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EU-Parlament billigt neuen Finanzrahmen 2021-2027

In letzter Minute und noch rechtzeitig vor dem Auslaufen des aktuellen Haushalts wurde der neue Finanzrahmen der EU in Höhe von 1,8 Billionen Euro angenommen. So ist die Union ab 2021 handlungsfähig – auch in der Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit, Humanitärer Hilfe, Friedens- und Menschenrechtsarbeit. Die Umsetzung muss von Parlament und Zivilgesellschaft sorgfältig beobachtet werden.

Von Dr. Martina Fischer am
EU-Parlamentsgebäude in Brüssel

EU-Parlament, Brüssel

Der letzte EU-Gipfel unter deutscher Ratspräsidentschaft wurde von heftigen Auseinandersetzungen um eine Reihe strittiger Themen geprägt. Dazu zählten vor allem der Machtkampf mit der polnischen und ungarischen Führung um das Rechtsstaatsprinzip, mit dem das Coronahilfspaket verbunden werden soll, der Streit mit der britischen Regierung um den „Brexit“, und Kontroversen um die Klimapolitik. Hinsichtlich der Klimaziele hat man nachgebessert, gleichzeitig bleibt offen, wie diese erfüllt werden sollen, wenn die Mitgliedstaaten sich der Reform ihrer Agrarpolitik verweigern. Der Brexit ist weiterhin mit vielen Unbekannten behaftet. Bezogen auf den neuen siebenjährigen Haushalt wurde mit den autoritären Akteuren aus Ungarn und Polen schließlich eine Einigung erzielt – um den Preis der weitgehenden Aufweichung des geplanten Rechtsstaatsmechanismus. All das sind keine wirklich guten Nachrichten, auch wenn viele nun erleichtert sind, dass die Union ein langfristiges Budget bekommt und nicht mit Nothaushalten wirtschaften muss. 

EU-Parlament will Ausgaben überwachen

Nachfolgend hat das EU-Parlament (EP) am 16. Dezember denText über den langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027, der mit dem Rat am 10. November vereinbart wurde, angenommen (mit 548 Ja-Stimmen bei 81 Ablehnungen und 66 Enthaltungen). Dieser sieht vor, dass mit dem Gemeinschaftshaushalt in Höhe von 1,1 Billionen Euro durch Schuldenaufnahme weitere 750 Mrd Euro zur Bewältigung der Coronakrise ausbezahlt werden. Auch ein gemeinsam verabredeter Text zur Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) wurde mit großer Mehrheit gebilligt. Demnach soll die Rückzahlung der Schulden für die Finanzierung des Aufbaufonds nicht zu Lasten etablierter Investitionsprogramme im Mehrjährigen Finanzrahmen gehen und auch nicht zu wesentlich höheren, am Bruttonationaleinkommen ausgerichteten Beiträgen der Mitgliedstaaten führen. Daher haben die EP-Verhandler*innen einen Fahrplan für die Einführung neuer EU-Eigenmittel ausgearbeitet und sichergestellt, dass Rat, Kommission und Parlament in den kommenden sieben Jahren die Umsetzung der aufgenommenen Mittel regelmäßig gemeinsam bewerten. Man will auf diese Weise die Ausgaben überwachen und Abweichungen von der vereinbarten Planung genau überprüfen. Das Aufbaupaket („Next Generation EU“) gründet sich auf Artikel 122 des EU-Vertrags, der eigentlich keine Rolle für das EP vorsieht. Das EP hat nun jedoch durchgesetzt, dass Absprachen mit dem Rat auf der Grundlage einer Bewertung durch die Kommission erfolgen müssen, um jeden neuen im Rahmen von Artikel 122 vorgeschlagenen Rechtsakt in seinen Auswirkungen auf den Haushalt zu prüfen und sich zu einigen.

