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Globale Lieferkettenverantwortung – nächste Runde

In Genf ist am Montag unter großer staatlicher und zivilgesellschaftlicher Beteiligung die 8. Verhandlungsrunde für ein UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten gestartet.

Von Maren Leifker am
Hier wird verhandelt

Der Binding Treaty Prozess wurde 2014 von Staaten des Globalen Südens ins Leben gerufen – allen voran Ecuador, und Südafrika. Ziel ist ein verbindliches Abkommen, das Menschenrechtsverletzungen im globalen Wirtschaftsverkehr verhindern und den Rechtsschutz von Betroffenen stärken soll. Bislang gibt es auf internationaler Ebene nur die unverbindlichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP).

Brot für die Welt setzt sich dafür ein, dass die Verantwortung von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten nicht nur auf nationaler und EU-Ebene geregelt wird, sondern auch auf internationaler Ebene. Wir sind deshalb Teil der internationalen Allianz von mehr als 1000 zivilgesellschaftlichen Organisationen, die den Binding Treaty Prozess unterstützen, und haben die Verhandlungen, die jedes Jahr im Oktober vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf stattfinden, von Anfang an begleitet. In den vergangenen Jahren wurde über einen konkreten Vertragsentwurf verhandelt, der mittlerweile in einer dritten überarbeiteten Form vorliegt (Third Revised Draft).

Großes internationales Interesse

Die 8. Verhandlungsrunde startete am Montag mit einer Begrüßung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, Volker Türk. Er betonte die Bedeutung des Treaty für den internationalen Menschenrechtsschutz. Im Anschluss meldeten sich zahlreiche Staaten zu Wort, unter anderem Deutschland, die USA, Großbritannien, Frankreich, Portugal, Südafrika, die Elfenbeinküste, Russland, China, die Philippinen, Mexiko, Brasilien. Auch die EU-Kommission gab wie schon im Jahr zuvor ein Statement ab.

Sie signalisierten generell die Unterstützung für den Prozess. Auch Japan und Australien beteiligten sich – in diesem Jahr zum ersten Mal – an der Diskussion. Nach zwei Jahren, in denen die staatliche Beteiligung an den Verhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie ziemlich ausgedünnt war, ist dieses große Interesse von Staaten sehr schön zu sehen. Die Behauptung, die teilweise gegen den Prozess vorgebracht wurde, es fehle eine critical mass von Staaten, die für das Abkommen sei, kann daher keinen Bestand haben. Der Tag endete mit einem Panel von Experten: Die Professoren Robert McCorquodale and Surya Deva (amtierendes bzw. ehemaliges Mitglied der UN Working Group on Business and Human Rights) machten konstruktive Vorschläge für einen way forward des Treaty, unter anderem zu der Frage, wie ein Konsens der Staaten zu bestimmten kritischen Punkten des Vertragstext erreicht werden kann.

Überraschende Vorschläge

Für Überraschung sorgten Vorschläge, die der ecuadorianische Vorsitzende der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für den Binding Treaty wenige Wochen vor Verhandlungsbeginn zu einzelnen Artikeln des Abkommensentwurfs vorgelegt hatte. In der Abschlusserklärung der letzten Verhandlungsrunde war eigentlich vereinbart worden, dass es keinen weiteren Vertragsentwurf allein vom Vorsitzenden geben soll, sondern eine sogenannte Friends of the Chair-Gruppe aus mehreren Staaten auf Grundlage des dritten Abkommensentwurfs Textvorschläge machen soll.

Da sich zunächst keine Vertretung für die afrikanische Regionalgruppe fand, trat diese Gruppe, derzeit bestehend aus Aserbaidschan, Frankreich, Indonesien, Portugal und Uruguay bislang nur einmal zusammen. Der ecuadorianische Vorsitzende hat daher selbst Vorschläge zu einzelnen Artikeln vorgelegt, um die Verhandlungen über das Abkommen voranzubringen. Mit den Vorschlägen hat der Vorsitzende auf einen zentralen Kritikpunkt reagiert, der auch insbesondere von der EU-Vertretung und von der Bundesregierung immer wieder angebracht wurde: die übermäßige Komplexität und mangelnde Struktur des Vertragstextes. Es wurde deutlich sichtbar Text gestrichen und umstrukturiert.

Der Text ist dadurch schlanker, logischer aufgebaut und besser lesbar. Allerdings sind durch die Streichungen auch Aspekte verloren gegangen, die für einen wirksamen Menschenrechts- und Umweltschutz in der Weltwirtschaft zentral sind und die von Staaten und der internationalen Zivilgesellschaft in mehreren Verhandlungsrunden eingefordert wurden. Etwa wurde eine Bestimmung gestrichen, nach der Unternehmen auch umwelt- und klimabezogene Folgenabschätzungen durchführen sollen. Im Bereich Zugang zu Recht bliebe nach den Vorschlägen Vieles im Vagen und ein großer Umsetzungsspielraum für die Vertragsstaaten. Gerade in diesem Bereich ist jedoch entscheidend, dass spezifische Vorgaben zu Themen gemacht werden, die sich in den vergangenen Jahren als Hauptrechtsschutzhindernisse erwiesen haben. Sonst würde mit dem Abkommen kein Mehrwert gegenüber der dritten Säule der UNLP und auch kein level playing field – also international einheitliche Wettbewerbsbedingungen – geschaffen.

Viele zivilgesellschaftliche Organisationen, unter anderem Brot für die Welt, haben daher am gestrigen ersten Verhandlungstag in gemeinsamen Oral Statements gefordert, dass der dritte überarbeitete Abkommensentwurf die Grundlage für die Verhandlungen ist.

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