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Vorläufiger Verteilungsmechanismus für Geflüchtete

Auf Malta haben sich Deutschland, Frankreich, Italien und Malta auf einen vorübergehenden und auf Freiwilligkeit beruhender Notfallplan zur Verteilung von Bootsflüchtlingen geeinigt. Der noch nicht veröffentlichte Vorschlag soll am 8. Oktober mit weiteren EU-Innenminister*innen diskutiert werden.

 

Von Dr. Katherine Braun am

Der Ad-hoc-Verteilungsmechanismus von Bootsflüchtlinge. Lichtblick für die Europäische Migrationspolitik?

Ein vorübergehender und freiwilliger Notfallmechanismus

Am Montag, den 23. September haben sich die Inneminister*innen von Malta, Italien, Frankreich und Deutschland in Malta getroffen, und sich auf einen Notfallplan zur Verteilung von Bootsflüchtlingen zu einigen. Damit soll bereits im Vorfeld die Verteilung und das Verfahren der Aufnahme von schiffsbrüchigen Geflüchteten geklärt werden. Zuletzt musste in jedem Einzelfall mühsam geklärt werden, welche Länder zur Aufnahme der Migrant*innen bereit sind. Maltas Innenminister Michael Farrugia bestätigte nun, dass ein gemeinsames Papier angenommen wurde. Dieses soll am 8. Oktober auf der nächsten Innenminister*innenkonferenz in Luxemburg diskutiert werden, um weitere EU-Mitgliedstaaten wie für die Verabschiedung zu gewinnen. Ziel ist ein dauerhafter EU-weiter Verteilungsmechanismus, an dem sich so viele europäische Mitgliedstaaten wie möglich freiwillig beteiligen sollen. Luxemburg und Portugal haben ihre Teilnahme bereits in Aussicht gestellt, Innenminister Horst Seehofer geht von 12-14 Mitgliedstaaten aus, die sich dem Verteilungsmechanismus anschließen werden. Genaueres zum Procedere und Aufnahmezahlen müsse allerdings noch geklärt werden. Nach der Verabschiedung soll der freiwillige Mechanismus zunächst sechs Monate in Kraft treten. Vorzeitige Austritte seien aber generell möglich.

Innenminister Seehofer hatte im Vorfeld des Treffens bereit erklärt, ein Viertel der schiffbrüchigen Migrant*innen und Asylsuchenden aufzunehmen. Von den etwa 2200 Schiffbrüchigen, die in den letzten 15 Monaten von privaten Seenotrettungsschiffen  nach Italien und Malta gebracht worden sind,  hat Deutschland 225 Menschen tatsächlich aufgenommen, ca. zehn Prozent also.

986 Tote auf dem Mittelmeer – eine Einigung, die dringend notwendig ist

Diese vorläufige Einigung ist begrüßenswert. Es ist aber auch höchste Zeit, denn bis heute weigern sich die europäischen Mitgliedstaaten, gerettete Schiffbrüchige aufzunehmen und streiten darum, welches Land denn nun die Überlebenden aufnimmt.  Das Seerecht besagt, dass Menschen in Seenot gerettet und an einen sicheren Hafen oder Schiff gebracht werden müssen. Nach dem Nothafenrecht darf die Einfahrt in den Hafen nicht verweigert werden, wenn das Leben von Menschen in Gefahr ist. Italien und Malta weigerten sich in den letzten Monaten immer wieder, private Seenotrettungsorganisationen mit geretteten Bootsflüchtlingen anlanden zu lassen. Teilweise schwer traumatisierte und verletzte Migrant*innen, die aus den libyschen Lagern entkommen waren, mussten teils wochenlang auf See ausharren. Eine Anlandung wurde erst dann erlaubt, wenn sich andere Länder zur Aufnahme bereiterklärten. Der Notfallmechanismus soll nun im Vorhinein die Aufnahmeländer und Prozeduren festlegen und die qualvolle Wartezeit reduzieren

Derweil verschärft sich die Situation auf dem zentralen Mittelmeer, für dieses Jahr zählt die IOM  986 registrierte Todesfälle auf dem Mittelmeer. Immer mehr Menschen fliehen vor Erpressung, Folter und Mord in den libyschen Gefängnissen. Seenotrettungsorganisationen berichten von mindestens fünf Booten, die in den letzten Tagen von der libyischen Küstenwache abgefangen wurden. 431 Menschen  wurden zurück in die libyschen Lager gebracht. Erst letzte Woche wurde ein Sudanesischer Flüchtling vor den Augen von UNHCR Mitarbeiter*innen erschossen, als er sich gegen die gewaltsame Zurückdrängung nach Libyen wehrte.

Kirchen und NGO's fordern ein Ende der Kooperation mit autoritären Regimen und die Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung

Die Einigung ist ein wichtiger und guter Anfang von notwendigen Regelungen. Allerdings bleiben noch viele Punkte offen. Dazu gehört die Entkriminalisierung der privaten Seenotrettung. Derzeit werden fünf Schiffe in Italien festgehalten, und an ihrer Arbeit gehindert. Schiffe allerdings sind dringend notwendig. Die evangelische Kirche hat sich deshalb bereit erklärt, gemeinsam mit anderen Organisationen ein Schiff zur Rettung von Menschen aus Seenot ins Mittelmeer schicken. Wegen der Dringlichkeit und Bedeutung dieser Themen haben Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland in einem sehr breiten gesellschaftlichen Bündnis gemeinsam mit 400 Institutionen und Organisationen einen offenen Brief zur Seenotrettung unterzeichnet und im April 2019 an die Bundeskanzlerin und die entscheidenden Ministerien und den Bundestag kommuniziert. Im Juni haben sich die evangelischen Entwicklungs- und humanitären Hilfswerke in Europa (ACT Alliance EU) zusammen mit der Konferenz der Europäischen Kirchen (KEK) und der Kirchlichen Kommission für Migranten in Europe (CCME) in einem Brief an die Innen- und Justizminister*innen und die EU-Kommission gerichtet. Gemeinsam fordern sie einen Evakuierungsplan für in Libyen festsitzende Migrant*innen, faire Asylsysteme, freiwillige Relocationprogramme, keine Rückführungen in Länder, in denen Menschenrechte nicht gewährt sind und den sofortigen Stop der Kooperation mit der libyischen Küstenwache und anderen autoritären Regimen. Zudem fordern sie die Entkriminalisierung der zivilen Seenotrettung.

 

 

 

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