Wir brauchen endlich ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, Verantwortung für den Umgang mit Ressourcen und für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zu übernehmen – auch in ihren Auslandsgeschäften. Denn freiwillige Ansätze reichen nicht aus, wie zahlreiche Katastrophen der letzten Jahre zeigen. Außerdem schaffen sie einen Wettbewerbsnachteil für die Unternehmen, die bereits freiwillig mehr tun.
Auch deutsche Unternehmen sind durch ihre Investitionen im Ausland und durch globale Lieferketten für Menschenrechtsverstöße und Umweltkatastrophen mitverantwortlich. Sie müssen bis jetzt bei Schäden keine Konsequenzen fürchten. Deshalb fordert Brot für die Welt im Rahmen der lieferkettengesetz">Initiative Lieferkettengesetz, gemeinsam mit mehr als 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen, von der Bundesregierung die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich zu verankern und an Verstöße klare Konsequenzen zu knüpfen.
Immer mehr Unternehmen sprechen sich für verbindliche Regeln aus
42 Unternehmen sprechen sich für eine gesetzliche Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte aus, wie das Business and Human Rights Resource Center (BHRRC) zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember veröffentlichte. Fair-Handels-Unternehmen aber auch Unternehmen aus dem Textilbereich wie Hess Natur, Tchibo oder Vaude oder das Logistikunternehmen Hapag Lloyd machen sich für ein Gesetz stark. „Nachhaltige Entwicklung wird es nicht zum Nulltarif geben. Viele Unternehmen können oder wollen sich zusätzliche Kosten aus Wettbewerbsgründen nicht leisten. Daher brauchen wir dringend gesetzlich geregelte Mindeststandards auf nationaler und internationaler Ebene, um Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten.“, erklärte beispielsweise das Tourismus-Unternehmen Studiosus Reisen.
Auch Unternehmen, wie der Textildiscounter KiK haben die Stellungnahme unterzeichnet. Das mag zunächst erstaunen, war KiK doch unter anderem wegen des Fabrikbrands bei Ali Enterprises 2012 in Pakistan, bei dem 258 Menschen starben, auch vor dem Dortmunder Landgericht angeklagt worden. Jedoch wurde es aufgrund der Verjährung des Anspruchs nach pakistanischem Recht nicht zu Schadensersatz verurteilt. Dass KiK nun jedoch selbst ein Lieferkettengesetz fordert, zeigt, dass Unternehmen Rechtssicherheit bezüglich der Verpflichtungen, die ein Unternehmen gegenüber seinen Zulieferern hat, benötigen.
Damit Vorreiterunternehmen nicht länger einen Wettbewerbsnachteil gegenüber verantwortungsloser Konkurrenz haben, braucht es Rechtssicherheit und ein level playing field für alle Unternehmen, also gleiche Bedingungen für alle. Das fordert beispielsweise Vaude auf seiner Webseite. Es sind dabei sowohl kleine als auch mittlere deutsche Unternehmen (KMU) sowie große multinationale Konzerne, die sich für ein Lieferkettengesetz einsetzen.
Auch auf europäischer und internationaler Ebene wird der Ruf für ein Lieferkettengesetz von Unternehmensseite immer lauter. Letzte Woche haben sich beispielsweise drei der größten Kakao- und Schokoladenhersteller für eine EU-weite Regelung zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ausgesprochen. Die Investor Alliance for Human Rights, eine internationale Plattform, die sich für verantwortungsvolle Investments unter Achtung der Menschenrechte einsetzt, konnte über 70 Unterzeichner für ein Lieferkettengesetz gewinnen, darunter internationale Banken, Fonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften.
Jetzt ist die Bundesregierung gefragt….
Europaweit macht sich die Zivilgesellschaft seit langem für verbindliche Regeln menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten stark. Unsere Nachbarn haben bereits vorgelegt: Frankreich mit seinem Loi de Vigilance, das große französische Konzerne zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichtet. Die Niederlande mit einem Gesetz gegen ausbeuterische Kinderarbeit und Großbritannien mit einem Gesetz gegen Moderne Sklaverei. Deutschland muss endlich nachziehen und ein wirksames Lieferkettengesetz auf den Weg bringen, um den Weg für eine europäische Regelung zu ebnen.
Auf dem CDU und SPD- Bundesparteitag wurden Beschlüsse für ein Lieferkettengesetz gefasst. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller haben angekündigt ein Eckpunktepapier für ein Lieferkettengesetz mit klaren Haftungsregeln vorzulegen. Und auch die Kirchen melden sich zu Wort. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken und die Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen haben sich kürzlich für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen. „Unternehmen, Kirchen, Parteien – die vielen Rufe nach einem Lieferkettengesetz sind unüberhörbar! Wir begrüßen die Ankündigung von Minister Heil, der nun Taten folgen müssen. Denn längst ist klar: Ohne ein Gesetz tun die Unternehmen zu wenig für Umwelt und Menschenrechte.“, so die Sprecherin der Initiative Lieferkettengesetz, Johanna Kusch. Deshalb ist es jetzt an der Bundesregierung, endlich zu handeln.