichtspunkten 84-88) ein. Konkret fordern sie, dass das IcSP im nächsten "Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-27" weitergeführt und von Aufgaben zur Ausbildung und Ausrüstung von Partnerarmeen befreit wird, die dem Budget durch Beschluss des EP erst 2017 zusätzlich aufgebürdet wurden. Das IcSP solle als „separates Post-2020-Instrument“ fortgeführt und ausschließlich für zivile Konfliktprävention und flexibles Krisenmanagement vorgehalten werden, und die Mittel sollten sich zu gleichen Teilen auf Unterstützung von Mediation, Dialogprojekten und Initiativen der Aussöhnung verteilen. Der Bedarf für solche Projekte steige, auch und gerade in den an die EU angrenzenden Regionen. Die Bewahrung des IcSP sei daher zentral für die Glaubwürdigkeit friedens- und sicherheitspolitischer Zielsetzungen der EU – so heißt es in den von Grünen am 11.4.2018 eingereichten Amendments. Allerdings konnten sich die Grünen mit ihren Vorschlägen in der heutigen Abstimmung nicht durchsetzen, eine deutliche Mehrheit der MdEPs aus anderen Fraktionen stimmte im Plenum dagegen.
Der heutigen Abstimmung kommt angesichts der aktuellen Pläne der EU-Kommission für die Neuordnung der Finanzierungsinstrumente im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen - Multiannual Financial Framework 2021-27 - besondere Bedeutung zu. Diese werden nicht nur von den Grünen, sondern auch von NGOs und kirchlichen Netzwerken sehr kritisch bewertet. Die Gründe dafür kann man in den folgenden Abschnitten nachlesen.
Neuordnung des „Multiannual Financial Framework“ der EU (2021-2027)
Im März 2018 wurde öffentlich, dass die EU-Kommission umfangreiche Änderungen im Bereich der Entwicklungsfinanzierung plant und dass diese auch die Bereiche „zivile Konfliktbearbeitung/Friedensförderung“, sowie „Demokratie und Menschenrechte“ betreffen. Die geplante Umstrukturierung wird in einem Brief von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Haushaltskommissar Günther Oettinger vom 1.3.2018 skizziert (siehe dazu v.a. die Übersicht im Briefanhang). Demnach soll das „Instrument für Stabilität und Frieden“ (IcSP), das 2014 vorrangig für die Stärkung ziviler Ansätze für Krisenprävention und Friedenskonsolidierung geschaffen wurde und mit dem zahlreiche erfolgreiche Projekte zivilgesellschaftlicher Akteure in mehr als 70 Ländern gefördert wurden, auslaufen. Zusammen mit dem „Instrument für Demokratie und Menschenrechte“ und zehn weiteren Instrumenten (darunter auch die Hilfen für Nachbarschaftsbeziehungen) sollen diese Bereiche im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (Multiannual Financial Framework der EU, MFF 2021-27) nicht mehr als eigenständige Finanzierungsinstrumente gefördert, sondern in einem einheitlichen Budget mit dem Titel „External Instrument“ zusammengefasst werden. Auch die Budgets für Entwicklungszusammenarbeit - sowohl das „Development Cooperation Instrument“ (DCI) als auch der „European Development Fund“ (EDF), der bislang nicht dem Gemeinschaftshaushalt angehörte, sollen in diesem neuen „Instrument für Auswärtiges“ aufgehen. Als Begründung führen die EU-Kommissare an, dass der Ausstieg Großbritannienes nach dem Brexit die EU zu Einsparungen zwinge und dass sie ihre Ausgabenpolitik möglichst effizient gestalten müsse. „Vereinfachung“ ist hier das zentrale Argument. Allerdings wirkt der Ansatz, einfach 12 Instrumente, die sich auf höchst unterschiedliche Ziele richten und jeweils nach ganz verschiedener Logik funktionieren, in einen Fördertopf zu integrieren, nicht überzeugend. Der Wunsch nach Effizienz darf vor allem nicht dazu führen, dass funktionstüchtige Instrumente wie die genannten Budgets für zivile Krisenprävention, Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit, die auf langfristige und nachhaltige Fördermaßnahmen zielen, kurzfristigen Politikzielen und außenpolitischen Eigeninteressen der EU untergeordnet werden. Genau das aber ist zu befürchten.
