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Täuschungsmanöver Rüstungskontrolle

Warum Deutschland ein Gesetz, das die Kontrolle von Rüstungsexporten endlich restriktiv regelt, dringend brauchen, zeigt sowohl der Fall der G36 Lieferungen von Heckler & Koch nach Mexiko als auch die Debatte um Waffenlieferungen nach dem Fall des getöteten Journalisten Kashoggi.

Von Prof. Dr. h. c. Cornelia Füllkrug-Weitzel am

Waffengebrauch in Kolumbien.

Deutschlands Rüstungsexportrichtlinien sind zum Vorzeigen: Lieferungen in Länder mit akuten Gewaltkonflikten und in Staaten, die die Menschenrechte krass verletzen, sollen nicht genehmigt werden. Im Koalitionsvertrag werden sogar ein Exportverbot an Länder, die sich am Krieg im Jemen beteiligen und ein kompletter Export-Stopp für Kleinwaffen an Länder außerhalb der NATO und der EU angekündigt.

Die Praxis: Genehmigungen für die Lieferung von acht Patrouillenbooten und vier Aufklärungsradarsystemen für Artilleriegeschütze nach Saudi-Arabien, Kriegstreiber Nummer eins im Jemenkrieg und auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten kein Vorzeigeland wie der Fall des getöteten  Journalisten Kashoggi zeigt. Aber auch Jordanien, Marokko, Bahrain oder Kuwait, alles Kriegsparteien im Jemen-Krieg, werden weiterhin beliefert. Wie geht das zusammen?

Wohin mit deutschen Waffen?

Problem Nr.1:  Bereits genehmigte Exporte werden nicht in Frage gestellt.  Dabei informiert die Bundesregierung das Parlament oft erst im Nachhinein, über den Export von Rüstungsgütern. Eine parlamentarische Kontrolle und öffentliche Debatte sind dann oft nicht mehr möglich. Mangelnde Transparenz und ‚Bestandsschutz‘ – eine perfekte Kombination!

Problem Nr. 2: Es fehlt die Kontrolle über die Verwendung der Rüstungsgüter und an politischem Interesse. Jedes Empfängerland muss eine Erklärung über den Endverbleib und die Verwendung der Rüstungsgüter unterschreiben. Der Fall der G36 Lieferungen von Heckler & Koch nach Mexiko zeigt, wie nutzlos dieses System ist: Laut der Genehmigung hätten die Waffen niemals in Unruheprovinzen wie den Bundesstaat Guerrero geliefert werden dürfen. Dort kamen sie aber etwa beim Verschwindenlassen der 43 Studierenden 2014 zum Einsatz. Ob die Waffen vorsätzlich von Heckler & Koch nach Guerrero geliefert wurden, soll nun das Landgericht Stuttgart klären - nicht aber die Entscheidung der Bundesregierung, die Waffenexporte nach Mexiko zu genehmigen. Allein 2017 wurden dort 26.000 Menschen ermordet.

Versprechungen im Koalitionsvertrag und Erklärungen zum Endverbleib sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Was es braucht ist ein Gesetz, das die Kontrolle von Rüstungsexporten endlich restriktiv regelt, die Bundesregierung dazu verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen und über ein Verbandsklagerecht die Möglichkeit eröffnet, diese auch gerichtlich anzufechten. 

 

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