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Keine Gerechtigkeit ohne globale Datenrechte

Das Fehlen eines völkerrechtlichen Rahmens ermöglicht es Digitalkonzernen, weltweit uneingeschränkt Daten zu sammeln und zu kommerzialisieren. Damit die Digitalisierung fair gestaltet wird, bedarf es globaler Datenrechte. Unsere Publikation ‚Wer schöpft Wert aus „Big Data“?‘ zeigt: Nur ein von der UN getragener Rechtsrahmen kann das Prinzip „The winner takes it all“ beenden.

Von Sven Hilbig am
Globaler Datenfluss

Digitalkonzerne nutzen rechtliches Vakuum.

Über 70 Prozent der Marktanteile digitaler Plattformen entfallen auf die „Big 7“ der Digitalwirtschaft: Microsoft, Apple, Amazon, Alphabet (Google), Meta Platforms (Facebook) aus den USA sowie Alibaba und Tencent aus China (UNCTAD, 2019). Hauptursache dieser Fehlentwicklung ist, neben der Kontrolle der digitalen Infrastruktur durch die Digitalkonzerne, dass kein rechtlicher Regulierungsrahmen für Daten und deren grenzüberschreitenden Austausch existiert. Dieses Rechtsvakuum machen sich Digitalkonzerne zunutze. Damit internationale Rechtssicherheit zu Daten geschaffen und staatliche Datensouveränität gestärkt wird, muss dringend auf globaler Ebene eine Daten-Governance entwickelt werden. Unsere Publikation ‚Wer schöpft Wert aus „Big Data“?‘ analysiert die Hintergründe und zeigt einen Ausweg aus der Rechtlosigkeit auf.

Globale Datenrechte umfassend schützen

Ein globaler Rahmenvertrag muss die anerkannten Persönlichkeitsrechte, wie Daten- und Verbraucherschutz, in das digitale Zeitalter überführen. Er muss aber auch das kollektive Recht von Gesellschaften auf wirtschaftliche Entwicklung umfassen und schützen. Insbesondere für Entwicklungs- und Schwellenländer ist ein Ende der gegenwärtigen Rechtlosigkeit von enormer Bedeutung. Wie keine andere Region leiden sie unter dem unkontrollierten Abfluss der Daten ihrer Bürgerinnen und Bürger.

Die Zukunft des Internets muss von der UN verhandelt werden

Zuständig für eine globale Daten-Governance sind die Vereinten Nationen (UN). Die UN sind das einzige Forum, in dem alle Staaten vertreten sind und in dem die Interessen der Länder des Globalen Südens berücksichtigt werden können. Außerdem bieten die beiden UN-Menschenrechtspakte sowie die Erklärung für das Recht auf Entwicklung einen wichtigen Orientierungsrahmen für die Erarbeitung eines ganzheitlichen Verständnisses von Datenrechten.

Handelsrecht darf Datensouveränität nicht behindern

Es wird mehrere Jahre dauern, bis ein UN-Rahmenabkommen über die Rechte an Daten und die Datensouveränität verabschiedet wird. Solange es noch keine globalen Datenrechte gibt, muss es Regierungen erlaubt sein, nationale Gesetze zu erlassen, um die Rechtssicherheit in Bezug auf Daten und Datensouveränität zu verbessern. Für die gegenwärtigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen zum E-Commerce im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ist daher essentiell: es darf in dem Abkommen keine Regeln geben, die einen unregulierten Austausch grenzüberschreitender Daten fordern. Wir fordern die Bundesregierung auf:

• sich für ein demokratisches, regelbasiertes Daten-Governance-System im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen.

• bei der Entwicklung eines verbindlichen UN-Rahmens zum Schutz von Datenrechten dafür Sorge zu tragen, dass sowohl Persönlichkeitsrechte geschützt werden als auch die Länder des Globalen Südens an der Wertschöpfung aus ihren Daten beteiligt werden.

• ihren Einfluss geltend zu machen, dass die gegenwärtigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen zum digitalen Handel, im Rahmen der WTO, gestoppt werden. Zumindest muss sichergestellt werden, dass der Handelsvertrag keine Regelungen zu grenzüberschreitenden Datenflüssen enthält.

• die wirtschaftliche Selbstbestimmung von Entwicklungsländern im digitalen Raum, insbesondere ihr Streben nach Datensouveränität, zu respektieren. Eine pauschale Ablehnung von Datenlokalisierungsanforderungen darf es nicht geben.

 

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