Die Außen- und Verteidigungsminister der EU-Mitgliedsstaaten befassten sich in der heutigen Sitzung des Rats mit der Umsetzung der Globalen Strategie der EU in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung. Sie äußerten sich in ihren Schlussfolgerungenunter anderem zur "Ständigen Struktrierten Zusammenarbeit" (PESCO), zum "European Defence Fund", und zu der "European Peace Facility", die im Entwurf des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-27 von der Kommission vorgesehen ist. Die EU werde ihre "Fähigkeiten als Sicherheitsanbieter ('Security Provider'), ihre "strategische Autonomie" und ihre "Fähigkeit zur Kooperation mit Partnern" verstärken, so heißt es in der Pressemitteilung vom heutigen Tage. Auch zum Engagement der Union in der Sahelregion wurden Schlussfolgerungen veröffentlicht.
Im Passus zur "Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit" (PESCO) werden die Rahmenbedingungen für die bereits begonnenen Projekte fixiert und gleichzeitig die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis November 2018 weitere "ambitionierte Vorhaben" zu erarbeiten. Zu diesem Zeitpunkt soll dann auch über die Modalitäten einer Teilnahme von "Drittstaaten" entschieden werden. Zudem appelliert der Rat an die Bereitschaft der Mitgliedstaaten, sich im Rahmen der PESCO für eine Verbesserung der Beweglichkeit militärischer Kräfte und Ausrüstung einzusetzen ("for routine activities and during crisis and conflict, within and beyond the EU" (Absatz 10). Der Rat begrüßt die politische Übereinkunft für ein "European Defence Industrial Development Programme" (EDIDP), mit dem gemeinsame Vorhaben zur Rüstungsentwicklung zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt werden sollen, und betont die Notwendigkeit der Implementierung eines Europäischen Verteidigungsfonds (dieser wird von der EU-Kommission in der Haushaltsplanung für den Zeitraum 2021-27 mit 13 Mrd Euro veranschlagt). Gleichzeitig fordert der Rat die Kommission auf, konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung von Kooperationsprojekten im Rahmen der "European Peace Facility" (EPF) zu erarbeiten. Dieses Finanzierungsinstrument wurde in den Entwürfen für die Mehrjährige Finanzplanung für 2021-27 von der Kommission erstmals eingeführt, dafür sollen allerdings Mittel jenseits des Gemeinschaftsbudgtes von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Die EPF soll vor allem multilaterale Kooperationen der EU-Mitgliedstaaten finanzieren, die auf Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe für Armeen und Sicherheitsapparate ("Ertüchtigung") in Drittstaaten zielen, sowie Einsätze im Rahmen der "African Peace Facility", die bisher über den sogenannten ATHENA-Mechanismus durchgeführt wurden. NGOs kritisieren zu Recht den irreführenden Titel "European Peace Facility" für einen Fördertopf, der sich im Wesentlichen auf die Finanzierung militärischer Projekte konzentriert.
Schlussfolgerungen zur Kooperation mit den Sahelstaaten
In seiner Schlussfolgerung zu Sahel/Mali vom 25.6.bekräftigt der Rat, dass das "strategische und umfassende" Engagement der EU in der Sahelregion fortgesetzt werden soll, in einem "integrierten Ansatz", der "zu gleichen Teilen Sicherheit, Regierungsführung und Entwicklung" in den Blick nehme. Vor allem der Unterstützung der "G5 Sahel Joint Force", einer westafrikanischen Eingreiftruppe, an denen die Länder Mali, Tschad, Niger, Mauretanien und Burkina Faso beteiligt sind, und der o.g. "European Peace Facility" wird große Bedeutung beigemessen. So heißt es im Text (Abs. 3): "The EU calls on the G5 Sahel countries to fully deploy remaining troop and police contributions in order to attain full operational capability of the Joint Force and conduct anti-terrorist operations. It is important to move forward with the establishment of appropriate structures to embed the G5 Sahel Joint Force in a broader political and institutional framework. In this context, the EU expects and strongly supports the swift operationalisation of a robust compliance framework to prevent, investigate, address and publicly report violations and abuses of human rights as well as violations of International Humanitarian Law related to the G5 Sahel Joint Force." Auch die im Rahmen der gemeinsamen EU "Sicherheits- und Verteidigungspolitik" (GSVP) geführten Missionen für Training und Ausrüstung von Sicherheitspersonal (EUCAP Sahel Mali, EUTM Mali und EUCAP Sahel Niger) sollen fortgeführt werden und auch der Stabilisierung Libyens wird große Bedeutung beigemessen. Der UN Mission in Mali (MINUSMA) wird weiterhin Unterstützung zugesichert, allerdings wird sie gleichzeitig vom Rat aufgefordert, sich vorrangig auf die Unterstützung der "G5 Sahel Joint Force" auszurichten. Die Initiative zum Aufbau der G5 Sahel-Eingreiftruppe wird im kürzlich vorgestellten "Friedensgutachten 2018"der deutschen Friedensforschungsinstitute extrem skeptisch beurteilt, da sich die EU auf Militärkooperationen mit Staaten einlasse, die teilweise eine sehr schlechte Menschenrechtspraxis aufweisen.
Ertüchtigungsinitiativen auf dem Prüfstand des Rechnungshofs
Auch der Europäische Rechnungshof beurteilt die sicherheitspolitischen und militärbezogenen Kooperationen teilweise skeptisch. Ein Prüfbericht, der in der letzten Woche veröffentlicht wurde, nahm die o.g. EU Missionen (EUCAP Sahel Niger, und EUCAP Sahel Mali) und die von diesen durchgeführten "Ertüchtigungsprogramme" unter die Lupe und kommt zu dem Schluss, dass die von der EU geleistete Ausbildungs- und Ausstattungshilfe von sehr begrenztem Nutzen sei. Sie hätten zwar die Fähigkeiten der Sicherheitsapparate kurzfristig erhöht, aber keine Nachhaltigkeit gezeitigt. Zudem würden sie von "operational inefficiencies" beeinträchtigt. Außerdem habe sich das Instrumentarium, das zum "Monitoring" und für die Selbstevaluierung entwickelt wurde, als unzureichend erwiesen; schwache Indikatoren erschwerten die Wirkungserfassung, und in vielen Fällen seien die für eine Auswertung erforderlichen Unterlagen nicht erstellt oder nicht nachgehalten worden ("reporting on outputs is not clearly linked to indicators and benchmarks set in advance, and the EEAS ["European External Action Service"] and the Missions did not systematically assess the impact of the missions activities. Neither Mission operated good systems for evaluating activities during the period audited." (S. 37) Dieser Befund bestärkt den Befund des aktuellen "Friedensgutachtens 2018", das zu dem Schluss kommt, dass sich die Ausstattungs- und Ausbildungshilfen im Bereich Polizei und Militär nicht bewährt haben, weil "politische Prozesse, die auf Rechtsstaatlichkeit, eine integrative Ordnung und Stabilität abzielen", nicht eingeleitet wurden. Mit Recht fordern die Herausgebenden, derartige Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, und sicherzustellen, dass sie durch "systematische Prozessbegleitung und politische Erfolgskontrollen flankiert werden, um konfliktverschärfende Effekte zu vermeiden." (S. 9) Menschenrechtliche Kohärenz, so heißt es in der Stellungnahme der Herausgebenden (S. 10), sei eine "zentrale Vorausetzung für tragfähigen Frieden.