Unterordnung von Entwicklung unter kurzfristige außen- und migrationspolitische Ziele
In der Planungsübersicht für den Finanzrahmen (MFF) 2021-27 im Brief der EU-Kommissare wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das zukünftige „external instrument“ einen „starken Fokus auf Migration“ legen soll. Dieser Zuschnitt gibt Anlass zur Besorgnis, dass entwicklungspolitische Instrumente, die sich mit langfristigen Maßnahmen auf die Überwindung von Armut sowie wirtschaftliche und soziale Perspektiven in den bedürftigsten Ländern (LDC’s) richten sollten, mehr und mehr ihrem eigentlichen Zweck entfremdet werden und dass die Mittel vorrangig solchen Ländern zugute kommen, die bereit sind, mit der EU in der Abdichtung von Grenzen und Migrationsabwehr zu kooperieren. Dafür haben die EU und ihre Mitgliedstaaten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Abkommen vor allem mit Regierungen in Nordafrika und der Sahelregion geschlossen, deren Menschenrechtspraxis extrem problematisch einzustufen ist. Auch das „Instrument für Stabilität und Frieden“, das für Prävention und Friedenskonsolidierung eingerichtet wurde, ist im vergangenen Jahr bereits sukzessive für Grenzsicherung und „Migrationsmanagement“ umfunktioniert und - gegen den Wunsch entwicklungspolitischer NGOs und kirchlicher Hilfswerke - auch noch für Militärhilfeprogramme geöffnet worden. Die für das einheitliche „External Instrument“ geplante Schwerpunktsetzung ist auch deshalb äußerst kritisch zu bewerten, weil damit keine Ursachen sondern nur Symptome angegangen werden. Stattdessen benötigt wird eine Förderpraxis, die langfristig auf die Überwindung von Armut und Ursachen von Gewaltkonflikten, Frieden und Stabilität ausgerichtet ist. Wenn gleichzeitig auch noch Budgets wie das "Instrument für Stabilität und Frieden" (IcSP) und "Instrument für Demokratie und Menschenrechte" (EIDHR) ihre Eigenständigkeit verlieren, gehen wichtige Zugänge für zivilgesellschaftliche Akteure verloren.
Die Instrumente für "Stabilität und Frieden“ und "Demokratie und Menschenrechte“ sichern Zugang für Zivilgesellschaft
Die Auflösung des „Instrument für Stabilität und Frieden" (IcSP) wäre ein massiver Affront gegen alle, die sich jahrelang und mit überzeugenden Argumenten für die Stärkung von zivilen Ansätzen der Prävention und Friedensförderung eingesetzt haben. Der Vorschlag ist schon von daher nicht nachvollziehbar, als eine 2017 fertiggestellte Evaluierung (Mid-term Review) dieses Instrument explizit als effizient und sehr positiv bewertet hat. Auch die geplante Auflösung und Überführung des „European Instrument for Democracy and Human Rights“ (EIDHR) ist äußerst problematisch. Das EIDHR unterstützt in besonderer Weise lokale Initiativen, Zivilgesellschaft und Medien im gesellschaftlichen Dialog und kann wegen seines flexiblen Zuschnitts auch in schwierigen Kontexten wichtige Beiträge leisten, um Diskriminierung entgegenzuwirken und Menschenrechtsaktivisten zu schützen (vgl. dazu den Blogbeitrag von Christine Meissler vom 12.4.18) Durch die Auflösung, bzw. den Verlust der Eigenständigkeit dieser Instrumente wird die Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Projekten eingeschränkt. Schon jetzt ist es für NGOs, die an der gesellschaftlichen Basis arbeiten, extrem schwierig, Zugang zu EU-Förderungen zu bekommen. Die Zusammenfassung in einer größeren, umfassenderen Budgetlinie würde NGOs den Zugang erschweren, weil die Mittelvergabe in noch größeren Tranchen erfolgen müsste und sich für die meist ad-hoc erforderliche Unterstützung in Notsituationen viel zu schwerfällig gestaltet. Gerade weil weltweit eine massive Einschränkung der Handlungsspielräume von Zivilgesellschaft in vielen Ländern zu beobachten ist, wäre es unverantwortlich, wenn die EU die Fördermöglichkeiten für diese Zielgruppen zusätzlich beschneidet.
