Blog

EU-Batterienverordnung zügig umsetzen

Das EU -Parlament sowie der Europäische Rat werden in den nächsten Wochen über ihre Position zur EU-Batterienverordnung abstimmen. Eine zügige Umsetzung der Verordnung, sowie eine ambitionierte Implementierung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sollten dabei im Fokus stehen. Dabei darf ein ganzheitlicher Blick für eine Rohstoffwende nicht aus dem Blick geraten.

Von Teresa Hoffmann am
Lithiumextraktion Chile

Lithiumextraktion Chile

Steigende Nachfrage nach Batterien

Die EU- Kommission hat im Dezember 2020 einen Vorschlag für eine neue europäische Batterienverordnung veröffentlicht. Dem Beschluss einer Neuauflage der Verordnung liegt die steigende Nachfrage nach Batterien im Rahmen der Dekarbonisierung der Energieproduktion und des Transportwesens sowie der zunehmenden Digitalisierung zugrunde. Insbesondere die Autoindustrie und der Umstieg auf Elektromobilität treibt diese Nachfrage voran. Im Rahmen der vorgeschlagenen Rechtsvorschriften, die im Zeichen des European Green Deals stehen, werden verbindliche Anforderungen für alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien (Geräte­, Fahrzeug­, Elektrofahrzeug­ und Industriebatterien) eingeführt und Ziele für die Sammlung, die Aufbereitung und das Recycling von Batterien am Ende ihrer Lebensdauer festgelegt.

Immense Verzögerung von mehreren Jahren verhindern

Ende letzten Jahres wurde unter der Ratspräsidentschaft Sloweniens leider ein Kompromisstext vorgelegt, der die Einführung der neuen Regeln um Jahre verzögern würde. Unter dem Vorwand, die Industrie vor "übermäßigem Verwaltungsaufwand" und "Bürokratie" zu schützen. Dies ist aber ein falsches Signal, denn Batteriefabriken in Europa werden jetzt aufgebaut und eine schnelle Umsetzung der Verordnung sollte als Chance betrachtet werden, denn bis 2030 sollen 25 Gigafactories in Europa entstehen. Insbesondere die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sollte beim Aufbau von Lieferbeziehungen von Anfang an mitgedacht werden. Das schwedische Unternehmen Northvolt Ett, das Ende letzten Jahres seine erste Lithium-Ionen-Batterie gefertigt und mit zahlreichen Automobilherstellern Verträge im Wert von über 30 Mrd. US-Dollar abgeschlossen hat, hat sich interessanterweise für eine ambitionierte Batterienverordnung ausgesprochen und den Einbezug der Rohstoffe Bauxit, Eisen und Kupfer, gefordert. Anstatt die Einführung der neuen Verordnung zu verzögern sollten sich alle Mitgliedsstaaten den Forderungen der Zivilgesellschaft, des Umweltausschusses (ENVI) und sich für eine schnelle Implementierung einsetzen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang von Batterielieferketten zu verhindern und um Unternehmen Rechtssicherheit und Planungssicherheit zu gewähren.

Der Wettlauf um den europäischen Batterienmarkt darf nicht auf Kosten der Menschenrechte und der Umwelt gehen

Ein zentrales Element der vorgeschlagenen Verordnung ist die Einführung einer Sorgfaltspflichtenregelung, die sicherstellen soll, dass bei der Gewinnung der für die Batterieproduktion notwendigen Rohstoffe, wie zum Beispiel Kobalt oder Lithium, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden entlang der Wertschöpfungskette von Batterien reduziert werden. Dies ist begrüßenswert, jedoch sollte die Verordnung die Rohstoffliste, wie es auch der relativ weitereichende Entwurf des Umweltauschusses vorschlägt, mindestens mit den für die Batterieproduktion ebenso wichtigen Rohstoffen Bauxit, Eisen und Kupfer erweitern. Denn im aktuellen Gesetzesvorschlag der Kommission beschränken sich die Sorgfaltspflichtenregelungen nur auf Kobalt, Lithium, Graphit und Nickel.

Außerdem sollte die Anwendung umfassender menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten nicht von Größe oder Kapazität der Batterie oder vom Batterietyp abhängig sein. Denn Probleme, die mit dem Abbau von Rohstoffen einhergehen, wie zum Beispiel die Verletzung der Rechte indigener Gemeinschaften bei der Lithiumextraktion in Argentinien oder Wasserverschmutzung beim Kupferabbau in Peru sind unabhängig davon in welchem Produkt diese verbaut werden.

