Blog

IWF Schuldenerlass und G20 Moratorium: reicht das?

Die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise treffen nun auch die Entwicklungsländer. Viele der Länder stehen vor einer Schuldenkrise. Daher hat der IWF 25 ärmste Länder vorübergehend vom Schuldendienst befreit. Die G20 haben 77 Entwicklungsländern ein Schuldenmoratorium gewährt. Diese Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um die Finanz- und Wirtschaftskrise im globalen Süden aufzuhalten.

Von Eva Hanfstängl am
Aufruf zum Schuldenerlass

Rodolfo Lahoy (IBON International, Philippinen) „Viele von uns sind vom Coronavirus betroffen, das Leben kostet und verheerenden wirtschaftlichen Schaden anrichtet.“

Viele Entwicklungsländer stehen, so warnte der Internationale Währungsfonds (IWF) bereits vor der Corona-Pandemie, vor einer untragbaren Schuldenlast. In den Zeiten niedriger Zinsen in Europa und den USA konnten sie dort günstig Kredite aufnehmen. Zudem suchten zahlreiche Investoren höherverzinste Anlagemöglichkeiten im globalen Süden. Die internationale Gemeinschaft hat es jedoch bis heute versäumt, verbindliche Regeln für eine verantwortungsvolle Kreditvergabe und -aufnahme einzuführen, wie sie die UN-Organisation für Welthandel und Entwicklung (UNCTAD) vorgeschlagen hat. Dies hatte zur Folge, dass sich die Auslandsschulden aller Entwicklungs- und Schwellenländer – nach Daten der Weltbank – schon Ende 2018 auf 7,81 Billionen US-Dollar beliefen. Auf der Basis von bestimmten Verschuldungsindikatoren wird die Verschuldungssituation eines Landes in drei Kategorien eingeteilt: leicht kritisch, kritisch und sehr kritisch (siehe Graphik "Stufen der Überschuldungsgefahr" unten). 124 Entwicklungs- und Schwellenländern sind demnach kritisch verschuldet, darunter Bhutan, Mongolei, Sri Lanka, Dschibuti, Kap Verde, Mosambik, Sudan, Argentinien, El Salvador, Jamaika, Libanon und Kirgisistan (siehe Graphik "Überschuldete Staaten weltweit" unten).

Anne-Marie Nziela (Plateforme Dette et Développement Congo, Kongo) „Auf hunderte Millionen von Menschen in Entwicklungsländern hat die Corona-Pandemie dramatische gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Viele wird sie das Leben kosten.“

Die ökonomischen Folgen der Coronakrise treffen nun zusätzlich auf die ohnehin schon kritische Wirtschafts- und Finanzsituation in den meisten Entwicklungsländern. Der weltweite Tourismus ist zum Erliegen gekommen, viele Rohstoffpreise sinken und die Rücküberweisungen von Arbeitsmigrant*innen gehen zurück.

Jean Saldanha (Eurodad, Europa) „Eine halbe Milliarde Menschen könnten in die Armut getrieben werden. Viele Arbeiterinnen und Arbeiter werden ihre Jobs verlieren, viele kleine und mittelständische Unternehmen werden schließen, insbesondere viele Frauen und Mädchen werden von der Krise getroffen werden.“

Ein besonders Problem für zahlreiche Schwellenländer stellt die massive Kapitalflucht aus diesen Ländern zurück in den Dollar-Raum dar. Denn in Unklarheit über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ziehen die Finanzmärkte ihr Kapital aus krisenanfälligeren Schwellenländern ab. Alleine im März 2020 wurden über 80 Milliarden US-Dollar aus Schwellenländern wie Indien, Indonesien, Malaysia, Pakistan, Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko und Südafrika abgezogen. Dies war der „größte Kapitalabfluss, der jemals verzeichnet wurde,“ stellt die Direktorin des Internationalen Währungsfonds (IWF) Kristalina Georgiewa fest. Der Kapitalabzug im März war 2020 größer als während der großen Finanzkrise von 2008.

