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Export von Überwachungstechnologie nur im Einzelfall zulassen

Menschenrechtsverteidiger:innen und Journalist:innen auf der ganzen Welt werden in zunehmend größerem Umfang mit Überwachungstechnologie ausspioniert. Die vier größten Exporteure solcher Technik sitzen in G7-Staaten. Um Verteidiger:innen von Menschenrechten und Demokratie zu schützen, sollten G7-Staaten Exporte von Überwachungstools bis auf Einzelfallentscheidungen verbieten.

Von Christine Meissler am
Exporteure der Überwachung

Die größten Exporteure von Überwachungstechnologie sitzen in G7-Staaten

Aufmerksamkeit durch Pegasus

Der Pegasus-Skandal hat das Spotlight auf die Hersteller von Überwachungstechnologien geworfen. Ein internationales Recherchekonsortium hatte im Sommer 2021 veröffentlicht, wie diese Software weltweit zum Einsatz kommt. Mehr als 50.000 Telefonnummern aus der ganzen Welt - darunter sehr viele von Menschenrechtsverteiger:innen oder Journalist:innen - übergaben Auftraggeber:innen an die Firma NSO Group. Auf der Grundlage dieser Nummern beginnt die Überwachung: Pegasus kann durch Klicken auf einen Link oder inzwischen auch völlig unbemerkt mit der Hilfe von Sicherheitslücken auf Smartphones gespielt werden und macht diese für die Überwacher:innen transparent. Alles, was sich mit und auf dem Smartphone abspielt oder gespeichert ist, kann eingesehen oder ausgehorcht werden.

Überwachung der mexikanischen Zivilgesellschaft

In keinem anderen Land haben Regierungsstellen die Spionagesoftware so exzessiv genutzt wie in Mexiko. Von dort kommen 15.000 der mehr als 50.000 weltweit identifizierten Telefonnummern. Und dort lässt sich auch genau beobachten, wie Pegasus wirkt: wie digitale Überwachung dazu beiträgt, politische Gegner auszuschalten, wie die Zivilgesellschaft dadurch geschwächt und Misstrauen gesät wird, wie Mächtige über illegitime Methoden ihre Macht ausbauen und diejenigen unter Druck setzen, die für ein freieres Land kämpfen. Nachdem beispielsweise im Jahr 2014 während eines Lehrerseminars 43 Studierende von Polizisten im Verbund mit dem organisierten Verbrechen verschwunden gelassen worden waren, pochten deren Familienangehörige lautstark auf Aufklärung und setzten die Politik unter Druck. Später stellte sich heraus: Auch auf ihren Smartphones wurde Pegasus gefunden. Niemand ist vor der Software sicher; allein die Menschenrechtsorganisation Consorcio Oaxaca, ein Partner von Brot für die Welt, hat bisher 109 Menschenrechtsverteidiger:innen und 27 Journalist:innen identifiziert, die mit Pegasus ausspioniert wurden. Von etwa zehn Prozent % der Brot für die Welt Partnerorganisationen ist bekannt, dass sie von der Pegasus Überwachung betroffen sind.

Exporteure aus G7-Staaten

Produziert und vertrieben wird die hochleistungsfähige Spähsoftware Pegasus von der Firma NSO Group mit Sitz in Israel. Doch nach Untersuchungen der NGO Privacy International sitzen vier der fünf größten Hersteller solcher Technologien in den G7-Staaten USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Hier ansässige Unternehmen beliefern westliche Geheimdienste offenbar genauso wie Kriminelle und autokratische Herrscher.

Erste Regulierungen nur auf EU-Ebene

Seit Jahren ringt die EU darum, wie die Ausfuhr von Überwachungsprodukten zu kontrollieren ist. Denn der Markt wächst. Die Angebotspalette reicht von Trojanern über biometrische Videoüberwachung bis zu smarten Lügendetektoren. Überwachungstechnologie gilt juristisch nicht per se als kritisches Gut wie zum Beispiel Waffen, deren Exporte kontrolliert werden Es handelt sich vielmehr um Produkte, die zwar bei Militär und Polizei zum Einsatz kommen können, sich aber auch für zivile Zwecke nutzen lassen. Diese sogenannten Dual-Use-Produkte zu verkaufen oder zu verwenden, ist nicht verboten. Seit September 2021 gelten zumindest in den EU-Ländern überarbeitete Regeln für den Export solcher Güter. Erstmalig unterliegt auch Überwachungstechnologie explizit der Dual-Use-Verordnung. Für die Ausfuhr gelten seitdem neue Transparenzvorgaben und eine Verpflichtung für Hersteller, Risiken für die Menschenrechte zu prüfen. Die EU-Staaten sind jedoch nicht verpflichtet, Ausfuhren zu verbieten. Doch da die weltweit größten Exporteure USA und Großbritannien keine EU-Staaten sind, gelten diese Regeln für sie nicht.

Einzelfallgenehmigungen einführen

Wenn die G7-Staaten es ernst damit meinen, Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen, müssen sie ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden und alles tun, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Sie dürfen Menschenrechte und ihre Verteidiger:innen durch Exporte aus ihren Ländern nicht zusätzlich gefährden, sondern müssen sie schützen. Deshalb sollten sich die G7-Staaten darauf einigen, den Export von Überwachungstechnologien bis auf Einzelfallgenehmigungen zu verbieten.

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