Menschenrechte dürfen nicht in den Hintergrund treten
Braucht es in Zeiten von Corona wirklich ein Lieferkettengesetz? Brot für die Welt ist überzeugt: Ja, jetzt erst recht! Denn: Menschenrechte dürfen nicht nur in guten Zeiten gelten. Die Menschenrechte sind international vereinbarte, unveräußerliche Grundrechte und müssen auch in schwierigen Zeiten unbedingt eingehalten werden!
Die Krise wird Konzerne weltweit dazu zwingen, bessere Systeme zum Risikomanagement aufzubauen, die auch in Krisenzeiten Lieferengpässe verhindern. Diese neuen Management-Systeme dürfen nicht nur Geschäftsrisiken betreffen, sondern müssen auch Menschenrechte und Umweltschutz in den Blick nehmen. Wenn die Politik jetzt klare Anforderungen an Unternehmen formuliert, können Menschenrechte und Umweltschutz gestärkt werden!
Menschen am Beginn von Lieferketten leiden besonders unter der Krise
Menschen, die in den ersten Stufen vieler Lieferketten arbeiten, sind besonders durch die Corona-Krise gefährdet. Die ersten Produktionsschritte für Produkte deutscher Firmen finden häufig in Ländern statt, deren Gesundheitssysteme schlecht auf eine Epidemie vorbereitet sind. Oftmals fehlt es sowohl an Ärztinnen und Ärzten, als auch an medizinischer Ausrüstung. Brot für die Welt unterstützt deshalb beispielsweise in Koyom im Tschad das Krankenhaus von Dr. Djékadoum Ndilta: Ein Arzt kümmert sich im Tschad um bis zu 20.000 Patientinnen und Patienten - in Deutschland sind es im Durchschnitt 238.
Hinzu kommt, dass Arbeiterinnen und Arbeiter am Beginn vieler Lieferketten von den wirtschaftlichen Folgen der Krise besonders betroffen sind: Weil Löhne nicht weiter gezahlt werden wenn Fabriken stillstehen und Gewerkschaftsrechte eingeschränkt werden, brechen lebenswichtige Einnahmen weg. Ein Lieferkettengesetz könnte zwar nicht die Probleme im Gesundheitssektor lösen. Es würde jedoch helfen, wirtschaftliche Effekte von Krisen zu verhindern.