Querschnittsthemen: Klima, Biodiversität,

Gender und gleiche Chancen

Der zwischen Rat und EP erarbeitete Kompromiss sieht eine bessere Verfolgung von Ausgaben für Klimaschutz und Biodiversität vor. 30% des Gemeinschaftshaushalts und des Aufbaupakets sollen die Klimaziele unterstützen. Ab 2024 sollen 7,5% und ab 2026 10% der jährlichen Ausgaben für biologische Vielfalt investiert werden. Auch die Gleichstellung und durchgängige Berücksichtigung der Geschlechter wird als Querschnittsthema angeführt, alle EU-Programme sollen demnach einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung unterzogen werden. Der größte Teil des neuen EU-Haushalts fließt in die Rubrik „Wirtschaftlicher und territorialer Zusammenhalt, Resilienz und Werte“ (377 Mrd Euro, in Zahlen von 2018), gefolgt von den Rubriken „Natürliche Ressourcen und Umwelt“ (356 Mrd Euro) und „Binnenmarkt, Innovation und Digitales“ (132 Mrd). „Migration und Grenzmanagement“ schlägt mit 22 Mrd zu Buche, „Sicherheit und Verteidigung" mit 13 Mrd (für Militärische Mobilität und EU-Verteidigungsfonds), und die „Europäische Öffentliche Verwaltung“ mit 73 Mrd Euro. Die Rubrik „Nachbarschaft und die Welt“ erhält 98 Mrd Euro. Darin ist neben den Heranführungshilfen für neue Beitrittskandidaten und dem Haushalt für Humanitäre Hilfe auch das neue Außeninstrument der EU, das „Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung und Internationale Kooperation“, zu verorten. Für diese Rubrik hatte die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen eigentlich eine weitere Aufstockung aus dem Aufbaupaket vorgesehen, die jedoch in den weiteren Verhandlungen vom Rat kassiert wurde.

„Instrument für Nachbarschaft, Entwicklung

und internationale Kooperation“

Das Budget für „Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Kooperation“ (NDICI) wird nach jetzigem Verhandlungsstand 70,8 Mrd Euro erhalten. Es soll bisher eigenständige Töpfe für Entwicklung, Nachbarschaftspolitik, Demokratie und Menschenrechte, sowie Stabilität und Frieden integrieren. Allerdings befindet sich die genaue Ausgestaltung des Instruments noch im Abstimmungsprozess zwischen den EU-Institutionen. Wie viele andere Einzelhaushalte muss auch dieses noch in eine rechtlich verbindliche Verordnung überführt werden. Die Presseabteilung der EU berichtet von einer Übereinkunft zwischen Rat und EP am 15.12. Diese wurde von den Vorsitzenden des Auswärtigen und des entwicklungspolitischen Ausschusses (David Mc Allister und Tomas Tobé, Mitglieder der Europäischen Volkspartei) höchst positiv bewertet. In den Kommentaren wurden die verbesserten Überprüfungsrechte des Parlaments hervorgehoben, sowie innovative Modelle der Entwicklungsfinanzierung, für die auch privates Kapital gewonnen werden müsse. Problematisch bleibt jedoch der starke Fokus des Instruments auf Migration(sabwehr) und die Flexibilisierung des Budgets, die der Versicherheitlichung von Entwicklungsfinanzierung Türen öffnet. Unklar ist auch, ob das neue „NDICI“ den umfangreichen Aufgabenkatalog des erfolgreichen "Instruments für Stabilität und Frieden“ (Prävention, zivile Konfliktbearbeitung, Förderung von Zivilgesellschaft, Versöhnung) übernehmen und weiterhin finanzieren wird. Einige Indizien sprechen dafür, dass parlamentarische Änderungsanträge den ursprünglichen Gesetzentwurf der Kommission deutlich verbessern konnten. Doch um das umfassend zu bewerten muss der endgültige Wortlaut der Verordnung abgewartet werden. Der jetzt erzielte Kompromiss wird im neuen Jahr eine weitere Abstimmung (Trilog) zwischen den Instanzen (EP, Rat, Kommission) durchlaufen und in einen Gesetzestext gegossen, der abschließend vom Parlament gebilligt werden muss.

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