Eric Le Compte (Jubilee US) „[Die Entwicklungsländer] sind von hohen Schuldenbergen, sinkenden Rohstoffpreisen, massiven Kapitalabflüssen und Steuerhinterziehung geplagt.“

Mittlerweile haben 80 Länder den IWF um finanzielle Hilfe gebeten, sowohl zur akuten Bekämpfung der Coronakrise als auch zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen. Denn im Gegensatz zu europäischen Staaten haben sie keinen Rettungsschirm.

Abdul Khaliq (Debt Campaign, Pakistan) „Während entwickeltere Länder Konjunkturpakete schnüren können, um durch die Krise zu gelangen, fehlen den meisten Entwicklungsländern dafür die Ressourcen.“

Die fiskalischen Spielräume sind begrenzt, da viele Länder bereits hoch verschuldet sind und so arm, dass sie kaum zusätzliche allgemeine Steuern erheben können. Einer wünschenswerten progressiven Besteuerung der vermögenden Oberschicht stehen in vielen Ländern mächtige Interessensgruppen entgegen. „Schnell wachsende Schulden gefährden die Entwicklungsziele, da die Regierungen mehr für den Schuldendienst und weniger für Infrastruktur, Gesundheit und Bildung ausgeben“, warnte im letzten Jahr schon Christine Lagarde, ehemalige Direktorin des IWF.

Kristina Rehbein (erlassjahr.de, Deutschland) „In einer Situation, in der Länder Gesundheitsdienste und soziale Sicherungsleistungen ausweiten müssen, gehen Staatseinnahmen zurück und der Schuldendienst steigt. Viele waren bereits zuvor in einer Schuldenkrise, viele Krisen werden nun folgen.“

Der IWF gewährt vorübergehend Schuldenerlass für 25 ärmste Länder

Daher hat der IWF am 13. April bei seiner virtuellen Frühjahrstagung beschlossen, für die 25 ärmsten überschuldete Länder den Schuldendienst an den IWF vorerst auszusetzen. Zu den Ländern gehören Afghanistan, Tadschikistan, Jemen, Nepal, Haiti und die Salomonen sowie die 19 afrikanischen Staaten Benin, Burkina Faso, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, die Komoren, Kongo, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mosambik, Niger, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Sierra Leone, Togo, der Tschad und die Zentralafrikanische Republik. Die Schuldenbefreiung gilt jedoch zunächst nur für 2020, soll aber wenn möglich verlängert werden. Die Entscheidung bedeutet sicherlich eine Erleichterung für diese Länder, die etliche Millionen Dollar an Schuldendienstzahlungen einsparen werden.  Aber die Zahlungen werden von den Gläubigern nicht erlassen, sondern vom IWF-Katastrophenbeistandsfond (CCRT) übernommen, der mit Entwicklungshilfegeldern der Geberländer finanziert wird. Das bedeutet, dass arme Länder an Entwicklungshilfe verlieren, was sie an Schuldenerlass gewinnen.  Ob sich diese Schuldendienstbefreiung auf zwei Jahre ausdehnen wird, hängt von den Ländern ab, die in den IWF-Katastrophenbeistandsfond einzahlen, aus dem die IWF-Schulden bezahlt werden. Schon vor der Coronakrise war der Fonds unterfinanziert. Deutschland hat zugesagt, sich mit 80 Millionen Euro am  Katastrophenbeistandsfonds des IWF zu beteiligen. All diese Maßnahmen sind zwar sehr willkommen, doch reichen sie bei weitem nicht aus.

G20 beschließen ein Schuldenmoratorium für 77 arme Entwicklungsländer

Daher haben sich die Weltbankgruppe und der Internationale Währungsfonds (IWF) am 25. März mit dem Aufruf "IMF and Worldbank: Call to Action on Debt of IDA Countries” gemeinsam an die Staats- und Regierungschef*innen der G20 gewandt und um ein Schuldenmoratorium für weitere ärmste Länder (sogenannte IDA-Länder) gebeten.  Die IDA (International Development Association) ist Teil der Weltbankgruppe und gewährt den ärmsten Ländern der Welt Kredite zu günstigen Bedingungen sowie Zuschüsse. Weltbank und IWF forderten die G20 und alle offiziellen Gläubigerstaaten (Pariser Club) auf, die Schuldenzahlungen aller IDA-Länder, die darum ersuchen, auszusetzen bzw. zu stunden. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den unmittelbaren Finanzbedarf dieser Länder zu decken, um die Herausforderungen des Coronavirus-Ausbruchs zu bewältigen und Zeit für eine Bewertung der Auswirkungen der Krise und des Finanzierungsbedarfs für jedes Land zu gewinnen.

