Blog

Niederländisches Gesetz gegen Kinderarbeit

In den Niederlanden gibt es jetzt ein Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu verhindern.

Von Maren Leifker am

Sorgfaltspflichten-Gesetze in Europa im Vergleich

Am 14. Mai 2019 hat der niederländische Senat nach langer Diskussion dem Child Labour Due Diligence Law zugestimmt, das im Februar 2017 vom Unterhaus des niederländischen Parlaments verabschiedet wurde. Die Niederlande gehören damit zur immer länger werdenden Liste europäischer Staaten, die ihre Unternehmen verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit - im Inland wie im Ausland - menschenrechtskonform auszugestalten. Großbritannien hat 2015 ein Gesetz gegen moderne Sklaverei in Lieferketten verabschiedet. 2017 folgte Frankreich mit dem loi de vigilance, das große französische Konzerne zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards verpflichtet. In einigen anderen europäischen Ländern werden aktuell Gesetze debattiert, die in die selbe Richtung gehen.

Was ist das Ziel des Gesetzes?

Neben dem Ziel ausbeuterische Kinderarbeit in Lieferketten einzudämmen, bezweckt das Gesetz auch den Schutz der niederländischen Verbraucher*innen. Sie sollen sicher sein können, dass Produkte, die sie kaufen, nicht unter Verwendung von Kinderarbeit hergestellt wurden. Dazu sieht das Gesetz vor, dass Unternehmen ermitteln müssen, ob entlang ihrer Lieferketten Kinderarbeit zum Einsatz kommt. Wenn ein begründeter Verdacht dafür besteht, müssen sie Aktionspläne ausarbeiten, um dem Problem zu begegnen. Von den Unternehmen wird dabei nicht verlangt, dass sie garantieren müssen, dass in ihren Lieferketten keine Kinderarbeit vorkommt. Sie müssen aber vorweisen, dass sie alles getan haben, was von ihnen vernünftigerweise zu erwarten ist, um Kinderarbeit in ihren Produktlinien zu verhindern. 

Warum ein Gesetz?

Wie die deutsche Regierung versucht auch die niederländische Regierung schon seit geraumer Zeit, Unternehmen zu animieren, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung auf freiwillige Art und Weise gerecht zu werden. 2017 kam das niederländische Unterhaus zum Ergebnis, dass dieser Ansatz in Bezug auf Kinderarbeit gescheitert ist, und verabschiedete das Child Labour Due Diligence Law, dem der Senat nun - mehr als zwei Jahre später - zugestimmt hat.

Reicht das?

Ein Grund dafür, dass der Gesetzgebungsprozess in den Niederlanden so lange gedauert hat, war auch, dass einigen Abgeordneten die Einführung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit nicht weit genug ging. Sie hätten sich ein Gesetz gewünscht, das niederländische Unternehmen - vergleichbar mit dem loi de vigilance - allgemein zu menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfalt verpflichtet. Richtig daran ist, dass sich das Problem Kinderarbeit nicht losgelöst von anderen Menschenrechtsrisiken in globalen Lieferketten betrachten lässt. In der Regel müssen Kinder arbeiten, weil das Gehalt der Eltern nicht reicht, um den Familienunterhalt zu sichern. Es ist also wichtig, Unternehmen nicht nur zur Verhinderung von Kinderarbeit sondern auch zur Durchsetzung von existenzsichernden Löhnen zu verpflichten. Trotzdem ist zu begrüßen, dass sich die Niederlande vom Weg der freiwilligen Unternehmensverantwortung verabschiedet haben - insbesondere da in Aussicht gestellt wurde, dass die Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit später auf andere Menschenrechtsrisiken erstreckt werden sollen.

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z. B. monatlich)