Die „Bewegung für unsere Verschwundenen in Mexiko“ ruft am 30. August 2018 zu landesweiten Demonstrationen auf. In mindestens 18 der 32 mexikanischen Bundesstaaten werden Familienangehörige von Verschwundenen unter dem Motto „Die Hoffnung verschwindet nicht“ auf die Straße gehen. Erinnert wird dabei an die über 37.000 offiziell Verschwundenen im ganzen Land. Die Dunkelziffer könnte bis zu zehnmal höher liegen. Denn in vielen Fällen trauen sich die Familienangehörigen nicht, Anzeige zu erstatten. Sie befürchten, selbst kriminalisiert oder von Behörden reviktimisiert zu werden. Zudem haben sie das Vertrauen in effektive staatliche Ermittlungen verloren.
„Schulden“ des mexikanischen Präsidenten
Mit den Demonstrationen erinnert die Bewegung auch den scheidenden mexikanischen Präsidenten Enrique Peña Nieto an seine „Schulden“, die er bei den Familienangehörigen der Verschwundenen hinterlässt. Peña Nieto ist der Verpflichtung, das im Januar 2018 in Kraft getretene Gesetz gegen Verschwindenlassen effektiv umzusetzen, nicht nachgekommen. Das Gesetz war auf Druck und unter großer Beteiligung der Zivilgesellschaft entstanden. Die Umsetzung läuft jedoch nur schleppend, da Fristen und Vorgaben wie die Einbeziehung der Zivilgesellschaft nicht eingehalten werden und auch finanzielle Mittel zur Umsetzung fehlen. Zudem suchen die staatlichen Institutionen nicht effizient nach den Verschwundenen.
Follow-Up Dialog vor dem VN-Ausschuss
Auch der internationale Druck steigt weiter an. Mexiko wurde für November 2018 ein weiteres Mal zum Staatendialog vor den Ausschuss gegen das gewaltsame Verschwindenlassen der Vereinten Nationen (CED) eingeladen. Ein bisher weltweit einmaliger Fall. In Genf soll in einer zweiten Dialogrunde über die Entwicklungen seit dem ersten Dialog im Februar 2015 gesprochen werden. Außerdem sollen die Entwicklungen hinsichtlich der Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen durch Mexiko evaluiert werden. Der Ausschuss wiederholte in seiner Stellungnahme den Wunsch, Mexiko zu besuchen. Diese Maßnahme ergreift er in Fällen wenn „…Bestimmungen dieses Übereinkommens in schwerwiegender Weise verletzt…“ (Art.33, Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen) werden. Zwischen dem CED und Mexiko gab es jedoch seit 2013 keine Einigung über einen Besuch.
Hoffnung liegt auf neuer Regierung
Die erneute Einladung Mexikos durch den Ausschuss gegen Gewaltsames Verschwindenlassen erfolgt in politisch unruhigen Zeiten. Am 1. Juli 2018 wurde in Mexiko ein neuer Präsident gewählt. Andrés Manuel López Obrador, der sein Amt am 1. Dezember 2018 antritt, will Mexiko befrieden. Zu seinen Plänen gehören auch Amnestien, die jedoch Verbrechen, die mit Verschwindenlassen in Verbindung stehen, ausschließt und Wahrheitskommissionen. Designierte Regierungsmitglieder sind bereits in den Austausch mit den Familienangehörigen getreten und hörten ihnen aufmerksam zu. Das gibt den Familienangehörigen neue Hoffnung, ihre Verschwundenen zu finden und zu erfahren, was mit ihnen passiert ist. Sie fordern -nicht nur am internationalen Tag der Opfer des Verschwindenlassens - Gerechtigkeit, Wahrheit und kein Vergessen der Verschwundenen.