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"Die Lager müssen schnell aufgelöst werden"

Seit 2017 setzt sich die Organisation Equal Rights Beyond Borders mit Büros in Athen, Berlin und auf Chios für die Rechte von Flüchtlingen ein. Ein Team aus Jurist*innen und Dolmetscher*innen bietet Rechtsberatung für Schutzsuchende an und unterstützt sie bei Familienzusammenführungen. Wir sprachen mit Robert Nestler von Equal Rights Beyond Borders über die aktuelle Situation in Griechenland.

Von Nils Utermöhlen am
Robert Nestler

Robert Nestler

Brot für die Welt: Anfang März erklärte der türkische Premier Erdogan, die Flüchtlinge in der Türkei nicht mehr daran zu hindern, sich an die griechische Grenze zu bewegen. Viele machten sich auf den Weg. Die griechischen Sicherheitsbehörden reagierten mit massiver Gewalt und hinderten die Flüchtlinge daran, die Grenze zu überqueren. Wie hat sich die Situation an der Grenze in den vergangenen Wochen entwickelt?

Robert Nestler: Die Eskalation vor drei Wochen war sehr heftig. Mittlerweile hat sich die Situation ein wenig beruhigt, doch noch immer befinden sich viele Flüchtlinge auf der türkischen Seite. Die griechischen Grenzschützer sind mit massiver Gewalt gegen die Flüchtlinge vorgegangen. Zum Teil wurden große Ventilatoren des Militärs eingesetzt, um Tränengas in Richtung der Flüchtlinge zu sprühen. Mittlerweile geht Griechenland koordinierter gegen die Flüchtlinge vor. Durch ein in der Zwischenzeit erlassenes Dekret des griechischen Premierministers ist das Asylrecht de facto ausgesetzt, die Abschottung wurde in Gesetzesform gegossen. Die EU Kommission, die in den Tagen nach der Eskalation nach Griechenland gefahren ist, lobte Griechenland für diese Schritte als „Schild Europas“ und hat damit das harte Vorgehen der griechischen Regierung weiter legitimiert.

Erst vor einigen Wochen entschied die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), dass die Rückführung zweier Personen, die in einer Gruppe versucht hatten, die Grenze der spanischen Exklave Melilla zu überwinden, rechtens war. Auch in Griechenland gab es zahlreiche dokumentierte Fälle von diesen sog. Push backs. Wird es eine juristische Aufarbeitung geben?

Das wird man auf jeden Fall anstreben. Man muss grundsätzlich zwischen zwei Personengruppen unterscheiden. Zum einen diejenigen, die bereits das Territorium betreten haben und abgeschoben wurden, also die klassische Push back Situation. Für diese Menschen hat sich mit dem Urteil der Großen Kammer des EGMR überhaupt nichts geändert. Der EGMR hat sogar nochmal unterstrichen, dass ein Konsens darin besteht, dass das Gebot der Nicht-Zurückweisung absolut ist. Push backs aus dem Landesinneren, da ist sich jeder darüber im Klaren, sind völkerrechtswidrig. Dennoch finden sie statt, und zwar mit politischem Segen.

Und die andere Gruppe?

Dazu zählen diejenigen, die sich direkt am Grenzübergang aufhalten. Sie stehen den griechischen Sicherheitskräften gegenüber und werden mit Tränengas beschossen. Für sie gibt es keine Möglichkeit, ein Schutzgesuch zu stellen. Diese Situation ist bis zu einem gewissen Punkt vergleichbar mit dem Fall, den der EGMR verhandelt hat. Da ging es darum, dass die Leute über den Zaun gestiegen sind und durch die Grenzschützer direkt wieder durch den Zaun auf marokkanisches Territorium rückgeführt wurden. Dieses Urteil wird auch in der Diskussion in Griechenland in Anschlag gebracht. Manfred Weber, Fraktionsvorsitzender der Europäischen Volkspartei im Europaparlament, hat sich kürzlich in einem Interview mit dem Deutschlandfunk zur Lage an der griechisch-türkischen Grenze auf genau dieses EGMR Urteil bezogen und gesagt, dass die Menschen als Gruppe versuchen würden, gewaltsam die Grenze zu überwinden. Aus diesem Grund sei das Handeln der griechischen Behörden rechtens.