Politische Forderungen und Lobbyziele
Die EU-Kommission will zur Fundierung ihrer Pläne im Mai 2018 ein Bündel von Gesetzesinitiativen vorlegen. Die Bundesregierung unterstützt deren Ziele offenbar weitestgehend. Gleichwohl muss man die politischen Mandats- und Entscheidungsträger hierzulande auffordern, diese Themen nochmals zu überdenken und auf die Gesetzentwürfe im Vorfeld einzuwirken. Konkret muss man sie bitten, sich für folgende Änderungen einzusetzen:
- Beibehaltung des „Instrument contributing to Stability and Peace“ (IcSP) und des „European Instrument for Democracy and Human Rights“ (EIDHR) als eigenständige Instrumente, um die Finanzierung der zivilen - und der zivilgesellschaftlichen - Ansätze für die Prävention von Gewaltkonflikten und Friedensförderung und die Unterstützung von Menschenrechtsverteidiger/innen zu sichern;
- Erhöhung der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit und Beibehaltung eines eigenständigen, ausschließlich auf Entwicklung (Armutsbekämpfung, Bildung und Gesundheit usw.) zugeschnittenen Finanzierungsinstruments; dafür können EDF und DCI gegebenenfalls zusammengelegt werden;
- Ausrichtung des Entwicklungsinstruments auf 100%ige Übereinstimmung mit den ODA-Kriterien der OECD bei den Ausgaben, sowie Erfüllung der international akzeptierten Entwicklungseffizienzprinzipien. Das Instrument sollte einen starken Fokus auf weniger entwickelte Länder (LDCs) richten und es sollte geographische Ausgewogenheit in der Förderung gewährleistet werden;
- Einführung von transparenten und nachvollziehbaren Kontrollmechanismen, mit denen sichergestellt wird, dass die Ausgaben für Entwicklungsmaßnahmen tatsächlich durchgängig ODA-kompatibel erfolgen und den Bedürftigen zugutekommen.
Die Vorschläge der NGOs müssen gehört werden
Die Bundesregierung hat in einem Positionspapier vom 25. Januar 2018 (S. 3) dargelegt, dass sie neben einer effizienteren Gestaltung der EU-Finanzierungsinstrumente auch deren „Transparenz“ erhöht sehen möchte. In diesem Sinne sollte sich die deutsche Regierung dafür einsetzen, dass die von der EU-Kommission anvisierten Umstrukturierungen schon im Vorfeld und auch fortlaufend in Konsultationen mit NGOs diskutiert werden, die in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Migration/Fluchtursachen, und Konfliktbearbeitung/Friedensförderung tätig sind und vielfältige, teilweise jahrzehntelange Erfahrungen mitbringen. Dazu gehören Friedens-, Menschenrechts-, und entwicklungspolitische Organisationen ebenso sowie kirchliche Hilfswerke, die mit Partnern weltweit vernetzt sind und die Realitäten in Krisengebieten und wirtschaftlichen Notlagen gut einschätzen können. Der in Brüssel tätige Dachverband der entwicklungspolitischen NGOs, CONCORD, hat mit Recht darauf hingewiesen, dass die Etablierung eines einheitlichen „Außeninstruments“ Zielkonflikte zwischen den wirtschaftlichen und handelspolitischen Interessen und den langfristigen entwicklungspolitischen Verpflichtungen generieren können. Das European Peace Liaison Office (EPLO) und das Human Rights and Democracy Network (HRDN) haben ebenfalls gute Gründe für den Erhalt der Eigenständigkeit der bewährten Instrument zur Förderung von Zivilgesellschaft (IcSP und EIDHR) angeführt. Die EU-Gremien sollten diese Bedenken ernstnehmen. Sie könnten ihre eigene Überzeugungskraft und Legitimation stärken, wenn sie sich entschließen würden, die Vorschläge der zivilgesellschaftlichen Akteure zu berücksichtigen und ihre Expertise in die Neukonzeption der internationalen Aktivitäten einzubeziehen.