Auch die internationalen zivilgesellschaftlichen Entschuldungsnetzwerke riefen zum Schuldenerlass für die armen, überschuldeten Staaten auf. Zusammen mit Partnern, den Schuldennetzwerken erlassjahr.de, Eurodad, Afrodad und Latindadd forderte Brot für die Welt daher entschiedenes politisches Handeln für ein rechtebasiertes umfassendes Entschuldungsverfahren für überschuldete Entwicklungsländer.

Sarah-Jayne Clifton (Jubilee Debt Campaign UK)  Entwicklungsländer brauchen die Mittel im Kampf gegen die Krise – jetzt!“

Auf den wachsenden öffentlichen Druck hin haben sich die G20-Finanzminister und Notenbankgouverneure am 15. April 2020 im Rahmen einer Videokonferenz auf einen Aktionsplan verständigt, in dessen Mittelpunkt ein temporäres Schuldenmoratorium für 77 Entwicklungsländer steht. Das bedeutet aber keinen Erlass von Schulden, sondern nur eine Stundung bis Ende 2020. Der nicht geleistete Schuldendienst muss in den folgenden drei Jahren nachgezahlt werden.

Das Schuldenmoratorium für ärmere Entwicklungsländer (LDCs) war ein dringend nötiger Schritt. Doch kann dieser Beschluss nur ein Zwischenschritt sein. Denn die meisten dieser ärmeren Staaten werden im nächsten Jahr kaum wirtschaftlich robust genug dastehen, um die ausstehenden Schuldendienstzahlungen leisten zu können. Dann werden zahlreiche Umschuldungen nötig sein. Die Probleme lassen sich nicht lösen, wenn sie lediglich in die Zukunft verlagert werden. Dem Zahlungsaufschub wird in vielen kritischen Fällen ein tatsächlicher Schuldenerlass folgen müssen. Zudem müssen auch die zunehmende Zahl privater Gläubiger durch Schuldenumstrukturierungen mit eingebunden werden.

Vorschläge der UN Handelsorganisation

Die Vereinten Nationen haben daher ein gewaltiges Rettungspaket für den globalen Süden mit einem Volumen von 2,5 Billionen US-Dollar gefordert.  Nach Angaben der Konferenz der UN für Handel und Entwicklung (UNCTAD) sollte sich das Paket aus drei Komponenten zusammensetzen:

·       Mit 500 Milliarden Dollar sollte ein sogenannter Marshall-Plan für den Gesundheitssektor armer Länder finanziert werden. Die UNCTAD hält die Finanzierung dieses Plans über Zuschüsse reicher Länder für angebracht, da diese in den letzten Jahrzehnten ihren Verpflichtungen zur Leistung von Entwicklungshilfe nicht in vereinbarter Höhe nachgekommen sind.

·       Eine Billion Dollar zusätzliche Finanzhilfen sollten durch Sonderziehungsrechte – das internationale Reserveguthaben des IWF – an die Entwicklungsländer fließen. Das ist mit einer Erhöhung der Geldmenge vergleichbar, wie sie die europäische Zentralbank (EZB) für Europa vorgenommen hat. Der IWF übernimmt quasi die Rolle der Zentralbank des globalen Südens.

      Eine weitere Billion Dollar könnte indirekt durch Schuldenerlasse freigesetzt werden. Das würde keinen Transfer von Geldern in arme Länder bedeuten, sondern der Verzicht auf zukünftige Rückflüsse aus armen Ländern. Fiskalische Spielräume zum Wiederaufbau ihrer Wirtschaft könnten so geschaffen werden.

