Saatgut muss wieder allen gehören
Es ist die Quelle des Lebens. Am Zugang dazu wird sich die Zukunft der globalen Landwirtschaft entscheiden
Von Stig Tanzmann und Jan Urhahn
Ohne Saatgut keine Landwirtschaft. Entsprechend groß sind die Märkte, entsprechend hart wird um den Zugang zu Saatgut gerungen. Immer weniger Megakonzerne haben immer mehr Einfluss darauf, was und unter welchen Bedingungen es angebaut wird. Doch es gibt auch Millionen von Bauern und Bäuerinnen, die sich der Übermacht von Monsanto und Co widersetzen. Agrarökologie statt Giftcocktails auf den Äckern, Saatgutvielfalt statt Einheitspflanze. Eine Auseinandersetzung, die auch in internationalen Organisationen geführt wird.
Wer Zugang zu Saatgut hat, kann Nahrungsmittel anbauen. Gleichzeitig lässt sich Saatgut einfach vervielfältigen. Aus wenigen Körnern kann eine große Ernte werden. Mit dem richtigen Saatgut und der entsprechenden Vielfalt sind auf kleinsten Flächen beachtliche Erträge möglich. Manche Saat ist schon nach 30 Tagen erntereif. Kurz, Saatgut ist die Quelle des Lebens. Wenn geplante Mega-Konzerne wie Bayer-Monsanto nach der Kontrolle über das Saatgut greifen oder Unternehmen Patente auf Leben erheben, betrifft das alle – egal ob hier oder im globalen Süden, ob Reich oder Arm.
Mariam Mayets Urteil ist eindeutig: „Die geplante Fusion von Bayer und Monsanto wird eine für uns in Afrika schon schlimme Situation unendlich schlimmer machen“, erklärt die Direktorin des African Center for Biodiversity in Südafrika. Seit Bayer angekündigt hat, den US-amerikanischen Saatgut- und Pestizidkonzern Monsanto übernehmen zu wollen, fragen sich viele Menschen, wie sich der Zugang zu Saatgut für alle sichern lässt. Zu lange wurden Antworten auf diese Frage den immer weiter wachsenden Konzernen überlassen.
In der momentanen Debatte überschattet der Bayer-Monsanto-Deal alles andere. Dabei wird schnell vergessen, dass die 2017 aus Fusionen hervorgegangenen Konzerne Dow-DuPont und ChemChina-Syngenta nicht viel kleiner sind, als es Bayer-Monsanto wäre. Zusammen werden sich die drei Konzerne circa 60 Prozent des kommerziellen Weltsaatgutmarktes und ungefähr 70 Prozent des globalen Pestizidmarktes teilen.
Aus entwicklungspolitischer Sicht wird man sich in Zukunft viel stärker mit ChemChina-Syngenta befassen müssen. Obwohl ChemChina drei Milliarden US-Dollar weniger für Syngenta gezahlt hat, als Monsanto ein Jahr davor für das Unternehmen geboten hatte, hat sich Syngenta für eine Liaison mit dem chinesischen Unternehmen entschieden. Syngenta erhofft sich unter dem ChemChina-Schirm, gute neue Chancen auf den Märkten der Schwellenländer (China und andere) und in Ländern des globalen Südens (häufig stark über Handelsverflechtungen für chinesische Staatsunternehmen wie ChemChina geöffnet).
Auch in den Vereinten Nationen wird um Saatgut gerungen
Die Auseinandersetzungen um den Zugang zu Saatgut finden nicht nur im Rahmen der aktuellen Megafusionen statt. Gerade auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) gibt es wichtige und oftmals wenig bekannte Verhandlungsprozesse, in denen Kernfragen zum Umgang mit Saatgut bearbeitet werden. Dazu gehört unter anderem das Übereinkommen über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) mit seinen Unterabkommen von Cartagena und Nagoya. Das CBD mit seinen mehr als 190 Vertragsparteien ist das umfassendste verbindliche internationale Abkommen im Bereich Naturschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Ebenfalls wichtig ist der internationale Saatgutvertrag der UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (Food and Agriculture Organization, FAO). Dieser Vertrag konnte nach mehr als sieben Jahren intensiver Verhandlungen am 3. November 2001 in Rom verabschiedet werden. Der FAO-Saatgutvertrag regelt die Modalitäten für den Zugang sowie die Nutzung der wichtigsten pflanzengenetischen Ressourcen und enthält Bestimmungen, die sowohl die Anerkennung der Leistungen der Bauern und Bäuerinnen betreffen wie auch Ansatzpunkte für einen fairen Vorteilsausgleich.
