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Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz

Nach langem Ringen - und gerade noch rechtzeitig vor Ende der Legislaturperiode - hat der Bundestag heute endlich das Lieferkettengesetz verabschiedet, für das sich Brot für die Welt im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz stark gemacht hat. Deutschland ist damit beim Menschenrechtschutz in der Wirtschaft endlich am Start, um auch das Ziel zu erreichen, muss aber noch nachgebessert werden.

Von Maren Leifker am
Shareable "Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start"

Berlin, 11.06.21: Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Grünen hat der Bundestag heute Vormittag mit großer Mehrheit das Lieferkettengesetz verabschiedet und damit ein Zeichen gegen Ausbeutung, Vertreibung und Umweltzerstörung in den Lieferketten deutscher Unternehmen gesetzt.

Großer Erfolg für die Zivilgesellschaft

Dass das Gesetz trotz des massiven Widerstands von Wirtschaftsverbänden kurz vor der parlamentarischen Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode doch noch verabschiedet wurde, ist vor allem ein großer Erfolg der vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich gemeinsam mit Brot für die Welt seit 2019 in der Initiative Lieferkettengesetz dafür eingesetzt haben. Durch die vielfältigen Aktionen der Initiative ist es gelungen, deutlich zu machen, dass die Zeit reif ist für ein Ende der freiwilligen Unternehmensverantwortung beim Menschenrechtsschutz. Auf den letzten Metern vor der Verabschiedung des Gesetzes hatten Wirtschaftsverbände versucht, sich noch einmal gegen die neuen Regeln aufzulehnen und Abgeordnete aufgefordert, gegen das Gesetz zu stimmen. Sie blieben damit aber erfolglos.

Der Anfang ist gemacht

Mit dem neuen Lieferkettengesetz holt Deutschland endlich mit anderen europäischen Staaten, wie Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien auf, die zuvor schon ähnliche Gesetze erlassen haben. Große Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sind damit ab 2023 verpflichtet, sich entlang ihrer Lieferketten um die Einhaltung von Menschenrechten und bestimmten Umweltstandards zu bemühen. Sie müssen ihre Risiken analysieren, wirksame Gegenmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden treffen, über die getroffenen Maßnahmen berichten und einen Beschwerdemechanismus einrichten, an den sich Betroffene wenden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kontrolliert die Unternehmen und kann Verstöße gegen die Vorgaben durch hohe Bußgelder und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sanktionieren. Die Zeiten der rein freiwilligen Unternehmensverantwortung, bei der Unternehmen keinerlei Konsequenzen befürchten mussten, wenn sie Menschenrechte missachten, sind damit vorbei. Dies ist auch ein wichtiges Zeichen in Richtung EU-Ebene, wo aktuell auch über die Einführung von verbindlichen Standards der Unternehmensverantwortung für die Lieferkette beraten wird.

Noch nicht am Ziel

Der Menschenrechtsschutz in der Wirtschaft ist mit der Verabschiedung des Lieferkettengesetzes in Deutschland aber noch nicht am Ziel. Das liegt daran, dass aufgrund des erheblichen Widerstands von Wirtschaftsverbänden und ihrer Einflussnahme auf das Wirtschaftsministerium und Abgeordnete der Union Aspekte, die für einen wirksamen Schutz von Menschenrechten zentral sind, im Gesetzgebungsprozess aufgegeben wurden. Dies betrifft insbesondere die fehlende Regelung der zivilrechtlichen Haftung. Im Gesetz wurde nicht festgeschrieben, dass Menschen, die durch die Missachtung von Sorgfaltspflichten durch ein Unternehmen einen Schaden erleiden, Anspruch auf Schadenersatz haben. So bleibt es für Betroffene weiter außerordentlich schwierig, von einem Gericht eine Entschädigung zugesprochen zu bekommen.

Brot für die Welt setzt sich daher dafür ein, dass dieser Aspekt im Rahmen der anstehenden Regulierung von Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene nachgebessert wird, damit das Recht von betroffenen Menschen auf Wiedergutmachung endlich gewährleistet wird.

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