Zum sechsten Mal bereits hat sich in der Woche vom 26. bis 30. Oktober 2020 die vom UN-Menschenrechtsrat zur Erarbeitung eines UN-Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten (der sogenannte UN Binding Treaty) eingesetzte internationale Arbeitsgruppe getroffen. Der Prozess wurde 2014 von Südafrika und Ecuador initiiert. Ecuador hat seitdem die Verhandlungsleitung. Brot für die Welt unterstützt den Prozess seit Jahren durch seine aktive Beteiligung an der Treaty Alliance, die weltweit mehr als 1000 NGOs vereint.
Gute Verhandlungsgrundlage
In den letzten Jahren fanden die Verhandlungen auch jeweils am konkreten Vertragstext statt. Der aktuelle Vertragsentwurf (der sogenannte Second Revised Draft) hat dabei erneut an juristischer Substanz gewonnen, was auch immer wieder betont wurde. Viele der in dem Entwurf vorgesehen Bestimmungen entsprechen dem, was in Deutschland in Bezug auf das Lieferkettengesetz und in der EU in Bezug auf eine Regulierung nachhaltigkeitsbezogener Sorgfaltspflichten diskutiert wird. So ist vorgesehen, dass die Vertragsstaaten ihre Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt verpflichten sollen. Dass Verstöße sanktioniert werden sollen und dass der Zugang zu Recht für Betroffene verbessert werden soll. Der Treaty Prozess hat daher das Potential diesbezüglich international einheitliche Bestimmungen festzulegen - das sogenannte level playing field.
Schwierige Situation
Die Verhandlungen fanden dieses Jahr unter den sehr herausfordernden Umständen der Corona-Pandemie, die sich während der Woche verschlechterte, und der aktuten Finanzkrise der Vereinten Nationen statt. Trotzdem fanden sich zu Beginn der Woche mehr als 30 Staaten-Vertreter*innen im Verhandlungssaal ein, darunter viele Staaten des globalen Südens. Viele weitere Vertreter*innen von Staaten, Gewerkschaften, NGOs und internationalen Wirtschaftsverbänden nahmen virtuell teil.
Deutschland und die EU beteiligten sich leider erneut nicht aktiv an den Verhandlungen. Die EU hob in ihrem Eingangsstatement zwar die Bedeutung des Treaty Prozesses für die Schaffung eines level playing field hervor, hat aber die Frage des Verhandlungsmandats noch nicht geklärt und stellte daher nur "klärende Fragen". Deutschland nahm nur beobachtend teil.
Der letzte Tag - Umsetzung des Abkommens
Am letzten Tag der Verhandlungen drehte sich die Debatte um die Artikel zur Umsetzung des Abkommens - also Fragen, wie der Beitritt von Staaten zum Abkommen organisiert wird, wie die Artikel des Vertrags ausgelegt werden sollen und wie Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten zu handhaben sind.
Chile betonte, dass die Bestimmungen des Vertrags Staaten vor Herausforderungen stellen können und deshalb eine Frist zur Umsetzung vorgesehen werden sollte. Indonesien, Panama, Aserbaidschan und weitere Staaten sprachen sich dafür aus, bei den schutzbedürftigen Gruppen, die bei der Umsetzung des Abkommens besonders berücksichtigt werden sollen, noch weitere zu ergänzen, wie intern Vertriebene, lokale Gemeinschaften, arbeitende Kinder und Kindersoldat*innen. Die Wirtschaftsverbände sprachen sich für den besonderen Schutz von LGBTI aus und sagten es sei besonders wichtig, den Rechtsschutz in den sogenannten Gaststaaten (wo die Produktion stattfindet) zu verbessern. Nach zuvor sehr kritischen Beiträgen endete die Internationale Arbeitgeber Organisation (IOE) mit der vermittelnden Ankündigung, dass man bereit sei, dabei zu helfen, für die Verhandlungen relevante Staaten mit an den Verhandlungstisch zu bringen.
Die folgenden Beiträge von NGOs drehten sich vor allem darum, wie der negative Einfluss der Wirtschaftslobby auf Prozesse zur menschenrechtlichen und ökologischen Regulierung begrenzt werden kann. Es sei bekannt, dass Unternehmen in für die Allgemeinheit relevanten Bereichen, wie Gesundheit, Nahrung und Bildung, erheblich mitbestimmen und dabei in der Regel nur Profitinteressen vertreten. Multinationale Unternehmen verhinderten häufig, dass neue Regeln zum Schutz von Umwelt und Menschenrechten geschaffen werden, weil sei keine Einmischung in ihre Geschäftstätigkeit wollten. Daher sei es wichtig, die Rechte von lokalen Gemeinschaften zu stärken, die meistens nicht gefragt werden, wenn auf ihrem Land neue Rohstoff- oder Infrastrukturvorhaben durchgeführt werden. Zudem müssten im Treaty Mechanismen vorgesehen werden, um den Wirtschaftseinfluss sichtbar zu machen und zu begrenzen.
Der Verhandlungstag endete mit der einvernehmlichen Annahme des Abschlussberichts mitsamt der Empfehlungen für den Fortgang des Prozesses. Viele Vertreter*innen bedankten sich bei Ecuador für die gute Verhandlungsführung trotz der sehr herausfordernden Umstände.
Wie weiter?
Die Staaten sind jetzt dazu aufgerufen bis März 2021 konkrete Textvorschläge und Anmerkungen einzureichen. Diese sollen dann übersichtlich und nachvollziehbar in einer Matrix dargestellt werden und die Grundlage für den folgenden überarbeiteten Vertragsentwurf werden, den die Verhandlungsleitung im Sommer nächsten Jahres vorlegen will.
Der Vorschlag kann dabei helfen die nicht einfachen Verhandlungen zu dem Thema, bei denen die Vorstellungen der Staaten teilweise sehr stark voneinander abweichen - z.B. bei der Frage, ob das Abkommen nur für transnationale Unternehmen oder für alle gelten soll - zu strukturieren.
Die Aufgabe lohnt sich, weil es für den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in der Weltwirtschaft zentral ist, dass sich möglichst viele Staaten weltweit daran beteiligen. Die EU und Deutschland sollten dies anerkennen, sich selbst aktiv einbringen und im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit andere Staaten zur Beteiligung motivieren.