Im Rahmen der CBD wird schon seit einigen Jahren über neue Gentechnologieverfahren wie CRISPR/Cas[1] diskutiert. Sollten auf der nächsten Vertragsstaatenkonferenz im ägyptischen Sharm el-Sheikh im November 2018 CRISPR und andere Verfahren als Gentechnik eingestuft werden, würde dies unter anderem Deutschland und die Europäische Union verpflichten, Maßnahmen zur Regulierung der Verfahren zu ergreifen. Gleiches gilt für fast alle Länder weltweit, weil sie die CBD ratifiziert haben – eine wichtige Ausnahme sind die USA. Die Entscheidungen der CDB zu diesem Thema sind von höchster Bedeutung, denn sie würden dem Rest der Welt das Rüstzeug und die regulatorischen Leitplanken geben, um auf Alleingänge der USA bei neuen Gentechnologien reagieren zu können.
Demgegenüber steht die weitere „Nicht-Regulierung“ der neuen Gentechnologien ganz oben auf der Wunschliste vieler Konzerne und mächtiger Stifter. Alle großen Konzerne im Pestizid- und Saatgutbereich, allen voran Bayer-Monsanto, setzen große Hoffnungen auf CRISPR und andere Verfahren. Eine internationale Einstufung dieser Technologien als Gentechnik würde ihre Geschäftsinteressen massiv einschränken.
Vor diesem Hintergrund werden die Verhandlungen im Rahmen der CBD und bei den Vorkonferenzen mit extrem harten Bandagen geführt. So belegen die Gene-Drive-Files, wie die Bill-und Melinda-Gates-Stiftung auf die CBD-Verhandlungen in Cancún Einfluss genommen hat: 1,6 Millionen US-Dollar zahlte sie an das PR-Unternehmen Emerging Ag, damit dieses die Regulierung von Gene Drives[2] verhindert. In Cancún hatten sie damit Erfolg, das Thema wurde auf die nächste CBD in Sharm el-Sheikh geschoben.
Irrweg Digitalisierung
Einige Staaten des globalen Nordens mit exportorientierten Saatgutunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie die großen Saatgutkonzerne versuchen die zunehmende Digitalisierung internationaler Genbanken für ihre Interessen zu nutzen und treiben diese daher voran. Sie möchten einen vereinfachten Zugriff auf die genetischen Informationen der Saatgutbanken bekommen: Es sollen nur die digitalisierten Genome des Saatguts und nicht mehr das Saatgut selbst von den Saatgutbanken zur Verfügung gestellt werden.
Auf Basis von Digitalisierung und neuer Gentechnik geht es nur noch um den Zugriff auf und den Austausch von genetischen Teilsequenzen von Saatgut, die als besonders wertvoll angesehen werden, weil sie zum Beispiel für Trockenresistenz oder für Ertragsstärke stehen. Diese aus dem Gesamtgenom einer Pflanze herausgelösten Sequenzen sollen von Konzernen oder Institutionen, die diese „entdeckt“ haben, über Patente oder Sortenschutz geschützt und vermarktet werden können.
Die Mechanismen und Regelungen zum Zugang zu Saatgut und zum Vorteilsausgleich im Nagoya-Protokoll und im FAO-Saatgutvertag, die insbesondere dafür da sind, die Länder des Südens und deren Bauern und Bäuerinnen zu entschädigen, wenn Konzerne und Staaten des Nordens mit „ihren“ genetischen Ressourcen arbeiten und im großen Stil Geld verdienen, sollen so ausgehebelt werden.