Forderungen der Zivilgesellschaft

Brot für die Welt, die Schuldennetzwerke erlassjahr.de, Eurodad und Latindadd und weitere Partner fordern einen weitreichenden Schuldenerlass über 2020 hinaus und für einen größeren Kreis überschuldeter Entwicklungsländer.

Stefano Prato (SID, Italien)  “Der IWF, die G7 und die G20 haben Schuldenerleichterungen wie die vorübergehende Aussetzung der Schuldenzahlungen für eine begrenzte Gruppe von Ländern angekündigt. Die Corona-Ausnahmesituation erfordert jedoch weitreichendere Entscheidungen.“

Alle Gläubigerstaaten sollten sich mit zusätzlichen Geldern am Schuldenerlass beteiligen, insbesondere auch private Gläubiger, die über 60% der Schulden in den Ländern halten (siehe Graphik "öffentliche und private Schulden nach Gläubigergruppen" unten).

Eurodad schätzt, dass der Erlass von in 2020 fälligen Schuldendienstzahlungen bei 69 Ländern, die der IWF als Länder mit niedrigem Einkommen klassifiziert und für die ausreichende Daten verfügbar sind, 19,5 Milliarden US-Dollar von bilateralen und multilateralen Gläubigern sowie 6 Milliarden US-Dollar von privaten Gläubigern umfassen würde. Falls die Schuldenbefreiung auf 2021 ausgeweitet würde, würden die Entwicklungsländer weitere 18,7 Milliarden US-Dollar an multilateralen und bilateralen Zahlungen sowie 6,2 Milliarden US-Dollar Zahlungen an private Kreditgeber für  eingesparenund für die Bewältigung ihrere Krisen verwenden können. 

Mit einem Schuldenerlass gewinnen die Länder des globalen Südens Zeit. Denn das für Rückzahlungstranchen vorgesehene Geld ist bereits in den Staaten vorhanden, kann dort umgewidmet werden und muss nicht erst auf Geberkonferenzen langwierig beschafft werden.

Erlassjahr-Aufruf zur Bekämpfung von Wirtschaftskrisen durch COVID-19

Angesichts der dramatischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 auf hunderte Millionen von Menschen in Ländern des globalen Südens, fordert Brot für die Welt gemeinsam mit über hundert zivilgesellschaftlichen Organisationen eindringlich:

  • die Streichung aller im Jahr 2020 fälligen Schuldendienstzahlungen armer Länder an das Ausland
  • die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Nothilfe in Form von Zuschüssen.

Alle Zinsen, Tilgungen und Gebühren auf öffentliche Auslandsverbindlichkeiten, die im Jahr 2020 fällig werden, sollen dauerhaft gestrichen und nicht in die Zukunft verschoben werden. Ausstehende Schuldendienstzahlungen zu streichen ist der schnellste Weg, bereits im Land vorhandene finanzielle Mittel zur Bekämpfung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen, die durch die globale COVID-19-Pandemie entstehen, zu mobilisieren.

Die Schuldenkrise lösen

Viele Länder befanden sich bereits vor der COVID-19-Pandemie in einer Schuldenkrise. Viele weitere werden aus der aktuellen Krise mit höheren, nicht mehr tragfähigen Schulden herausgehen. Die umgehende Befreiung von Schuldendienstzahlungen sollte daher an eine umfassendere und langfristigere Lösung der Schuldenkrise geknüpft sein. Um sicherzustellen, dass Schuldenrestrukturierungen effizient, gerecht und erfolgreich sind, fordern wir:

  • die Schaffung eines umfassenden und verbindlichen Staateninsolvenzverfahrens bei den Vereinten Nationen
  • vom IWF die Einführung klarer Richtlinien, die besagen, wann eine Schuld untragbar ist. Außerdem fordern wir vom IWF die Einhaltung seiner eigenen Regel, dass Rettungskredite nur an Länder mit untragbaren Schulden gewährt werden dürfen, wenn eine Schuldenrestrukturierung vereinbart wurde.

Der Prozess zur Umsetzung solcher Reformen muss vor Ende des Jahres 2020 beginnen.

Die Petition finden Sie hier. Organisationen können hier unterzeichnen und finden eine Liste aller bisherigen Unterstützer.

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z. B. monatlich)