Sie beurteilen das anders?

Absolut. Die Rechtsprechung in dem beim EGMR verhandelten Fall ist nicht übertragbar auf die Situation in Griechenland. Das EGMR ist davon ausgegangen, dass man rechtmäßig an einer anderen Stelle Asyl beantragen kann, nämlich an der Grenze zwischen Marokko und Spanien. Dass dies in der Praxis nicht möglich war, steht auf einem anderen Blatt. Aber dies war eine entscheidende Annahme des EGMR-Urteils. Im Falle der griechisch-türkischen Grenze aber ist klar, dass es keine Möglichkeit gibt, Asyl zu beantragen. Außerdem hat das Urteil des EGMR nicht das Verbot der unmenschlichen Behandlung aus Artikel 3 der EMRK betroffen, sondern das Verbot der Kollektivausweisung.

Also empfehlen Sie den Betroffenen, vor Gericht zu ziehen?

Die Ereignisse an der Grenze sollten unbedingt juristisch aufbereitet werden. Ein Problem besteht jedoch darin, Zugang zu den Betroffenen zu bekommen, sowohl auf griechischer als auch auf türkischer Seite. Im Individualrechtssystem ist es notwendig, dass sich tatsächlich die Individuen gegen die Unrechtbehandlung juristisch wehren.

Ihre Organisation Equal Rights Beyond Borders unterstützt Flüchtlinge bislang schwerpunktmäßig in Athen und auf Chios. Sie bietet juristische Beratung bei der Beantragung von Asyl, aber auch Familienzusammenführungen an. Jetzt gerade schließt ein europäisches Land nach dem anderen seine Grenzen, um die Ausbreitung der Corona Pandemie zu verlangsamen. Was bedeutet dies für die von Ihrer Organisation begleiteten juristischen Fälle und insbesondere die Familienzusammenführungen?

Es ist schwer einzuschätzen, wie sich die Lage entwickeln wird. Die Behörden in den Mitgliedsstaaten haben teilweise ihre Arbeit eingestellt. Die griechische Asylbehörde arbeitet mindestens bis zum 10. April nicht mehr, das für die Familienzusammenführung zuständige Dublin-Referat arbeitet mit erheblich reduziertem Personal. Auch das BAMF hat seine Arbeit mit einiger Verzögerung eingeschränkt. Rücküberstellungen nach der Dublin III Verordnung werden mittlerweile nicht mehr angeordnet. Wie mit eingehenden Gesuchen zur Familienzusammenführung umgegangen wird – oder mit solchen, die zu spät eingehen – lässt sich nicht absehen.

Was bedeutet das für Familien?

Bei der Familienzusammenführung kann dies schwerwiegende Auswirkungen haben, da in der Dublin III Verordnung sehr enge Fristen gelten. Wenn man diese Fristen verpasst, beispielsweise weil die Behörden nur eingeschränkt arbeiten, wird Griechenland automatisch wieder zuständig für die Prüfung des Asylgesuchs. Davon gibt es eigentlich keine Ausnahmen. Ob man aus humanitären Gründen Ausnahmen machen kann, darüber kann man juristisch streiten. Da hängt es von den Mitgliedsstaaten ab, ob sie an der Anwendung der Fristen unter den gegebenen Umständen wirklich festhalten wollen. Sollte Deutschland Familienzusammenführungen, bei denen es zu einer Überschreitung der gesetzlichen Fristen gekommen ist, nicht grundsätzlich erlauben, werden erneut viele aufwendige Gerichtsverfahren notwendig werden – denn der Familieneinheit kommt innerhalb der Dublin III Verordnung ein besonders hoher Stellenwert zu.