Nach Lesart der Konzerne geht es „nur“ noch um genetische Sequenzen, die „losgelöst“ vom ursprünglichen Saatgut existierten. Hier müssen sowohl im CBD als auch im FAO-Saatgutvertrag einige Schlupflöcher geschlossen werden, um diese räuberischen Praktiken unterbinden zu können. Wenn dies nicht gelingt, droht der Verlust über die Kontrolle der eigenen Produktionsmittel für Bauern und Bäuerinnen weltweit.
Saatgut und die Folgen des Klimawandels
Der Klimawandel und seine Folgen stellen die Züchtung von Saatgut vor große Herausforderungen. In der Vielfalt der angebauten Arten und bei den in der bäuerlich-agrarökologischen Praxis genutzten Sorten liegen besonders Erfolg versprechende Ansätze, um dem Klimawandel zu begegnen. Damit das gelingt, ist es wichtig, mit bisherigen Dogmen der Saatgutzulassung, so zum Beispiel mit den DUS-Kriterien, zu brechen oder sie mindestens deutlich flexibler zu interpretieren.
Nach diesen Kriterien (DUS = Distinctness, Uniformity, Stability = Unterscheidbarkeit, Homogenität, Stabilität) muss eine Sorte von allen anderen Sorten in mindestens einem Merkmal unterscheidbar sein und mit einer eindeutigen Bezeichnung versehen werden, müssen zusätzlich alle Pflanzen einer Sorte auf dem Acker uniform oder homogen sein und die Sorte noch nach mehreren Generationen exakt die gleichen Eigenschaften aufweisen. Gerade Uniformität und Stabilität stehen der Vielfalt von Sorten und ihrer Anpassungsfähigkeit an die Folgen des Klimawandels durch eine bäuerliche Auslese auf dem Feld im Weg.
Zur besseren Risikoverteilung der Folgen des Klimawandels, zum Beispiel vermehrten Wetterextremen, muss wieder mehr mit Saatgutgemengen gearbeitet werden. Dabei werden verschiedene Sorten einer Pflanze gemischt, von denen zum Beispiel eine weniger anfällig für Trockenheit ist und eine andere besser hohe Feuchtigkeit verträgt. Mittelfristig entstehen daraus neue Landsorten. Das sind bäuerliche Saatgutsorten, die über Züchtung per Auslese und Anpassung an einen Standort entstanden sind. Für solch einen Ansatz braucht man aber fähige und vielseitige Züchter*innen, sowie Bauern und Bäuerinnen, die sich wieder auf die Grundkenntnisse der Saatgutarbeit verstehen.
Mit Blick auf die Klimaverhandlungen und dem absehbaren Scheitern der 1,5-bis-2-Grad-Grenze setzt die herrschende Politik jedoch immer stärker auf technologiefixierte Ansätze. Schon in der Vergangenheit haben sich die großen Konzerne mit der Übernahme des Begriffs der „climate smart agriculture“ in Stellung gebracht, um ihre teuren Technologien besser durchsetzen und verkaufen zu können.
Eines der fragwürdigsten Projekte in diesem Kontext ist Water Effizient Maize for Africa (WEMA). WEMA soll gentechnisch verändertem Mais den Weg ebnen, der angeblich eine starke Trockenheitsresistenz besitzt. Dabei hat gerade die klassische Züchtung in diesem Bereich in den letzten Jahren große Erfolge vorzuweisen. Vor diesem Hintergrund wird auch die Notwendigkeit des Einsatzes von Gentechnik stark bezweifelt.
Die FAO und die Anerkennung der bäuerlichen Vielfalt
Bäuerliches und indigenes Saatgut spielen im Konzept der Agrarökologie eine besondere Rolle und jedwede Form der Gentechnik ist in ihr ausgeschlossen. Agrarökologie setzt auf vielfältiges, lokal gezüchtetes Saatgut, das von Bauern und Bäuerinnen für ihre lokalen Standorte entwickelt worden ist oder das in Zusammenarbeit mit Wissenschaftler*innen verbessert wurde. Der Aufbau von lokalen Saatgutbanken und der Tausch von Saatgut sind wichtige Pfeiler der Agrarökologie.