Rolle von Industrieinitiativen bei der Umsetzung der Sorgfaltspflicht

Für Unternehmen kann es sinnvoll sein in Brancheninitiativen mitzuarbeiten, um die Wirksamkeit ihrer Sorgfaltspflicht zu verbessern, aber Industrieinitiativen können nicht die Verpflichtung der einzelnen Unternehmen ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen, ersetzen. Sie sollten daher nicht, wie aktuell vorgesehen,Teil des Rechtsrahmens sein.

Rohstoffwende umsetzen, Wertschöpfung vor Ort unterstützen

Damit die notwendige Energiewende und Antriebswende, die mit einem enormen Anstieg der Batterieproduktion und somit des Rohstoffverbrauchs einhergehen, nicht auf dem Rücken der Menschen und der Umwelt in den Abbauländern ausgetragen wird, ist parallel dazu eine umfassende Mobilitätswende sowie eine Rohstoffwende notwendig. Dies bedeutet, neben dem Umstieg auf E-Mobilität und erneuerbare Energien auch eine absolute Reduktion des Primärrohstoffverbrauchs, unter anderem durch die Nutzung von weniger und kleineren Autos, sowie einem verantwortungsbewussten Rohstoffbezug unter Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards mit ernsthafter Beteiligung der Menschen in den Abbauländern. Extraktive Aktivitäten innerhalb der Territorien indigener Völker dürfen nicht ohne deren Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) stattfinden. Außerdem sollte sich die Bundesregierung im Rahmen der Ratifizierung der ILO Konvention 169 über die Rechte indigener Völker und im Sinne der UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker verstärkt für das Recht "nein" zum Bergbau zu sagen (right to say no), einsetzen. Denn nur im Zusammenspiel aller Wenden und der ernsthaften Beteiligung der Menschen am Anfang globaler Lieferketten kann eine just transition, eine gerechte Transformation zu einem nachhaltige(re)n Wirtschaften gelingen.

Darüber hinaus muss aus entwicklungspolitischer Perspektive die Etablierung einer eigenen Batterieproduktion in den rohstoffproduzierenden Ländern, wie zum Beispiel Chile oder Bolivien, unterstützt werden. Dies sollte nicht durch unfaire Handelsabkommen und entsprechenden Rohstoff- und Energiekapiteln (ERM-Kapiteln), insbesondere dem Verbot von Exportzöllen, unterminiert werden.

Die Novellierung der EU-Batterienverordnung ist jedoch ein wichtiger Schritt, um die Batterieproduktion, die in Europa an Fahrt aufgenommen hat, nachhaltiger zu gestalten und menschenrechtliche und umweltbezogene Mindeststandards zu setzen sowie die Kreislaufwirtschaft langfristig zu stärken, denn Europa wird Schätzungen von Avicenne zufolge, bereits im Jahr 2025 zum weltweit zweitgrößten Produzenten von Lithium-Ionen-Batterien - nach China - werden.

Wie es weiter geht

Das EU- Parlament stimmt nächste Woche über einen fraktionsübergreifenden Entwurf der Batterieverordnung ab. Die EU- Umweltminister:innen treffen sich am 17. März zur Positionierung der EU-Mitgliedstaaten bevor es in die sogenannten Trilog-Verhandlungen geht. Dies sind informelle Verhandlungstreffen zwischen Vertreter:innen der am EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Organe, also der Kommission, dem Parlament und dem Ministerrat. Die Konsultationen haben das Ziel, unter Vermittlung der Kommission rasch eine politische Einigung zu einem Gesetzesvorschlag herbeizuführen. Deshalb ist zu erwarten, dass die Batterien-Verordnung im Januar 2023 oder 2024 in Kraft tritt.

Jetzt spenden Unterstützen Sie uns

Kleinbäuerin Claudine Hashazinyange mit Avocados vom Baum ihres Schwiegervaters.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Hinweis: Die Spendenbeispiele sind symbolisch. Durch Ihre zweckungebundene Spende ermöglichen Sie uns dort zu helfen, wo es am dringendsten ist.

56 € (Spendenbeispiel) Mit 56 € kann zum Beispiel ein Hygiene-Paket für eine geflüchtete Familie finanziert werden.

100 € (Spendenbeispiel) Mit 100 € kann zum Beispiel Gemüse-Saatgut für die Bewirtschaftung von ca. 10 Feldern bereitgestellt werden.

148 € (Spendenbeispiel) Mit 148 € kann zum Beispiel ein Regenwassertank mit 2.000 Liter Fassungsvermögen gekauft werden.

Bitte eine gültige Eingabe machen

Als Fördermitglied spenden Sie regelmäßig (z. B. monatlich)