Die Bundesregierung hat bis vor einigen Tagen noch signalisiert, bis zu 1.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Griechenland aufnehmen zu wollen. Ist dieses Thema angesichts Corona nun vom Tisch oder besteht eine Chance, dass den minderjährigen Flüchtlingen Schutz in Deutschland gewährt wird?

Die neuesten Stellungnahmen der Bundesregierung sind da nicht ganz eindeutig. Vor allem wird die Aufnahme davon abhängig sein, inwieweit auch andere Länder der EU feste Zusagen machen. Dass sie sich jetzt so schnell noch auf Kontingente einigen, scheint sehr unsicher zu sein.

In den vergangenen Tagen gab es bereits vereinzelte Gerüchte von ersten Corona Fällen in den Lagern. Bislang konnten diese nicht bestätigt werden. Was würde ein Ausbruch in den Lagern bedeuten?

Auch für Menschen ohne medizinischen Hintergrund ist klar, dass sich in den Lagern viele besonders schutzbedürftige Personen befinden, die teilweise bereits über zwei Jahre dort leben, darunter viele ältere Personen, Kinder und Menschen mit Erkrankungen. Die Bedingungen in den vollkommen überfüllten Lagern waren auch ohne Corona unmenschlich und der Zugang zu medizinischer Versorgung schwierig. Jetzt ist der Weg ins Krankenhaus vollkommen versperrt. Es ist definitiv mit einer Katastrophe zu rechnen, sollte es zu einem Ausbruch kommen.

Wo stehen die Diskussionen in Griechenland,  an der Unterbringung von Flüchtlingen in Lagern etwas zu verändern?

Die konservative griechische Regierung hält klar am Fortbestand fest, sie geht sogar so weit zu sagen, dass die Lager versiegelt werden sollen – das kann man so verstehen, dass sie Infektionen in den Lagern vermeiden wollen oder umgekehrt - dass so die griechische Bevölkerung vor erkrankten Flüchtlingen geschützt werden soll. Auf den Inseln Lesbos und Chios kam es bereits vor der Grenzöffnung durch Erdogan zu massiven Protesten der dortigen Bevölkerung, die von den staatlichen Sicherheitskräften niedergeschlagen wurden. Nach dem Willen der Regierung sollen auf den Inseln Gefängnisse gebaut werden, in denen die Flüchtlinge zukünftig untergebracht werden sollen.

In den vergangenen Wochen gab es wiederholt Berichte über Übergriffe auf Journalistinnen, NGO-Mitarbeiter und Flüchtlingshelferinnen durch teilweise aus ganz Europa angereiste Rechtsradikale. Wie geht Equal Rights Beyond Borders mit diesen Bedrohungen um?

Wir haben Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Zeitweise haben wir aus Sicherheitsgründen unser Büro geschlossen und auch die Namensschilder abmontiert. In Athen ist die Situation etwas anders als auf den Inseln. Insbesondere Lesbos ist regelrecht zur Chiffre der europäischen Flüchtlingspolitik geworden und ruft Rechtspopulisten auf den Plan. Die Aussetzung des Rechts auf Asyl war für viele fremdenfeindliche Gruppen auch eine Art Startschuss, auf die Inseln zu gehen und zu behaupten, dass sie Europa vor Flüchtlingen verteidigen.

Was müsste angesichts der sich dramatisch verschärfenden Lage geschehen?

Wenn man die absolute Katastrophe vermeiden will, müssen die Lager auf den griechischen Inseln schnellstmöglich aufgelöst werden. Aber damit allein ist es nicht getan, denn die Flüchtlinge aus den Lagern müssen ja irgendwo hin. Dafür braucht es eine solidarische europäische Lösung. Es muss schnell eine Umverteilung geben und zwar nicht nur der Minderjährigen. Jeder kann sehen, dass die notwenigen medizinischen und hygienischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, geschweige denn die Möglichkeit in völlig überfüllten Lagern untereinander ausreichende Distanz einzuhalten, um Ansteckungen zu vermeiden. Deshalb ist die einzige Lösung, die Lager schnellstmöglich aufzulösen.

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