Für Elizabeth Mpofu, Generalkoordinatorin der internationalen Kleinbauernbewegung La Via Campesina und selbst Kleinbäuerin aus Simbabwe, ist klar: „Ohne unser eigenes Saatgut kann es keine Agrarökologie geben.“ Ihre Worte werden zunehmend erhört. Noch bis vor wenigen Jahren galt Agrarökologie als etwas für rückständige Träumer. Es war unvorstellbar, dass dieses Konzept Eingang in die FAO, die ehemalige Kathedrale der Grünen Revolution, halten würde.
Nun ist das Unvorstellbare eingetreten: Im kommenden April findet bereits das zweite internationale Symposium zu Agrarökologie in der FAO-Zentrale in Rom statt. Zusätzlich erarbeitet das High Level Panel of Experts des bei der FAO angesiedelten Komitees für Welternährung (Committee on World Food Security, CFS) bis Oktober 2019 einen Bericht zu Agrarökologie. In dessen Erarbeitung und die anschließend auf dem Bericht aufbauenden und im CFS zu verabschiedenden Politikempfehlungen sind auch Bauernvereinigungen und Nichtregierungsorganisationen eingebunden. Ein eigener Mechanismus für die Zivilgesellschaft (Civil Society Mechanism, CSM) garantiert ihnen unter anderem Rederecht im Plenum und bei Verhandlungen.
Der FAO-Saatgutvertrag wird sich in den nächsten Jahren weiter mit der Umsetzung der Rechte von Bauern und Bäuerinnen – den sogenannten Farmers‘ Rights – befassen. Die Farmers‘ Rights sind ein wichtiges bäuerliches Gegengewicht zur Saatgutindustrie und der Privatisierung der pflanzengenetischen Ressourcen, wie sie vor allem durch die Einführung von Patentgesetzen oder Sortenschutzgesetzen im Sinne des Sortenschutzabkommens des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) geschieht.
Letztere werden meist durch die Welthandelsorganisation oder bilaterale Handelsabkommen erzwungen. Aber auch die Neue Allianz für Ernährungssicherung der G7-Staaten hat afrikanische Staaten wie Tansania gezwungen UPOV91, die 1991 verabschiedeten neuen Richtlinien von UPOV[3], einzuführen. Darüber hinaus setzt sich zum Beispiel die Allianz für eine Grüne Revolution in Afrika (AGRA) für Saatgutgesetze ein, die bäuerliches Saatgut diskriminieren und die Rechte von Pflanzenzuchtkonzernen und Unternehmen überbetonen.
Demgegenüber sprechen die Farmers‘ Rights der FAO Bauern und Bäuerinnen und indigenen Völkern weltweit verschiedene Rechte zu. Leider wurden diese bislang nur von wenigen Staaten in nationales Recht überführt. Es geht um den Schutz ihres traditionellen Wissens, die Teilhabe am gerechten Vorteilsausgleich bezüglich genetischer Ressourcen, die gerechte Beteiligung an Entscheidungsprozessen über die im FAO-Saatgutvertrag behandelten Feldfrüchte und vor allem um das Recht, Saatgut, das von ihrem Betrieb oder Land stammt oder vermehrt wurde, zu lagern, zu nutzen, auszutauschen und zu verkaufen. Von Bedeutung ist hier auch, ob die „Erklärung für die Rechte von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen und anderen im ländlichen Raum arbeitenden Menschen“, die derzeit im UN-Menschenrechtsrat erarbeitet wird, von diesem und später von der Generalversammlung der UN angenommen wird. Sie enthält als Kernstück ein Saatgutkapitel, das die Farmers‘ Rights weiter stärken wird.
Auch die EU macht mit ihrer neuen Öko-Verordnung, die wahrscheinlich 2021 in Kraft treten wird, Schritte in die richtige Richtung und bietet Chancen für einen Paradigmenwechsel im Saatgutbereich. Der Europäische Saatgutverband (European Seed Association, ESA) als Interessenverband und Sprachrohr der europäischen Saatgutindustrie läuft Sturm gegen die neue Verordnung. Diese sieht vor, dass in Zukunft im ökologischen Landbau ökologisch erzeugtes und gezüchtetes Saatgut verwendet werden muss.
