Zwischen dem 15. und 26. März 2021 verhandelte die Frauenrechtskommission (FRK), die Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen, über die Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben und an Entscheidungsprozessen sowie über die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Die zivilgesellschaftliche Beteiligung war so hoch wie nie. 10.000 Personen hatten sich für die FRK angemeldet. Das NGO CSW65 Forum, die digitale Plattform der Zivilgesellschaft, erreichte mit 25.000 Anmeldungen die Maximalzahl möglicher Registrierungen. Es gab 850 die Sitzung begleitende Veranstaltungen, durchgeführt von Regierungen und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen und Initiativen. Die Sitzung endete nach intensiven Verhandlungen mit einer gemeinsamen Abschlusserklärung (agreed conclusions) der Regierungen.
Stärken der Abschlusserklärung
Es war die erste Sitzung der FRK in 15 Jahren, die sich mit der Teilhabe von Frauen am öffentlichen Leben beschäftigte. Wie groß der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist, ging aus dem kürzlich erschienenen Global Gender Gap Report 2021 des Weltwirtschaftsforums hervor. In den im Bericht betrachteten 156 Ländern sind von 3.400 Minister*innen nur 26,6 Prozent Frauen. Als Parlamentsabgeordnete sind Frauen nur zu etwa 21 Prozent vertreten. Abgeordnete, die jünger als 30 Jahre sind, gibt es kaum. Der Bericht stellt fest, dass die politische Teilhabe von Frauen im letzten Jahr sogar zurückgegangen ist.
Angesichts dieser Situation liegt eine Stärke der Abschlusserklärung der FRK in der Empfehlung, besonders junge Frauen und Mädchen durch gezielte Förderung auf politische Teilhabe und Führungspositionen vorzubereiten, beispielsweise durch bessere Bildung und Ausbildung, finanzielle Unterstützung und Teilnahme an Mentoring-Programmen.
Ebenfalls wichtig ist die Anerkennung der Rolle, die Frauen als Akteurinnen im Umgang mit Klimawandel und Biodiversität spielen. Die Abschlusserklärung betont die Notwendigkeit ihrer aktiven Beteiligung an allen entsprechenden politischen Prozessen. In ähnlicher Weise erkennt die Erklärung die Bedeutung der politischen Teilhabe von Frauen bei der Vorbeugung sowie Lösung von bewaffneten Konflikten und dem Aufbau friedlicher Gesellschaften an. Auch im Kontext der Überwindung der COVID-19 Pandemie erkennt sie die pandemiebedingt wachsenden Ungleichheiten an, die zu vielfältigen und intersektionalen Diskriminierungen führen und empfiehlt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den politischen Prozessen auf allen Ebenen. Außerdem würdigt die Erklärung die Herausforderungen, denen sich Menschenrechtsverteidigerinnen und Frauen mit Behinderung gegenübersehen.
Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Überwindung aller Formen von Gewalt, einschließlich Femizide, gegen Frauen und Mädchen im privaten und öffentlichen Raum.
Sexuelle und reproduktive Rechte bleiben kontrovers
Nicht durchsetzbar in den Verhandlungen erwiesen sich wie bereits in den vergangenen Jahren die Forderungen nach Anerkennung sexueller und reproduktiver Rechte, der Diversität von Geschlechtsidentitäten und der Vielfältigkeit von Familien. Zahlreiche Regierungen, unterstützt von zivilgesellschaftlichen Initiativen aus vielen Ländern, haben sich für entsprechende Formulierungen in der Abschlusserklärung eingesetzt, unter anderem die ACT Alliance, zu der auch Brot für die Welt gehört.
Die Regierungen anderer Länder halten jedoch an patriarchal ausgerichteten Geschlechterrollen und den entsprechenden Vorstellungen von Weiblichkeit und Männlichkeit fest und lehnen Veränderungen, die zu mehr Gleichberechtigung führen, ab. Unterstützt werden sie dabei ebenfalls von zivilgesellschaftlichen Kräften, die diese rückwärtsgerichteten Positionen teilen.
Phumzile Mlambo-Ngcuka, Exekutivdirektorin von UN Women, sprach die Differenzen, die während der Verhandlungen deutlich wurden, in ihrer Abschlussrede an. Sie bedauerte, dass die unterschiedlichen Positionen keine weitreichenderen Empfehlungen in der Abschlusserklärung zuließen und appellierte an die Mitgliedsstaaten, die Empfehlungen in ihren Ländern über das Beschlossene hinaus umzusetzen.