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Verschwindenlassen in Kolumbien

"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.", besagt Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Doch hinter den schlichten Worten verbergen sich bei Verletzung des Artikels 3 schwerwiegende Verbrechen. So auch bei Fällen des Verschwindenlassens in Kolumbien.

Von Melanie Bleil-Rommé am

Suche nach den Minderjährigen aus Usaquén, Bogotá.

Recht auf Leben und Freiheit und Sicherheit

Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bestätigt das Recht aller Menschen auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Dieses Recht wird jedoch durch die Praxis des Verschwindenlassens verletzt. Die Auswirkungen haben schwerwiegende Folgen für die Opfer. Zu den Opfern zählen laut dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz vor Verschwindenlassen (Artikel 24) neben der verschwundenen Person auch alle weiteren Betroffenen wie Familienangehörige und Freund*innen. In Kolumbien ist Verschwindenlassen auch nach dem Friedensabkommen zwischen der FARC-Guerilla und Regierung gängige Praxis. Brot für die Welt unterstützt den Kampf gegen dieses Verbrechen und arbeitet mit Partnerorganisationen vor Ort zusammen.

 

Aufarbeitung der Vergangenheit

Im Rahmen des Friedensprozesses in Kolumbien wurde zwischen der nationalen Regierung und der Guerillagruppe FARC-EP das Abkommen 062 geschlossen. Dieses Abkommen hat zum Ziel, das Leiden der verschwundenen Personen zu lindern und so ihre Rechte zu wahren. Dennoch beklagen Familienangehörige die nicht vorhandene Bereitschaft des Verteidigungsministeriums und des Militärs, Informationen über den Verbleib der Verschwundenen preiszugeben. So wächst ihre Angst, dass die Fälle von Verschwindenlassen, die von Vertreter*innen staatlicher Institutionen begangen wurden, auch jetzt nicht aufgeklärt werden. Zumal noch darüber entschieden werden muss, wie viele Opfer wirklich anerkannt werden. Während das Nationale Historische Erinnerungszentrum 68.000 verschwundene Personen auflistet, dokumentierte die staatliche Einheit für Wiedergutmachung 46.000 Fälle von Verschwindenlassen.

 

Kein Delikt der Vergangenheit

Mit dem offiziellen Ende des über 50 Jahre andauernden Bürgerkriegs verschwinden weiterhin Menschen in Kolumbien. Zwischen 2013 und 2017 wurden 4.578 weitere Fälle des Verschwindenlassens gezählt. Davon befinden sich jedoch nur 0.9% in Gerichtsverfahren und nur bei 0.42% der Fälle wurde oder wird derzeit ein Urteil gesprochen. Diese anhaltend hohe Straflosigkeit offenbart den fehlenden politischen Willen des Staates, effektiv gegen dieses Verbrechen vorzugehen und es zu verhindern. So schafft der Staat Voraussetzungen für weitere Verbrechen und macht sich mit schuldig. Viele Verbrechen werden schon gar nicht mehr zur Anzeige gebracht, da die Täter sich schnell wieder auf freiem Fuß befinden und die Kläger*innen bedrohen. Ein Beispiel dafür ist das aus dem Jahr 2010 stammende Urteil des Obersten Gerichtshofs gegen zwei Polizisten aus Usuaquén, einem Stadtteil im Norden Bogotás. Sie wurden aufgrund eines Mordes an zwei Zeugen eines weiteren Mordfalls verurteilt. Damit bestätigte das Gericht, was die Anwohner*innen längst wissen: eine enge Verbindung der Polizei zu den kriminellen Banden.

 

Verschwinden dreier Jugendlicher in Bogotá

Trotz des Urteils hat sich an der Kriminalität in Usaquén nichts geändert. Der Fall dreier Minderjähriger, die am 22. Februar 2017 verschwanden, bewegt derzeit das Land. Die drei Jungen verschwanden zusammen mit dem Auto, in dem sie saßen. Das Auto fanden die Behörden ausgeraubt und mit falschem Kennzeichen. Von den drei Jugendlichen fehlt jedoch weiterhin jede Spur. Auf dem Video einer Überwachungskamera ist zu sehen, wie das Auto ohne Benzin liegen bleibt und die Polizei hilft, es am Straßenrand zu parken. Der Fahrer war jedoch keiner der Verschwundenen, und die Polizei überprüfte nicht seine Identität. Erst nach 72 Stunden wurde die Suche offiziell aufgenommen. Diese Frist ist nicht gesetzlich festgelegt. Weitere Videos von Überwachungskameras wurden bereits gelöscht, da sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen von den staatlichen Behörden angefordert wurden. In den darauffolgenden Tagen nach dem Verschwindenlassen erhielten die Familien anonyme Anrufe und Hinweise auf den Verbleib der Jugendlichen. Nachdem die Behörden untätig blieben, machten sie sich selbst auf die Suche und gingen den Hinweisen nach. Dabei riskierten sie ihr eigenes Leben.

 

Unterstützung für Familienangehörige

Die Stiftung Nydia Erika Bautista ist eine anerkannte Menschenrechtsorganisation, die sich gegen das Verschwindenlassen in Kolumbien einsetzt und Partnerorganisation von Brot für die Welt. Sie nahm den Fall der drei Minderjährigen auf und unterstützt die Familien professionell bei der Suche nach den Verschwundenen. Derzeit werden wichtige Informationen von staatlichen Behörden zurückgehalten, obwohl diese gesetzlich zu ihrer Herausgabe verpflichtet sind. So scheint es, dass die Familienangehörigen trotz der medialen Aufmerksamkeit und professionellen Unterstützung einen langen Weg auf der Suche nach den Verschwundenen, nach Wahrheit und Gerechtigkeit vor sich haben.

 

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