Das Signal ist klar: Eine ökologische Pflanzenzüchtung ist nicht nur möglich, sondern notwendig und auch zunehmend wirtschaftlich rentabel. Gleichzeitig sind die Kriterien der ökologischen Pflanzenzüchtung besser mit denen der bäuerlichen Züchter*innen vereinbar. Beiden ist gemeinsam, dass die DUS-Kriterien für ihre Anliegen hinderlich sind und sie auf eine größere Vielfalt und Uneinheitlichkeit setzen. Dies stellt die Saatgutgesetzgebung, wie sie bis heute in weiten Teilen der EU herrscht, in Frage.
Agrarökologische Saatgutarbeit statt Grüner Revolution
Viele Beispiele aus Deutschland, Brasilien, Südafrika und anderen Ländern zeigen, dass junge Menschen Interesse an Saatgut- und Pflanzenzüchtung haben. Diese Initiativen müssen endlich die notwendige staatliche Anerkennung und finanzielle Förderungen erhalten. Dazu zählen unter anderem Saatgutprogramme, von denen vor allem kleinere Züchter*innen sowie Bauern und Bäuerinnen profitieren. Diese können die Weiterentwicklung lokaler Sorten zum Ziel haben, die von Bauern frei genutzt und ausgetauscht werden können.
Zugleich müssen lokale Märkte für Saatgut aufgebaut werden, zu denen in erster Linie kleinbäuerliche Erzeuger*innen Zugang haben. Strukturen, die es Bauern und Bäuerinnen ermöglichen, agrarökologische Saatgutarbeit und -zucht unbeeinflusst von kommerziellen Marktinteressen zu betreiben, sichern Lebensgrundlagen und stärken die Erzeuger*innen in ihrer Selbstbestimmung. Vor allem müssen die Ergebnisse in öffentliche Hand und unter demokratische Kontrolle gebracht werden. Saatgut muss wieder allen gehören! Die Neue Allianz für Ernährungssicherung oder AGRA stören da nur. Die Bundesregierung sollte unbedingt auf Kleinbauernverbände und zahlreiche entwicklungspolitische Organisationen weltweit hören und die Neue Allianz für Ernährungssicherung sowie AGRA nicht länger unterstützen.
Stig Tanzmann arbeitet bei Brot für die Welt und ist dort Referent für Landwirtschaft, Jan Urhahn koordiniert bei INKOTA den Arbeitsbereich Landwirtschaft und Welternährung. Gemeinsam setzen sie sich gegenüber der Bundesregierung für Agrarökologie und gegen die Neue Allianz für Ernährungssicherung ein.
[1] Zum CRISPR/Cas-Verfahren siehe ausführlich den Artikel von Annemarie Volling auf den Seiten 25 bis 26.
[2] Mit Hilfe der neuen gentechnischen Verfahren ist es möglich, sogenannte Gene Drives in die Genetik einzubauen. Gene Drive kann mit „genetischer Antrieb“ oder „Schwung“ übersetzt werden. Die Methode schaltet die normalen Regeln genetischer Vererbung aus und verleiht manipulierten Genen eine Art Vererbungsturbo. Es wird eine Kettenreaktion ausgelöst und nahezu alle Nachkommen einer Pflanze, eines Tieres oder von Zellen tragen nur noch die gewünschte Variante eines Gens. Dasselbe gilt für alle folgenden Generationen und daher früher oder später für die gesamte Population. Manche Wissenschaftler*innen wollen damit Krankheitsüberträger wie Mücken oder Unkräuter ausrotten. Dies ist mit extremen Gefahren und ethischen Problemen verbunden. die bislang nur wenig öffentlich diskutiert sind.
[3] Diese Richtlinien (UPOV) wurden ursprünglich von gerade einmal 20 Industriestaaten verabschiedet und sollen nun der ganzen Welt aufgezwungen werden. Die Einführung von UPOV91, mit seinen strengen Regeln zum Verkauf, zur Lagerung, zum Nachbau, zur Züchtung und zu Zulassungskriterien von Saatgut würde traditionelle Sorten von Bauern und Bäuerinnen an den Rand drängen und diese dabei behindern, wie bisher Saatgut frei austauschen oder verkaufen zu können. Bei einseitiger Auslegung von UPOV91 droht sogar eine Kriminalisierung dieser Tätigkeiten.